Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2213 13.12.2017 (Ausgegeben am 14.12.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Nachfrage zur Antwort der Kleinen Anfrage vom Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt (AfD) - Drs. 7/1846 Kleine Anfrage - KA 7/1270 Vorbemerkung des Fragestellenden: In den Jahren 2012 bis 2016 wurden insgesamt 55.754 Asylantragsteller in Sachsen- Anhalt registriert. Angesichts dieser großen Zahl an Anträgen haben die Bewerber auch die Möglichkeit, gegen diese Bescheide zu klagen. Diese Klagen nehmen seit einigen Monaten zu. So titelte die Welt am 10. August 2017: „200.000 Asylklagen - Verwaltungsgerichte an Belastungsgrenze - Angesichts der großen Zahl von Asylfällen warnt der Bund der Verwaltungsrichter vor einer Überlastung der Gerichte.“ Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter warnt vor einer weiteren Steigerung der Klagen und somit zu einer stärkeren Belastung oder gar Überlastung der Verwaltungsgerichte . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie viele Klagen wurden in Sachsen-Anhalt an den Verwaltungsgerichten geführt, welche einen Asylbescheid zum Gegenstand haben? Im Jahr 2016 wurden 3.781, im 1. bis 3. Quartal 2017 insgesamt 3.714 Klagen erhoben. 2. Wie viele Klagen hat ein Richter zu bearbeiten? Im Jahr 2016 entfielen auf jede Richterin und jeden Richter in Asylsachen etwa 510 Klagen; im Zeitraum 1. bis 3. Quartal 2017 waren es etwa 375 Klagen. 2 3. Wie viele Klagen wurden zugunsten des Asylantragstellers entschieden? Im Jahr 2016 wurde in 247 Fällen, im 1. bis 3. Quartal 2017 wurde in 685 Fällen zugunsten der Klägerin oder des Klägers entschieden. 4. In welcher Zeit wird eine Asylklage vor Gericht bearbeitet? Die durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Asyl-Hauptsacheverfahren lag in Sachsen-Anhalt im Jahr 2016 bei 9,4 Monaten. Im Zeitraum 1. bis 3. Quartal 2017 waren die erledigten Asyl-Hauptsacheverfahren durchschnittlich 8,5 Monate anhängig. 5. Wie schätzt die Landesregierung die Arbeitsbelastung der Verwaltungsrichter ein? Die Arbeitsbelastung der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter hat durch die nicht vorhersehbare Steigerung der Asylverfahren merklich zugenommen . Der gestiegenen Arbeitsbelastung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch die Abordnung von Richterinnen und Richtern aus anderen Gerichtsbarkeiten , Neueinstellungen und die verstärkte Zuweisung von Proberichterinnen und Proberichtern - unter Beachtung der rechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorgaben - begegnet.