Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2225 19.12.2017 Hinweis: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 19.12.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Kosten für den Einsatz verdeckter Ermittler*innen und Vertrauenspersonen in der Fußballszene Kleine Anfrage - KA 7/1220 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung hat allerdings alle Handlungen zu unterlassen, die dazu geeignet sein können, die Wirksamkeit polizeilicher Maßnahmen einzuschränken oder deren Erfolg zu gefährden. Die Antwort der Landesregierung auf diese Frage muss insoweit als „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt (LVerfG LSA) gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. LVerfG LSA, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12; Urteil vom 25. Januar 2016, Az.: LVG 6/15). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO-LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen -Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (vgl. Artikel 53 Absatz 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). 2 Welche Kosten sind dem Land Sachsen-Anhalt für den Einsatz verdeckter Ermittler *innen und Vertrauenspersonen in der Fußballszene im Jahr 2016 entstanden ? Bitte aufschlüsseln nach Polizeidienststellen. In dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Antwort können keine Informationen zu den Kosten, die dem Land Sachsen-Anhalt für den Einsatz Verdeckter Ermittler und Vertrauenspersonen in der Fußballszene im Jahr 2016 entstanden sind, mitgeteilt werden. Die als „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Antwort der Landesregierung steht den Abgeordneten des Landtages deshalb in der Geheimschutzstelle des Landtages von Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme zur Verfügung.