Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2228 19.12.2017 (Ausgegeben am 19.12.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Mrosek (AfD) Absicherung der Weihnachtsmärkte in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1229 Vorbemerkung des Fragestellenden: Weihnachten steht vor der Tür und in vielen Städten und Gemeinden werden Weihnachtsmärkte in der Vorweihnachtszeit aufgebaut. Die Vergangenheit hat aber gezeigt , dass die Prävention von Terroranschlägen zur Notwendigkeit in unserer Gesellschaft geworden ist. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Werden in Sachsen-Anhalt seitens der Sicherheitsorgane präventive Maßnahmen zur Sicherung der Weihnachtsmärkte gegen Terroranschläge vorbereitet bzw. geplant? Ja. 2. Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wird, um welche Maßnahmen handelt es sich? Zum Beispiel Betonsperren usw. Die Polizei- und Sicherheitsbehörden haben bislang folgende Maßnahmen, die sich jeweils an der Größe und Bedeutsamkeit sowie den örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Veranstaltung und der sonstigen permanenten Lagebeurteilung orientieren , durchgeführt: - Erhöhung der sichtbaren Polizeipräsenz (Präsenzstreifen über die Weihnachtsmärkte , insbesondere in deren Zugangsbereichen), - intensive polizeiliche Aufklärung, 2 - enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Polizei, Sicherheitsbehörden und Veranstaltern, - Errichtung mobiler Sperren durch Postieren von Fahrzeugen (z. B. Polizei-, Feuer-wehr- und Transportfahrzeuge), - Errichtung ortsfester technischer Sperren (z. B. durch Aufstellen von Containern , Betonsperren, Bauzäunen, Wassertanks, Polleranlagen und Pflanzenkübeln ), - Streifendienste durch private Sicherheitsunternehmen, - Sperrung von Straßen im Bereich der Weihnachtsmärkte sowie die - Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich der Weihnachtsmärkte . Soweit sich aufgrund der fortlaufenden Lagebeurteilung weitere Handlungserfordernisse ergeben, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. 3. Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wird, welche Kosten entstehen dabei dem Landeshaushalt? Eine belastbare Bezifferung der dem Landeshaushalt entstandenen und noch entstehenden Kosten ist nicht möglich.