Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2230 19.12.2017 (Ausgegeben am 19.12.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Mrosek (AfD) Friedensschule in Dessau-Roßlau, Notarzteinsatz nach Prügelei unter Schülern Kleine Anfrage - KA 7/1231 Vorbemerkung des Fragestellenden: Aus der Mitteldeutschen Zeitung vom 8. November 2017 konnte ich entnehmen, dass es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen Schülern der Friedensschule am Donnerstag, dem 2. November 2017, gekommen ist. Dabei wurde ein elfjähriger Schüler so heftig geschlagen, dass er kurzzeitig bewusstlos war. Als Tatverdächtiger wird ein syrischer Mitschüler benannt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie alt ist der tatverdächtige syrische Mitschüler? Ebenfalls 11 Jahre oder älter? Das tatverdächtige, strafunmündige Kind war zum Tatzeitpunkt zwölf Jahre alt. 2. Wie ist der syrische Mitschüler nach Deutschland eingereist? Als unbegleiteter minderjähriger Asylantragsteller (UMA) oder mit seinen Eltern? Das Kind reiste als unbegleiteter Minderjähriger in das Bundesgebiet ein. 3. Hat das geschlagene Opfer weitere Verletzungen erlitten? Wenn ja, welche? Die Epikrise der Notfallambulanz des Städtischen Klinikums Dessau nennt folgende Diagnosen: Schädelhirntrauma und Schulterkontusion, links. 2 4. Hat das Opfer mit bleibenden körperlichen Schäden zu rechnen? Ob das Opfer mit bleibenden Schäden zu rechnen hat, ist nicht bekannt.