Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/224 09,08.2016 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 10.08.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Juristische Folgen von Gewaltstraftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ im II. Quartal 2016 Kleine Anfrage - KA 7/108 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut polizeilichem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) gilt eine Tat als politisch motiviert, „wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet“ (vgl. u. a. BMI/BMJ (Hrsg.): Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2006, S. 135; VS-Bericht LSA 2012). Sachsen-Anhalt hat mit einer zunehmenden rechtsextremistischen Belastung zu kämpfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung Vorbemerkung: Die im Einzelnen erfragten Daten wurden vom Generalstaatsanwalt auf der Grundlage der von ihm angeforderten Berichte der Behördenleiter seines Geschäftsbereichs zusammengetragen. 2 1. Wie viele Ermittlungsverfahren, die Gewaltstraftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ betreffen, sind bei den Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt im II. Quartal 2016 eingegangen? Bitte aufschlüsseln nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Themenfeld PMK-rechts, Anzahl Beschuldigte und Alter, Anzahl Geschädigter und Alter. Es wird auf die Anlage zur Frage 1.) verwiesen. Soweit darin lediglich Aktenzeichen ausgewiesen sind, wurden die entsprechenden Verfahren im Berichtszeitraum erledigt und finden sich in den Anlagen zu Fragen 2., 4. oder 5. Die Staatsanwaltschaften Dessau-Roßlau und Magdeburg - Zweigstelle Halberstadt - haben keine Ermittlungsverfahren eingeleitet. 2. In welchen Fällen von Gewaltstraftaten PMK-rechts wurde im II. Quartal 2016 durch die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben oder ein Strafbefehlsantrag verfasst? Bitte aufschlüsseln nach Art der Erledigung, Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Themenfeld PMK-rechts, Anzahl Beschuldigte und Alter, Anzahl Geschädigter und Alter. Es wird auf die Anlage zur Frage 2.) verwiesen. Im Berichtszeitraum haben ausschließlich die Staatsanwaltschaften Magdeburg und Halle Anklage erhoben. 3. In welchen Fällen wurde durch die Staatsanwaltschaft im II. Quartal 2016 ein Auftrag zur Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) erteilt und mit welchem Ergebnis? Bitte aufschlüsseln nach Tattag, Tatort, Tathergang , Straftatbestand, Themenfeld PMK-rechts, Anzahl Beschuldigte und Alter, Anzahl Geschädigter und Alter. Die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs erfolgte in keinem Fall. 4. In welchen Fällen wurden aus welchen Gründen im II. Quartal 2016 Ermittlungen eingestellt? Bitte aufschlüsseln nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Themenfeld PMK-rechts, Anzahl Beschuldigte und Alter, Anzahl Geschädigter und Alter. Es wird auf die Anlage zur Frage 4.) verwiesen. Im Berichtszeitraum sind Einstellungen durch die Staatsanwaltschaften Halle, Magdeburg nebst Zweigstelle Halberstadt erfolgt. 5. Zu welchen Verurteilungen (Art der Strafen und Strafmaß) aufgrund von Gewaltstraftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ kam es in Sachsen-Anhalt im II. Quartal 2016? Bitte aufschlüsseln nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Themenfeld PMK-rechts, Anzahl Verurteilte und Alter. 3 Es wird auf die Anlage zur Frage 5.) verwiesen. Es erfolgten Verurteilungen in den Bezirken der Staatsanwaltschaften Halle, Dessau-Roßlau und Magdeburg - Zweigstelle Halberstadt -.