Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/225 10.08.2016 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 10.08.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Mehr- und Mindereinnahmen der Gemeinden im Rahmen der Kinderbetreuung aufgrund schwankender Kinderzahlen Kleine Anfrage - KA 7/91 Vorbemerkung der Fragestellenden: Das Land bemisst und verteilt seine Mittel zur Finanzierung der Kinderbetreuung auf der Basis der Statistik „Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Tagespflege “ des Statistischen Landesamtes zum 1. März des jeweiligen Vorjahres. Im Falle eines Doppelhaushalts ist für das zweite Haushaltsjahr die entsprechende Statistik zum 1. März des Vorvorjahres zugrunde zu legen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie viele Kinder wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in den Kindertageseinrichtungen betreut? Bitte für alle Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften getrennt nach Krippe, Kindergarten und Hort angeben. Hinsichtlich der Beantwortung wird für die Stichtage 1. März 2014 und 1. März 2015 auf die Anlage 1 verwiesen. Die Auswertung erfolgte teilweise nur bis auf Ebene der Verbandsgemeinden, da aus Gründen der statistischen Geheimhaltung gemäß § 16 Bundesstatistikgesetz i. V. m. §§ 98 ff. SGB VIII keine Gemeinde mit weniger als 3 Kindertageseinrichtungen ausgewiesen werden darf (Einrichtungsschutz). 2 Endgültige Zahlen für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. Die Erhebung zum Stichtag 1. März 2016 wird frühestens Mitte August vorliegen. 2. In welcher Höhe fallen aufgrund aktuell veränderter Kinderzahlen Mehrbzw . Mindereinnahmen vor Ort an? Bitte für alle Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften angeben. Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung geht die Landesregierung davon aus, dass die Frage auf eine vergleichende Betrachtung der Einnahmesituation im laufenden Haushaltsjahr unter Anwendung des Bemessungs- und Verteilmaßstabes nach § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 KiFöG - mithin auf Grundlage der Daten zum Stichtag 1. März 2014 - und eines Bemessungs- und Verteilmaßstabes auf Grundlage der Kinderzahlen in den Jahren 2015 und 2016 abzielt. Da endgültige Daten zu den am 1. März 2016 betreuten Kindern durch das Statistische Landesamt noch nicht bereit gestellt werden können und zudem gemeindegenaue Daten über die Weitergabe der Landeszuweisungen durch die örtlichen Jugendhilfeträger nicht vorliegen, sind die Landkreise und kreisfreien Städte um einen Beitrag zur Beantwortung gebeten worden. Die von den Landkreisen bzw. Kommunen vorgenommenen Berechnungen beruhen im Wesentlichen auf eigenem Datenmaterial und ziehen zum Teil unterschiedliche Vergleichsparameter heran. Gleichwohl sind die Rückmeldungen in der Anlage 2 beigefügt. Keine Daten lieferten die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Börde und Burgenlandkreis sowie der Altmarkkreis Salzwedel. Die Stadt Dessau-Roßlau teilte einen Schätzwert von 70.000 bis 80.000 € p. a. an Einnahmeverlusten aus Landesmitteln mit, ohne jedoch die Kalkulationsgrundlage offenzulegen. 3. Sieht das Land im Falle von vor Ort entstehenden Mindereinnahmen eine problematische Entwicklung und falls ja, wie gedenkt die Landesregierung dieser zu begegnen? Die Landesregierung erachtet es als einen Vorteil, die Bemessung und Verteilung der Landesmittel auf der Basis gesicherten Datenmaterials vornehmen zu können. Dieser Vorteil sowie der Umstand, dass die Finanzierung nach Maßgabe des KiFöG für Gemeinden und Verbandsgemeinden durch das FAG vervollständigt wird, lassen es als vertretbar erscheinen, dass der Bemessung und Verteilung der Landesmittel nach KiFöG für das zweite Jahr eines Doppelhaushaltes des Landes die Kinderzahlen des Vorvorjahres zugrunde gelegt werden. Hinzu kommt, dass dieser Bemessungs- und Verteilungsmodus auch bei sinkenden Kinderzahlen zur Anwendung kommt und insoweit die ursprüngliche Vorfinanzierung der Gemeinden ausgeglichen wird, ggf. mit höheren Pauschalbeträgen .