Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2250 20.12.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 20.12.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten durch die Landespolizei Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1239 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten teilt sich in das Erlaubnis-/Genehmigungs - und das Anhörverfahren sowie die polizeiliche Begleitung. Die Zuständigkeit für das Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren liegt, soweit der Transport in Sachsen-Anhalt beginnt oder der Antragsteller in Sachsen-Anhalt seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat, bei der oberen Straßenverkehrsbehörde im Landesverwaltungsamt (§ 47 Abs. 1 Satz 3 StVO). Für Transporte, die bei anderen Erlaubnis-/Genehmigungsbehörden beantragt werden, deren Strecke aber durch Sachsen-Anhalt führt, gibt die obere Verkehrsbehörde im Rahmen eines Anhörverfahrens eine Stellungnahme mit den entsprechend notwendigen Bedingungen und Auflagen ab. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Begleitung liegt bei den Polizeidirektionen des Landes Sachsen-Anhalt. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden als Datenquellen herangezogen: Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte VEMAGS®, das in der Landespolizei im Berichtszeitraum etablierte Fachverfahren Großraum und Schwertransport „GST“, das in der Landespolizei im Berichtszeitraum etablierte Fachverfahren „ZEUS - Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung“ sowie das Controlling- und Haushaltsmanagementsystem SAP R/3 der Landespolizei. 2 Die im Rahmen der Kleinen Anfrage 6/8971 im Jahr 2015 übermittelten Zahlen basierten auf in sonstiger Weise geführten Einzelstatistiken der Polizeidienststellen, deren Genauigkeit aufgrund der nunmehr ermittelten Zahlen teilweise in Frage zu stellen ist. Stichtag der Datenermittlung für das Jahr 2017 ist der 30. November 2017. 1. Wie viele Großraum- und Schwerlasttransporte mussten in den Jahren 2013 bis 2016 von der Landespolizei Sachsen-Anhalt abgesichert werden? Wie viele dieser Transporte hatten ihren Ausgangspunkt in Sachsen- Anhalt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Jahr Anzahl davon Ausgangsort in Sachsen-Anhalt 2013 7.637 Angaben zum Ausgangsort der Transporte werden weder in VEMAGS® noch in „GST“ vermerkt. 2014 8.814 2015 7.983 2016 10.078 2017 8.324 2. Wie viele Dienst- und Arbeitsstunden (Mannstunden) wurden insgesamt von Bediensteten der Landesverwaltung in den Jahren 2013 bis 2016 im Zusammenhang mit der Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten im öffentlichen Straßenverkehr in Sachsen-Anhalt geleistet? 2.1. Wie viele Mannstunden haben Polizeivollzugsbeamte in diesem Zeitraum zur Absicherung von Großraum- und Schwerlasttransporten geleistet? Bitte nach Jahren und Dienststellen der eingesetzten Beamten aufschlüsseln . Dienststelle 2013 2014 2015 2016 2017 PD ST Nord1 12.008 13.909 10.580 12.800 12.576 PD ST Süd2 3.615 2.930 2.619 4.520 5.042 PD ST Ost3 5.904 7.100 5.438 6.720 4.968 2.2. Wie viele Mannstunden haben Hilfspolizeibeamte in den Jahren 2016 und 2017 zur Absicherung von Großraum- und Schwerlasttransporten geleistet ? Ein Einsatz von Hilfspolizeibeamten für die Absicherung von Großraum- und Schwertransporten ist nicht erfolgt.   2.3. Wie viele Mannstunden haben Wachpolizisten bis zum Stichtag 1. November 2017 zur Absicherung von Großraum- und Schwerlasttransporten geleistet ? 1 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord 2 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd 3 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost 3 Dienststelle 2013 2014 2015 2016 2017 PD ST Nord1 Kein Einsatz von Wachpolizisten PD ST Süd2 Kein Einsatz von Wachpolizisten PD ST Ost3 Kein Einsatz von Wachpolizisten 2.479 2.4. Wie viele Mannstunden haben andere Bedienstete der Landesverwaltung in diesem Zeitraum zur Genehmigung, Gewährleistung bzw. ordnungsgemäßen Durchführung von Großraum- und Schwerlasttransporten geleistet ? Bitte nach Jahren und Dienststellen der Bediensteten aufschlüsseln. Dienststelle 2013 2014 2015 2016 2017 PD ST Nord1 11.200 11.200 11.200 11.200 11.200 PD ST Süd2 keine statistische Erfassung PD ST Ost3 4.020 4.000 4.014 4.296 3.612 LVwA4 5 3.819 4407 3992 5039 4.855 3. Wie viele Soll-Dienstposten der in Frage 2.1 betreffenden Dienststellen waren in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils zum Stichtag 1. Januar gemäß den Stellenplänen in den Einsatzbereichen eingerichtet, die die Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten durchführten? 3.1. Wie viele dieser Dienstposten waren gemäß den jeweiligen Stellenbesetzungsplänen nicht besetzt? 3.2. Wie viele dieser Dienstposten waren überdies faktisch nicht besetzt, weil sich die Dienstposteninhaber z. B. in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befanden, dienstlich anderweitig verwendet wurden oder aus anderen Gründen die mit dem Dienstposten verbundenen Aufgaben nicht wahrnehmen konnten? Die Fragen 3.1. und 3.2. werden im Zusammenhang beantwortet. Die Solldienstpostenpläne der Polizeidirektionen des Landes Sachsen-Anhalt sehen keine expliziten Solldienstposten für die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten vor. Die Tätigkeit wird von Polizeivollzugsbeamten im Rahmen ihrer Tätigkeit als Sachbearbeiter Einsatz wahrgenommen. 4 Landesverwaltungsamt 5 Eine statistische Ermittlung der angeordneten Polizeibegleitungen ist über das bei der Bearbeitung genutzte Verfahrensmodul VEMAGS® nicht möglich. Wegen der in einzelnen Bundesländern sehr langen Bearbeitungszeit der Antragsverfahren stellen die Unternehmer in großem Umfang Anträge für mehrere Fahrzeugkombinationen zum gleichen Ziel, um flexibel zu sein. Obwohl nicht bekannt ist, wie viele Transporte bezogen auf die erteilten Erlaubnisse und Genehmigungen von den Antragstellern tatsächlich durchgeführt wurden, liegt die Anzahl erteilter Erlaubnisse, Genehmigungen und Zustimmungen mit angeordneter Polizeibegleitung deutlich über den durchgeführten Begleitungen. Deshalb wurde vorliegend die Mannstundenzahl des LVwA über eine Hochrechnung (durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Genehmigung bezogen auf die Fallzahl der tatsächlichen Begleitungen durch die Polizei) ermittelt. 4 4. Wie viele Mehrarbeitsstunden haben die Polizeivollzugsbeamten in den Einsatzbereichen der in Frage 2.1 betreffenden Dienststellen in den Jahren 2013 und 2016 geleistet? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Die Frage bezieht sich lediglich auf angeordnete Über- und Mehrarbeitsstunden im Sinne von § 63 Abs. 2 Satz 2 LBG LSA und § 7 Abs. 6 und 7 TV-L. Mehrarbeitsstunden werden nur im Bereich der Polizeidirektion Sachsen- Anhalt-Süd seit April 2016 statistisch erfasst. 2013 2014 2015 2016 2017 keine statistische Erfassung 1.068 419   5. Wie hoch war in den Jahren 2013 bis 2016 jeweils der finanzielle Aufwand für die Genehmigung und die polizeiliche Begleitung von Großraum- bzw. Schwerlasttransporten? Finanzieller Aufwand Genehmigungsverfahren in Euro 2013 2014 2015 2016 2017 304.604 332.732 357.505 487.272 408.389 Für das Erlaubnis- und Genehmigungs- sowie das Anhörverfahren setzt sich der finanzielle Aufwand folgendermaßen zusammen: Anteil des Landes Sachsen-Anhalt an den Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung des Verfahrensmoduls VEMAGS®, die entsprechend der Fallzahlen je Bundesland berechnet werden sowie Personal- und Sachkosten Zur Ermittlung wird der Mittelwert der Stundensätze mittlerer Dienst/gehobener Dienst nach § 3 Allgemeine Gebührenordnung LSA (AllGO LSA in der im jeweiligen Jahr überwiegend gültigen Fassung) angesetzt. Dieser beläuft sich in den Jahren 2013 bis 2014 auf 44,00 € sowie 2015 bis 2017 auf 51,50 €. Finanzieller Aufwand polizeiliche Begleitung in Euro 2013 2014 2015 2016 2017 1.433.133 1.526.421 1.692.550 1.976.800 1.993.850 Zur Ermittlung des finanziellen Aufwandes der polizeilichen Begleitung wird der Kostensatz gemäß Tarif 60, lfd. Nr. 5.1 AllGO LSA (in der im jeweiligen Jahr überwiegend gültigen Fassung) angesetzt. Dieser beläuft sich in den Jahren 2013 bis 2014 auf 39,00 € sowie 2015 bis 2017 auf 50,00 €. 5 6. Wie hoch waren jeweils die Gebühreneinnahmen für das Genehmigungsverfahren und die polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten in den Jahren 2013 bis 2016? Gebühreneinnahmen Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren in Euro 2013 2014 2015 2016 2017 3.174.976 3.806.636 2.766.204 2.245.746 2.601.429 Gebühreneinnahmen polizeiliche Begleitung in Euro 2013 2014 2015 2016 2017 634.975 649.736 1.370.690 2.037.152 1.342.098 7. Wie viele der in den Jahren 2013 bis 2016 von Unternehmen oder Spediteuren beantragten Großraum- bzw. Schwerlasttransporte konnten nicht antragsgemäß genehmigt werden, weil seitens der Polizei die Begleitung nicht zugesichert bzw. gewährleistet werden konnte? Die Erlaubnisse/Genehmigungen werden für den Zeitraum von drei Monaten bis max. drei Jahren je nach Notwendigkeit mit der Auflage Polizeibegleitung erteilt. Unmittelbar vor dem beabsichtigten Transporttermin (i. d. R. bis 48 Stunden vorher) muss sich der Transporteur bei der zuständigen Polizeibehörde wegen beauflagter Polizeibegleitung anmelden. Sollte die Polizei nicht in der Lage sein, den Transport zum gewünschten Termin abzusichern, wird ein anderer Termin vereinbart. Davon wird die Genehmigung nicht beeinträchtigt. Die Begleitung findet dann nur zu einem späteren Zeitpunkt im genehmigten Zeitraum statt. 8. Wie viele bereits behördlich genehmigte Großraum- bzw. Schwerlasttransporte konnten in den Jahren 2013 bis 2016 nicht oder nicht zur vorgesehenen Zeit durchgeführt werden, weil die Polizei aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (z. B. eine aktuelle Einsatzlage) die Begleitung nicht mehr gewährleisten konnte? Bitte die Antworten auf die Fragen 5 bis 8 nach Jahren aufschlüsseln. Im Auswertungszeitraum sind keine Transporte bekannt, bei denen die Begleitung aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht gewährleistet werden konnte . In wenigen Einzelfällen kam es aufgrund der Einsatzlage oder kurzfristiger personeller Engpässe zu zeitlichen Verschiebungen der Transportbegleitung, so dass Transporte zu einem späteren, aber im Genehmigungszeitraum liegenden Zeitpunkt durchgeführt wurde. Statistische Daten hierzu werden nicht erhoben und können daher nicht dargestellt werden.