Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2252 20.12.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 20.12.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mobbing und Gewalt in Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1249 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie viele Strafanzeigen hat es landesweit, aufgegliedert nach Delikten sowie differenziert nach den jeweiligen Justizvollzugsanstalten in Sachsen -Anhalt, gegeben, die in Zusammenhang mit Mobbing, Bullying oder Gewalt in Justizvollzugsanstalten stehen? Bitte für die Jahre 2011 bis 2016 angeben. Die statistische Erfassung von Strafanzeigen gegen Gefangene erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „körperliche Gewalt“. Die Strafanzeigen gegen Gefangene wegen Beleidigung und Bedrohung sowie die Strafanzeigen von Gefangenen gegen Bedienstete werden statistisch nicht erfasst. Die Anzahl der Strafanzeigen gegen Gefangene wegen des Verdachts der Körperverletzung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: 2 Jahr JVA Burg JVA Dessau-Roßlau JVA Halle JVA Volkstedt JA Raßnitz Anzeigen wegen Körperverletzung gegen Anzeigen wegen Körperverletzung gegen Anzeigen wegen Körperverletzung gegen Anzeigen wegen Körperverletzung gegen Anzeigen wegen Körperverletzung gegen andere Gefangene Bedienstete andere Gefangene Bedienstete andere Gefangene Bedienstete andere Gefangene Bedienstete andere Gefangene Bedienstete 2011 12 1 8 2 50 5 8 - 103 - 2012 29 5 2 1 34 - 4 - 118 2 2013 18 - 11 2 39 - 8 - 102 2 2014 13 4 1 3 62 5 13 - 105 2 2015 15 2 5 - 51 4 6 - 103 - 2016 32 8 geschlossen 26 6 3 - 89 2 3 2. Wie viele rechtskräftige Verurteilungen hat es landesweit, aufgegliedert nach Delikten sowie differenziert nach den jeweiligen Polizeidirektionen in Sachsen-Anhalt, gegeben, die im Zusammenhang mit Mobbing, Bullying oder Gewalt in Justizvollzugsanstalten stehen? Bitte für die Jahre 2011 bis 2016 angeben. Mobbing ebenso wie Bullying sind keine im Strafgesetzbuch bezeichneten Straftatbestände, sondern es verbergen sich hinter diesen sozialen Phänomenen Tatbestände wie Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung, Bedrohung, Nötigung oder Körperverletzung. Wie viele rechtskräftige Verurteilungen es aufgrund von Mobbing, Bullying und Gewalt in den Justizvollzugsanstalten des Landes gegeben hat, lässt sich nur mittels Durchsicht aller in Frage kommenden Verfahren ermitteln, da das staatsanwaltliche System nicht diesbezüglich ausgewertet werden kann. Dies kann jedoch mit einem vertretbaren Aufwand nicht geleistet werden. 2.1. In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um Mobbing, Bullying oder Gewalt durch Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte gegen Insassinnen und Insassen? Siehe Antwort zu Frage 2. 2.2. In wie vielen Fällen handelte es sich um Mobbing, Bullying oder Gewalt durch Insassinnen und Insassen gegen Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte? Siehe Antwort zu Frage 2. 2.3. In wie vielen Fällen handelte es sich um Mobbing, Bullying oder Gewalt unter den Insassinnen und Insassen? Siehe Antwort zu Frage 2. 3. Wie oft wurden Insassinnen und Insassen aufgrund von Mobbing, Bullying oder Gewalt in andere Justizvollzugsanstalten verlegt? Bitte für die Jahre 2011 bis 2016 angeben. Grundsätzlich ist eine Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt aus Behandlungs - oder aus Sicherheitsgründen möglich. Verlegungen wegen gewaltbezogener Verhaltensauffälligkeiten gibt es vereinzelt, es betrifft dabei grundsätzlich die Täter in solchen Konflikten. Statistisch werden keine Gründe erfasst , dies ist nur durch eine Auswertung der jeweiligen Gefangenenpersonalakten möglich. Nach den von den Anstalten vorgenommenen Schätzungen dürfte es sich landesweit um höchstens 10 Verlegungen jährlich handeln. 4. Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden von Insassinnen und Insassen gegen Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte aufgrund von Mobbing, Bullying oder Gewalt gab es in den Jahren 2011 bis 2016? Bitte die jeweilige Justizvollzugsanstalt und den Grund der Beschwerde angeben sowie dif- 4 ferenzieren nach Geschlecht der Beschwerdestellenden und der Justizvollzugsbeamten , gegen die sich die Beschwerde richtet. Im Zeitraum von 2011 bis 2016 gab es keine Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Bedienstete wegen Mobbing, Bullying oder Gewalt. 4.1. Wie viele dieser Dienstaufsichtsbeschwerden wurden als berechtigt angesehen ? Siehe Antwort zu Frage 4. 4.2. Welche Konsequenzen wurden infolge dieser berechtigten Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die jeweiligen Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten ergriffen? Siehe Antwort zu Frage 4. 4.3. In wie vielen Fällen wurde eine Suspendierung vom Dienst ausgesprochen ? Wie lange haben diese Suspendierungen angedauert? Bitte die durchschnittliche und die Höchstdauer für die Jahre 2011 bis 2016 angeben . Siehe Antwort zu Frage 4. 5. Welche Möglichkeiten der Beratung von Betroffenen von Mobbing, Bullying oder Gewalt gibt es in den Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt? Soweit Bedienstete Opfer von Gewalt werden, besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme speziell geschulter Ansprechpartner zur Bewältigung von Übergriffen und traumatischem Stress (BÜTS). Allgemeine Beratungsmöglichkeiten für das Personal bieten die Behördenleitungen, die zuständigen Arbeitsmediziner und die örtlichen Personalräte und Gleichstellungsbeauftragten an. In der JVA Halle ist für das Jahr 2018 eine anstaltsinterne Fortbildung zum Thema „Mobbing“ geplant. Soweit Gefangene Opfer von Gewalt werden, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anstalt, insbesondere der Psychologische Dienst und der Medizinische Dienst der Anstalt zur Verfügung. 5.1. Wie viele Insassinnen und Insassen bzw. wie viele Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte nahmen diese Angebote in Anspruch? Bitte differenziert nach Geschlecht sowie für die Jahre 2011 bis 2016 unter Angabe der jeweiligen Justizvollzugsanstalt angeben. Es gibt keine statistische Erfassung, wie viele Bedienstete diese Angebote wahrnehmen, da die Beratungsmöglichkeiten vertrauliche Personalangelegenheiten sind. 5 5.2. Wie beurteilt die Landesregierung den Erfolg solcher Angebote? Die unter Ziffer 5. aufgeführten Möglichkeiten richten sich an Betroffene, die akut gemobbt werden oder sich nicht sicher sind, was Mobbing ist und sich deshalb beraten lassen wollen. Die tatsächliche Inanspruchnahme dieser Beratungsleistungen ist gering, da Mobbing kein flächendeckendes Problem im Justizvollzug ist. Mit den Beratungsleistungen kommen die Anstalten ihrer Fürsorgepflicht für die Beschäftigten und Gefangenen nach. Damit es gar nicht zum Mobbing kommt, werden die Behördenleitungen präventiv tätig. Hier haben sich hinsichtlich der Organisation der Behörden klare Arbeitsstrukturen , eindeutige Zuständigkeiten oder Hierarchien in der Anstalt sowie eine Schulung der Führungskräfte zur Mitarbeiterführung, Motivation, Kommunikation und Konfliktmanagement bewährt (siehe auch Antwort zu Frage 7 ff.). Hilfreich sind ferner transparente Entscheidungswege, offene Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Beteiligung an Entscheidungsprozessen . Tritt dennoch ein Fall von Mobbing auf, ist gezieltes und klares Einschreiten der Behördenleitung gefragt. 6. Welche Möglichkeiten bestehen für Insassinnen und Insassen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt, an Anti-Gewalt-/- Mobbing-Kursen oder vergleichbaren Angeboten teilzunehmen? Nach dem Konzept „Anti-Gewalt-Training Magdeburg®“ wurden in der Vergangenheit Landesbedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes, Psychologinnen und Psychologen sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter aus allen Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt zu Anti-Gewalt-Trainerinnen und -Trainern ausgebildet mit der Maßgabe ein flächendeckendes Angebot an gewaltpräventiven Behandlungs-maßnahmen im Justizvollzug Sachsen-Anhalts sicherzustellen und somit dem gesetzlich geforderten Behandlungsauftrag Rechnung zu tragen. Die vollzugsinternen Anti-Gewalt-Trainerinnen und -Trainer führen regelmäßig Anti-Gewalt-Trainings in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt durch. Ein weiteres Behandlungsangebot wurde durch die Einrichtung der Sozialtherapeutischen Abteilungen in der Justizvollzugsanstalt Burg und der Jugendanstalt Raßnitz erreicht. Entsprechend § 24 Abs. 1 Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen- Anhalt dient die Sozialtherapie der Verringerung einer erheblichen Gefährlichkeit der Strafgefangenen oder der Jugendstrafgefangenen, wobei sie sich psychotherapeutischer , sozialpädagogischer und arbeitstherapeutischer Methoden, die in umfassenden Behandlungsprogrammen verbunden werden, bedient. 6.1. Wie viele Insassinnen und Insassen nahmen in den Jahren 2011 bis 2016 an diesen Angeboten teil? Die erbetenen Angaben werden statistisch nicht erfasst. 6 6.2. Bei wie vielen Insassinnen und Insassen war die Teilnahme an einem solchen Angebot verpflichtend im Vollzugs- und Eingliederungsplan nach §§ 14, 15 JVollzGB LSA festgeschrieben? Die erbetenen Angaben werden statistisch nicht erfasst. Jedoch ist das Anti- Gewalt-Training bei allen Strafgefangenen und Jugendstrafgefangenen angezeigt , die wegen einer Gewaltstraftat verurteilt sind oder aggressive Verhaltensweisen zeigen. In diesen Fällen erfolgt eine Aufnahme im Vollzugs- und Eingliederungsplan. 7. Welche Möglichkeiten gibt es für Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte an Anti-Gewalt-/-Mobbing-Kursen, Kursen zur gewaltfreien Kommunikation sowie zur Mediation und Konfliktschlichtung oder vergleichbaren Angeboten teilzunehmen? Bitte die jeweiligen Angebote und den dazugehörigen Träger für die Jahre 2011 bis 2016 angeben. Die Bediensteten des Justizvollzugs können das allgemeine Fortbildungsprogramm des Aus- und Fortbildungsinstitutes des Landes Sachsen-Anhalt (AFI LSA), das fachspezifische Fortbildungsprogramm für Justizvollzugsbedienstete des AFI LSA sowie anstaltsinterne und externe Fortbildungsangebote nutzen. Insbesondere beim AFI LSA steht eine Vielzahl von funktionsbezogenen und funktionsübergreifenden Fortbildungsveranstaltungen zur Verfügung, z. B.: - Mediation - Konfliktvermittlung am Arbeitsplatz - Mobbing - erkennen, vorbeugen, Ansprüche rechtlich durchsetzen - Mit Konflikten richtig umgehen - Konfliktmanagement - Erfolgreiche Kommunikation und Gesprächsführung - Ansprechpartnerinnen und -partner zur Bewältigung von Übergriffen und traumatischem Stress (BÜTS) - Das besondere Vorkommnis - sexuell motivierte Übergriffe auf das weibliche Personal - Gesprächsführung und Gesprächsstrategien 7.1. Wie viele Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte nahmen in den Jahren 2011 bis 2016 an diesen Angeboten teil? Bitte differenziert nach Geschlecht sowie jeweils im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beamtinnen und Beamten angeben. Statistiken über eine nach Geschlechtern differenzierte Inanspruchnahme der Fortbildungsveranstaltungen sowie welche konkreten Angebote durch sonstige Träger offeriert wurden, werden nicht durchgehend geführt. Die im Übrigen erbetenen Angaben können der folgenden Übersicht entnommen werden: 7 Jahr Fortbildungsveranstaltung Teilnehmer 2011 Gewaltfreie Kommunikation (intern JA Raßnitz) 10 Umgang mit problematischen Jugendlichen (intern JA Raßnitz) 13 Deeskalation im Grenzbereich zwischen kommuni-kativer und körperlicher Gewalt 3 Gesprächsführung 1 Nähe und Distanz im Grenzbereich 3 Umgang mit besonderen Situationen - wenn Gefan-gene meutern 4 Umgang mit psychisch auffälligen und aggressiven Gefangenen 2 Umgang mit psychischen Belastungsmomenten und Stress 8 2012 Umgang mit psychisch auffälligen und aggressiven Gefangenen 7 Umgang mit besonderen Situationen - wenn Gefan-gene meutern 7 Deeskalation im Grenzbereich zwischen kommuni-kativer und körperlicher Gewalt 6 Nähe und Distanz im Vollzugsalltag 7 Gesprächsführung 4 Deeskalationstraining (intern JVA Burg) 13 2013 Kompetenter Umgang in schwierigen Situationen 16 Mit Konflikten richtig umgehen 1 Mediation - Konfliktvermittlung am Arbeitsplatz 1 Gesprächsführung und Gesprächsstrategien 1 Deeskalation im Grenzbereich zwischen kommuni-kativer und körperlicher Gewalt 15 Umgang mit psychisch auffälligen und aggressiven Gefangenen 8 Umgang mit besonderen Situationen - wenn Gefan-gene meutern 7 Umgang mit berufsspezifischen Belastungen 10 Nähe und Distanz im Vollzugsalltag 2 Richtig handeln und reagieren 8 Deeskalation (intern JVA Burg) 39 2014 Konfliktmanagement 3 Gesprächsführung und Gesprächsstrategien 7 Deeskalation im Grenzbereich zwischen kommuni-kativer und körperlicher Gewalt 5 Umgang mit psychisch auffälligen und aggressiven Gefangenen 4 Umgang mit berufsspezifischen Belastungen 9 Umgang mit besonderen Situationen - wenn Gefan-gene meutern 2 Nähe und Distanz im Vollzugsalltag 4 Erfolgreich verhandeln, mit Widerständen umgehen 1 Richtig handeln und reagieren 1 8 Jahr Fortbildungsveranstaltung Teilnehmer 2015 Systemisches Aggressionsmanagement 14 Gewaltprävention durch Stärke statt Macht 11 Pädagogisches Handeln im Jugendvollzug 15 Gewaltfreie Kommunikation 10 Bezugsbetreuung und Gesprächsführung 11 Umgang mit psychisch auffälligen und aggressiven Gefangenen 5 Deeskalation im Grenzbereich zwischen kommuni-kativer und körperlicher Gewalt 3 Richtig handeln und reagieren 6 Nähe und Distanz im Vollzugsalltag 7 Gesprächsführung und Gesprächsstrategien 2 Psychodynamische Gesprächsführung 11 Umgang mit besonderen Situationen – wenn Gefan-gene meutern 4 2016 Systemisches Aggressionsmanagement 12 Kommunikation mit intellektuell beeinträchtigten Ju-gendlichen 10 Pädagogisches Handeln im Jugendvollzug 17 Konfliktmanagement 1 Umgang mit Lügnern und Betrügern 13 Nähe und Distanz im Vollzugsalltag 4 Umgang mit psychisch auffälligen und aggressiven Gefangenen 5 Ansprechpartnerinnen und -partner BÜTS 3 Richtig handeln und reagieren 6 Deeskalation und Eigensicherung 7 Menschen mit emotionalen Problemen oder psychi-schen Behinderungen im Arbeitsleben 1 Umgang mit besonderen Situationen - wenn Gefan-gene meutern 1 Interkulturelle Kompetenz im Vollzugsalltag 5 9 Jahr Teilnehmer Anzahl der Bediensteten JA Raßnitz 2011 23 171 2013 19 196 2015 50 197 2016 39 203 JVA Burg 2011 21 230 2012 44 321 2013 89 281 2014 30 287 2015 49 306 2016 43 338 LBBG 2013 3 119 2014 5 116 2016 1 101 7.2. Welche Fortbildungsmöglichkeiten werden den Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten angeboten, um kollegiale Konflikte fachgerecht zu bewältigen und welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung von Führungsfähigkeiten wurden den Leitungskräften in den Jahren 2011 bis 2016 angeboten ? Den Führungskräften im Justizvollzug wird vom AFI LSA regelmäßig eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Beispielhaft seien aus den jeweiligen Fortbildungsprogrammen (abrufbar unter: https://afi.sachsen-anhalt.de/aufgabenbereiche/fortbildung) die Seminare „Grundlagen der Mitarbeiterführung“, „Führen für ein gesundes Miteinander“, „Führungspraxis“, „Teams gekonnt leiten“, „Umgang mit schwierigen Führungssituationen “, „Umgang mit alkoholgefährdeten Mitarbeitern“ oder „Zeit- und Selbstmanagement“ genannt. Im Rahmen der anstaltsinternen Fortbildung der JVA Halle wurde im Jahr 2016 ein Workshop zum Gesundheitsmanagement „Herausforderung Leitungsfunktion “ angeboten. Daran haben insgesamt sieben Bedienstete teilgenommen. In der JA Raßnitz wurden ergänzend durch Medical Airport Service folgende Schulungen angeboten: Jahr Fortbildungsveranstaltung 2011 Gesprächsführung in schwierigen Situationen 2012 Engagiert sein ohne Auszubremsen 2013 Kompetenter Umgang mit schwierigen Situationen - ausweichen , verschärfen, resignieren 2015 Gesundheitsfördernde Kommunikation Teamführungswissen für Führungskräfte 10 7.3. Wie beurteilt die Landesregierung den Erfolg solcher Angebote? Nur durch gut qualifiziertes Personal kann dem erklärten Ziel der Landesregierung , beste Bedingungen für die Resozialisierung der Strafgefangenen zu bieten , Rechnung getragen werden. Denn ohne motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist das Ziel der Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft nicht zu erreichen. Dazu gehören insbesondere auch geeignete Fortbildungsmaßnahmen zur Erhaltung und Fortentwicklung der Fach-, Methodenund Sozialkompetenz. Die regelmäßige dienstliche Fortbildung der Justizvollzugsbediensteten wird daher vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung umfassend gefördert und unterstützt. Die Qualität der durchgeführten Fortbildungsund Schulungsveranstaltungen kann als durchweg gut eingeschätzt werden.