Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2253 20.12.2017 (Ausgegeben am 20.12.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Verdacht auf Fördermittelmissbrauch im Ameos Klinikum Haldensleben Kleine Anfrage - KA 7/1254 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach mir vorliegenden Informationen wurde das Ameos Klinikum in Haldensleben mit ca. 33 Millionen Euro vom Land Sachsen-Anhalt bis Anfang 2007 saniert und modernisiert . Nur wenige Monate später wurde das Krankenhaus an Ameos für circa 12 Millionen Euro verkauft. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Entsprechen die Summen für Sanierung/Modernisierung sowie die Summe des Verkaufserlöses den Tatsachen? 2. Welche Mittel aus dem Landeshaushalt erhielt das Krankenhaus Haldensleben im Zeitraum von 2002 bis 2007? 3. Wann genau wurden die letzten Baumaßnahmen abgeschlossen, als das Krankenhaus noch in öffentlicher Hand war? Für das somatische Krankenhaus in Haldensleben wurden seit 1991 insgesamt Einzelfördermittel für Investitionsmaßnahmen in Höhe von ca. 54,6 Mio. € zur Verfügung gestellt. Damit wurde u. a. der Neubau von Funktionsgebäuden und Bettenhäusern finanziert. Dies erfolgte in 2 Bauabschnitten, die in den Jahren 1994 und 2002 im Investitionsprogramm des Landes aufgenommen wurden. Der 2. Bauabschnitt, ein Behandlungs- und Funktionstrakt, wurde 2007 fertiggestellt und kostete 33,3 Mio. €. 2 Das Krankenhaus wurde 2007 vom Landkreis Börde an die Sana Kliniken AG verkauft. Im November 2013 erfolgte dann die Übernahme durch die AMEOS Gruppe. Über die jeweiligen Verkaufserlöse liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 4. Ist die AMEOS eine Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem oder schweizerischem Aktienrecht? Die AMEOS AG ist eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht. 5. Hält das Land Sachsen-Anteilanteile der AMEOS AG? Wenn ja, in welcher Höhe? Das Land Sachsen-Anhalt besitzt keine Anteile an der AMEOS AG. 6. Erhält das Klinikum Haldensleben Subventionen oder sonstige Zuwendungen aus dem Landeshaushalt? Wenn ja, seit wann und in welcher Höhe ? Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt seit 2007. Zur Refinanzierung von kurzfristigen Anlagegütern erhielt das Krankenhaus Haldensleben in den Jahren von 2007 bis 2017 Pauschale Fördermittel in Höhe von 5,2 Mio. €. Im Zeitverlauf ergibt sich folgende Verteilung: Jahr Betrag 2007 577.480,00 2008 596.810,00 2009 529.050,00 2010 536.160,00 2011 504.110,00 2012 400.630,00 2013 405.170,00 2014 379.100,00 2015 359.640,00 2016 422.063,00 2017 470.010,00 gesamt 5.180.223,00 Diese Gelder sind im Sinne des europäischen Beihilferechts keine Subventionen sondern Fördermittel nach dem Krankenhausgesetz. 3 7. Welche durchschnittliche Wartezeit müssen Patienten in Kauf nehmen, um in der Notfallambulanz des AMEOS Klinikum Haldensleben behandelt zu werden? Der Landesregierung liegen hierzu aus dem regelmäßigen Berichtswesen keine Informationen vor. Das Krankenhaus wurde befragt und führte Folgendes aus: »Unsere Patienten werden nach Dringlichkeit behandelt. Dazu werden sie durch die Triage medizinisch priorisiert. Eine Dokumentation der Wartezeit findet nicht statt.« 8. Wie hoch war bzw. ist der Anteil von Asylbewerbern oder Geduldeten an den Patienten der Notfallambulanz in den Jahren 2014 bis 2017? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Der Landesregierung liegen hierzu aus dem regelmäßigen Berichtswesen keine Informationen vor. Das Krankenhaus wurde befragt und führte Folgendes aus: »Grundsätzlich wird bei uns jeder Patient behandelt, ungeachtet seiner Herkunft . Daher wird hierüber von uns auch keinerlei gesonderte Dokumentation angefertigt.« 9. Ist der Landesregierung bekannt, ob die AMEOS AG einen Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat hat? Nein, das ist der Landesregierung nicht bekannt. 10. Hat das zuständige Gesundheitsamt das AMEOS Klinikum Haldensleben im evaluiert? a) Wann zuletzt? b) Mit welchem Ergebnis? c) Erfolgt im Klinikum eine Trennung von septischen und aseptischen Behandlungsfällen? d) Wenn ja, seit wann, wenn nicht, seit wann nicht mehr? Hierzu führt das Gesundheitsamt des Landkreises Börde Folgendes aus: »Der Fachdienst Gesundheit des Landkreises Börde überwacht die Krankenhäuser gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz i. V. m. §§ 13, 16 Gesundheitsdienstgesetz des Landes Sachsen Anhalt in der Regel einmal jährlich. Die infektionshygienische Überwachung des AMEOS Klinikums Haldensleben erfolgte am 08.11.2017. Der Schwerpunkt der diesjährigen Kontrolle lag in der Auswertung der Selbstauskunft u. a. zur Ausstattung mit Hygienefachpersonal und zu den Pflichten gemäß § 23 Infektionsschutzgesetz. Des Weiteren wurden die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen ausgewertet sowie innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene überprüft. Die Überprüfung von Behandlungsfällen (septische und aseptische ) liegt nicht in der Zuständigkeit des Fachdienstes Gesundheit.« 4 Eine Differenzierung zwischen septischen und aseptischen Operationssälen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und auch nicht mehr zeitgemäß. Eine aktuelle Kommentierung hierzu findet man zum Beispiel bei Schulz-Stübner et al. (2013) Operationsabteilungen, Hybridoperationssäle, Eingriffsräume: »Die Trennung der OP-Räume in aseptische und septische Abschnitte mit ggf. separaten Zugangswegen bringt keinen hygienischen Vorteil und ist aus infektionspräventiver Sicht nicht erforderlich, wird aber mitunter von den Berufsgenossenschaften als Voraussetzung für die Zulassung zum Verletzungsartenverfahren formal gefordert .« 11. a) Wie hoch sind die durchschnittlichen Fallzahlen der Entbindungsstationen staatlicher Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt? b) Wie hoch sind die Fallzahlen auf der Entbindungsstation des AMEOS Klinikums in Haldensleben von 2007 bis zu ihrer Schließung? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Der Landesregierung liegen hierzu aus dem regelmäßigen Berichtswesen keine umfassenden Informationen vor. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält die Gesundheitsberichterstattung keine Information über die Zahl der Entbindungen in einzelnen Krankenhäusern. Folgende Daten sind der Landesregierung bekannt: In den kommunalen Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt kamen im Jahr 2015 durchschnittlich 774 Kinder pro Krankenhaus zur Welt und 811 im Jahr 2016. Die letztgenannten Zahlen sind Durchschnittswerte pro Krankenhaus, nicht pro Standort. Sie berücksichtigen nicht, dass es (zum Beispiel im Altmarkkreis Salzwedel) Krankenhäuser gibt, bei denen sich die Entbindungen auf zwei Standorte verteilen. Letzteres ist der Tatsache geschuldet, dass im Krankenhausplan nur Krankenhäuser, nicht Standorte aufgeführt sind. Im AMEOS Klinikum Haldensleben wurden 248 Kinder im Jahr 2015 geboren und 26 im Jahr 2016. 12. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Ärzte der Belegschaft keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen? Falls ja, bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln und die Entwicklung seit 2007 darstellen. Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.