Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2261 21.12.2017 (Ausgegeben am 02.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Oliver Kirchner (AfD) Kosten der Terrorabwehr auf Volksfesten und Weihnachtsmärkten Kleine Anfrage - KA 7/1263 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen zur technischen Terrorabwehr werden in den Gemeinden Sachsen-Anhalts zum Schutz von Volksfesten, Weihnachtsmärkten und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen getroffen? Bislang wurden folgende Maßnahmen der technischen Terrorabwehr, die sich an der Größe und Bedeutsamkeit sowie den örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Veranstaltung und der sonstigen permanenten Lagebeurteilung orientieren , durchgeführt: - Errichtung mobiler Sperren durch Postieren von Fahrzeugen (z. B. Polizei-, Feuerwehr- und Transportfahrzeuge), - Errichtung ortsfester technischer Sperren (z. B. durch Aufstellen von Containern , Betonsperren, Bauzäunen, Wassertanks, Polleranlagen und Pflanzenkübeln ), - Sperrung von Straßen im Bereich der Veranstaltungsorte, - Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich der Veranstaltungsorte und - Videoüberwachungsmaßnahmen. 2. In welchen Gemeinden bzw. auf welchen Veranstaltungen kamen sogenannte Fahrzeug-/Betonsperren im Zeitraum vom 1. April 2014 bis zum 31. Dezember 2015 zum Einsatz? Fahrzeug- oder Betonsperren kamen im genannten Zeitraum nicht zum Einsatz. 2 3. In welchen Gemeinden bzw. auf welchen Veranstaltungen kamen sogenannte Fahrzeug-/Betonsperren im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 30. September 2017 zum Einsatz? Fahrzeug- oder Betonsperren kamen in folgenden Orten im Zusammenhang mit den folgenden Veranstaltungen zum Einsatz: - in Aken zum Stadtfest, - in Bitterfeld-Wolfen zu einer Musik- und einer Wahlkampfveranstaltung, - in Dessau-Roßlau zum Karnevalsumzug, zur Veranstaltung „Kirchentag auf dem Weg“ und zum Leopoldsfest, - in Lutherstadt Eisleben zum Sachsen-Anhalt-Tag und zum Wiesenmarkt, - in Freyburg zum Winzerfest, - in Halle (Saale) zum Weihnachts- und Wintermarkt, zum Karnevalsumzug und zum Laternenfest, - in Klötze zum Martinstag, - in Köthen zum Karnevalsumzug, zum Kuhfest, zum Jahrmarkt und zum Oktoberfest , - in Magdeburg zum Weihnachtsmarkt, - in Naumburg zum Hussitenkirschfest, - in Sangerhausen zum Sachsen-Anhalt-Tag, - in Seehausen (Altmark) zum Karnevalsumzug, - in Weißenfels zum Schlossfest, - in Lutherstadt Wittenberg zum Abschlussgottesdienst im Rahmen des Deutschen Evangelischen Kirchentages (DEKT), zum Reformationstag und zum Stadtfest „Luthers Hochzeit“, - in Zeitz zu den Feierlichkeiten „1050 Jahre Stadt Zeitz“ und - in Zerbst zum Heimat- und Schützenfest, zum Bollenmarkt und zum Prozessionsspiel . Darüber hinaus kamen auf weiteren Weihnachtsmärkten in Sachsen-Anhalt ab dem 20. Dezember 2016 (nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt ) temporäre Fahrzeugsperren zum Einsatz. 4. Wo bzw. anlässlich welcher Veranstaltungen ist in Sachsen-Anhalt der Einsatz von derlei Sperren zukünftig geplant oder vorgesehen? Der Einsatz von Beton- oder Fahrzeugsperren erfolgt jeweils auf der Grundlage einer einzelfallbezogenen Gefährdungseinschätzung durch die zuständigen Polizei - und Sicherheitsbehörden. Daher ist derzeit nicht abschließend absehbar, bei welchen Veranstaltungen derartige Sperren künftig eingesetzt werden. Bislang ist lediglich bekannt, dass das „Sputnik Spring Break“-Festival in Pouch, der Karnevalsumzug und das Stadtfest in Köthen, das Hexen- und Parkfest in der Stadt Südliches Anhalt sowie mehrere Weihnachtsmärkte in Sachsen- Anhalt durch Sperren geschützt werden sollen. 3 5. Haben die Landesregierung bzw. sonstige Behörden des Landes den Gemeinden im Land Empfehlungen zum Einsatz von Betonsperren gegeben, bspw. in Bezug auf bestimmte Gefährdungslagen oder operative Einsatzerfordernisse ? Mit den Erlassen des Ministeriums für Inneres und Sport vom 20. Dezember 2016 und vom 10. November 2017 im Hinblick auf die Maßnahmen der Polizei im Zusammenhang mit Weihnachtsmärkten und vergleichbaren öffentlichen Veranstaltungen waren die Polizeidirektionen gebeten worden, die Veranstalter und die Sicherheitsbehörden dahingehend zu sensibilisieren, ob und wie unter Beachtung der örtlichen Bedingungen durch mobile oder feste technische Sperren die Sicherheit der Veranstaltungen verbessert werden kann. Die technischen Sperren sollen insbesondere zum Ziel haben, das Befahren der Veranstaltungsflächen zu verhindern oder zu erschweren. Die Polizeidirektionen wurden angewiesen, begleitend zu den Maßnahmen der Veranstalter und der kommunalen Sicherheitsbehörden für die Weihnachtsmärkte in Halle (Saale), Dessau-Roßlau und Magdeburg an geeigneten Zugängen auch mobile Sperren durch das Postieren von Fahrzeugen zu errichten. Bei der Prüfung von Sicherheitskonzepten für Großveranstaltungen durch die Sicherheitsbehörden sind die jeweiligen Polizeidienststellen regelmäßig beteiligt . Dabei geben die Polizeidienststellen auch Empfehlungen bezüglich des Einsatzes geeigneter Sperrmaßnahmen. 6. In welchen Kommunen sollen diese Sperren über aktuelle Veranstaltungen hinaus im öffentlichen Raum verbleiben? Die Sperren werden stets nur temporär eingesetzt und verbleiben nicht im öffentlichen Raum. 7. Wurde die Wirksamkeit dieser Sperrmittel im Vorfeld geprüft, bspw. durch den TÜV Nord? Die Städte Magdeburg und Halle (Saale) haben die Wirksamkeit der jeweiligen Sperrmittel im Vorfeld geprüft. 8. Wie hoch sind die Kosten inklusive der Aufstellung der Sperren? Anlässlich des DEKT sowie des Stadtfestes „Luthers Hochzeit“ in Lutherstadt Wittenberg hatte die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost das Aufstellen von Betonsperren veranlasst. In diesem Zusammenhang entstanden Kosten für die Anmietung der Sperren (27.000 €), für die Lagerung der Sperren zwischen beiden Veranstaltungen (450 €), für die zusätzliche Anbringung von rot-weißem Markierungsband an den Sperren (5.100 €), für die Anlieferung und das Aufstellen der Sperren sowie für deren Abbau und Rücktransport (46.200 € zum DEKT und 12.750 € zum Stadtfest „Luthers Hochzeit“). Mithin sind der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Kosten in Höhe von insgesamt 91.500 € entstanden. 4 Für die Anschaffung von Betonsperren sind der Stadt Halle (Saale) Kosten in Höhe von 17.000 €, der Stadt Salzwedel in Höhe von 8.500 €, der Lutherstadt Eisleben in Höhe von 30.000 € und der Landeshauptstadt Magdeburg in Höhe von 10.300 € entstanden. In den übrigen Fällen wurden die Kosten statistisch nicht gesondert erfasst und können daher nicht belastbar beziffert werden. 9. Wer trägt diese Kosten? Die Kosten trägt je nach Einzelfall der Veranstalter oder die jeweilige Kommune . Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 8 verwiesen. 10. Welche Kosten sind den zuständigen öffentlichen Kostenträgern aus der Sicherung mittels Betonsperren im unter dem in 3. definierten Zeitraum entstanden? Auf die Antworten auf die Fragen 8 und 9 wird verwiesen.