Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2263 21.12.2017 (Ausgegeben am 02.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Umgehungsstraße Weißenfels-Langendorf Kleine Anfrage - KA 7/1267 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Bundesverkehrswegeplanung bis 2030 befindet sich unter der Kategorie des vordringlichen Bedarfs die Südtangente der Bundesstraße 87, Ortsumfahrung Weißenfels . Eine solche Ortsumfahrung würde die Weißenfelser Innenstadt, alle Anwohner im Bereich der Bundesstraße 87, aber auch die Einwohner von Langendorf und Wiedebach massiv entlasten. Die Innenstadt sowie die beiden betroffenen Dörfer würden durch eine geringere Straßenbelastung aufgewertet und somit attraktiver sowie auch sicherer für Passanten, Radfahrer und insbesondere für Familien bzw. Kinder werden. Aber auch die Verkehrslage würde sich deutlich entspannen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 23. Dezember 2016 wurde das Sechste Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (6. FStrAbÄndG) verabschiedet. Anlage dieses Gesetzes ist der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (BPL), der mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt am 31. Dezember 2016 in Kraft getreten ist. Der BPL basiert auf dem durch die Bundesregierung aufgestellten Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030), welcher auf Basis entsprechender Projektanmeldungen der Länder erarbeitet wurde. Die Trassenfestlegungen der einzelnen Vorhaben sind nicht durch den BVWP bzw. BPL vorgegeben, sondern bleiben den konkreten Planungsstufen vorbehalten. Die Beantwortung einzelner Fragen erfolgt mit Bezug auf den in Anlage des 6. FStrAbÄndG verabschiedeten BPL. 2 1. Im Flächennutzungsplan hat die Stadtverwaltung eine stadtnahe Freihaltetrasse ausgewiesen, im Bundesverkehrswegeplan ist diese deutlich südlicher eingezeichnet? Wie sehen beide momentan möglichen Trassenführungen konkret aus? Der Flächennutzungsplan (FNP) Weißenfels vom 13.12.2012 (Quelle: https://www.weissenfels.de/de/flaechennutzungsplan/flaechennutzungsplanweissenfels .html letzter Aufruf: 12.12.2017) beinhaltet eine mögliche Trassenführung als südliche Umgehung in Form eines frei gehaltenen Korridors. Diese Variante stellt eine Verbindung zwischen der B 91 an der A 9 Anschlussstelle (AS) Weißenfels und der bestehenden B 87 im Bereich „Schöne Aussicht“ dar. Der Verlauf der Trasse wird im FNP wie folgt zitiert: Im weiteren Verlauf des Korridors in Richtung Westen wird die Trasse aufgrund des vorhandenen städtebaulichen Bestandes an der Johann-Reis- Straße etwas nach Süden verschwenkt. Südwestlich des Eidechsenberges verläuft die Trasse in einem geschwungenen Verlauf in Richtung der Langendorfer Straße. Aufgrund des seit Dezember 2005 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 29 Sportbad mit dem festgesetzten Sondergebiet ist der Trassenverlauf der B 87 neu im Bereich der Kreuzung mit der Langendorfer Straße auf 50 Meter verschmälert. Der weitere Trassenverlauf der B 87 neu liegt südlich des Wohngebietes Weißenfels-Süd und bindet bogenförmig an die Naumburger Straße im Bereich nördlich des Sondergebietes Hotel („Schöne Aussicht“) an. (Flächennutzungsplan Weißenfels vom 13.12.2012, Begründung, Seite 158) Der Planteil Süd des FNP stellt den Korridor mit seinem stadtnahen Verlauf dar. (sh. Anlage, Abbildung 1) Der im Rahmen der Fortschreibung des BVWP erarbeitete Trassenverlauf dieser Ortsumgehung (OU) stellt eine mögliche Trassenvariante dar. Die im BVWP 2030 verankerte Trasse beginnt - wie die Variante des FNP - im Bereich der Anbindung B 91/ A 9 AS Weißenfels, führt jedoch sofort parallel zur A 9 in südliche Richtung. Um die Anbindung an die bestehende B 87 zu ermöglichen , schwenkt die OU-Trasse des BVWP in westliche Richtung über den Salzhügel. Nach der Querung der Bahntrasse des Regionalverkehrs erfolgt der Anschluss an die bestehende B 87 nördlich von Plennschütz. (sh. Anlage, Abbildung 2, Quelle: http://www.bvwp-projekte.de/strasse/download_plaene/ ST/B87-G10-ST/LPL_1_1_B87-G10-ST_Lageplan10000.pdf letzter Aufruf: 12.12.2017) Gegenüber dem Verlauf des im FNP enthaltenen Freihaltekorridors verläuft diese Trassierung deutlich südlicher. Die für die Fortschreibung des BVWP zugrunde gelegte Trassenvariante stellt keine Festlegung eines konkreten Trassenverlaufes dar. Im Zuge der konkreten Planung des Vorhabens und der daraus resultierenden planerischen Detailtiefe können sich durchaus noch Änderungen im Trassenverlauf ergeben. Der endgültige Verlauf der Vorzugsvariante wird sich im Ergebnis der Voruntersuchung des Vorhabens ergeben. 3 2. Wie hoch sind die für die beiden in Frage kommenden Trassenführungen zu erwartenden Kosten? Bitte für beide Optionen die zu erwartenden Kosten und deren Finanzierung aufschlüsseln. Für die stadtnahe Variante aus dem FNP liegen aufgrund der fehlenden Plangrundlage keine Kostenangaben vor. Die OU Weißenfels im Zuge der B 87 ist mit Gesamtkosten von 24,5 Mio. € (Bau- und Grunderwerbskosten) im Vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 eingestellt . Diese Kosten werden durch den Baulastträger, die Bundesrepublik Deutschland, getragen. 3. Inwiefern beabsichtigt die Landesregierung, dieses Projekt zu fördern? Die Planung, Baurechtschaffung und Realisierung von Vorhaben im Zuge von Bundesstraßen erfolgen gemäß Artikel 90 des Grundgesetzes durch die Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund. Die Vorplanungsleistungen für das Projekt sind durch die Landesstraßenbaubehörde mit der Durchführung der dafür erforderlichen Vergabeverfahren in 2017 aufgenommen worden. 4. Welche Vorgehensweise ist beabsichtigt, um die unmittelbaren Anwohner sowie alle Weißenfelser, Langendorfer und Wiedebacher in die Entscheidungsfindung einzubinden und deren Meinung zu berücksichtigen? Ist eine Volksabstimmung geplant? Falls nein, würde die Landesregierung die betroffenen Bürger unterstützen und eine Volksabstimmung auf den Weg bringen? Die Einbeziehung der Öffentlichkeit und damit auch der betroffenen Anwohner erfolgt in mehreren Stufen. Im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030 ist bereits eine breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung seitens des BMVI erfolgt. Die Straßenbauverwaltung wird im Verlauf der Planung Abstimmungen in Form von projektbegleitenden Arbeitskreisen durchführen. Darüber hinaus ist die frühzeitige und laufende Beteiligung der betroffenen Kommunen und damit der Anwohner vorgesehen. Abschließend ist zur Abwägung der von dem Vorhaben betroffenen Belange ein Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben, in dessen Rahmen eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit auf konkretisierter Basis erfolgen wird. Für die Durchführung einer Volksabstimmung i. S. d. Volksabstimmungsgesetzes hat die Landesregierung in diesem Zusammenhang keine rechtliche Handhabe . 4 Anlage Abbildung 1: Auszug Flächennutzungsplan Weißenfels vom 13.12.2012, Planteil Süd, unmaßstäblich (Kartengrundlage: Geobasisdaten LVermGeo LSA / A 18-36778-10-14) Abbildung 2: Auszug Projektinformationssystem (PRINS) zum BVWP 2030, unmaßstäblich (Kartengrundlage: DTK10 © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA, 2011/010809)