Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2272 03.01.2018 (Ausgegeben am 03.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Umsetzung der ökologischen Durchlassfähigkeit der Jeetze im Amt Dambeck Kleine Anfrage - KA 7/1269 Vorbemerkung des Fragestellenden: Um die ökologische Durchlassfähigkeit der Jeetze nach EU-Wasserrahmenrichtlinie zu gewährleisten, soll eine Umverlegung der Jeetze im Amt Dambeck um die Klostermühle und das Dambecker Wehr erfolgen. Der Umgehungsbach (Bypass- Variante) habe sich dabei mit Schwerpunkt auf die ökologische Funktionsfähigkeit und das Hochwassermanagement als Vorzugsvariante herausgebildet (Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Volksstimme (VS), 9. November 2016). Der Mühlen-Betreiber und der Kreisnaturschutzbeauftragte halten aus ökologischen Gründen (u. a. Wasserstand, Beeinflussung der umliegenden Feuchtgebiete und geschützter Arten) eine Fischtreppe und einen Otterdurchlass für die bessere Variante. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Teilt die Landesregierung die Bedenken der ortsansässigen Bevölkerung im Hinblick auf die Vorzugsvariante? Bitte ausführen und begründen. Nein. Bereits während der Erarbeitung der Planungsunterlagen wurde in einer öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Dambeck über die Zielvorgaben zur Umsetzung der ökologischen Durchgängigkeit am Standort Mühle Dambeck informiert und die Rahmenbedingungen erläutert. Durch die Projektverantwortlichen und den beauftragten Planer wurden mehrere Einzelgespräche mit dem Mühlen-Betreiber, mit betroffenen Anwohnern und Flächenbewirtschaftern geführt . Die vorgetragenen Bedenken wurden diskutiert und in die weiteren Planungsschritte eingearbeitet. Im Hinblick auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und auf ein verbessertes Hochwassermanagement hat sich unter Ein- 2 beziehung des Wehres Dambeck eine Umgehung als ökologisch und ökonomisch wirksamste Variante herausgebildet. 2. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag der Ausführung einer Fischtreppe mit Otterdurchlass? Bitte ausführen und begründen. Im Rahmen der Vorplanung wurden mehrere Varianten zum Bau einer technischen Fischaufstiegsanlage (FAA) unmittelbar an der Mühle Dambeck untersucht . Im Hinblick auf die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sind technische FAA in Verbindung mit einer Wasserkraftanlage immer eine Kompromisslösung. Bei einer Variante FAA am Standort Mühle Dambeck müssten sowohl im Unterwasserbereich der Mühle als auch am Wehr Dambeck zwei weitere Sohlrampen gebaut werden. Am Wehr Mühle Dambeck müssten zudem zusätzliche Schutzmaßnahmen für abwandernde Fische, zum Beispiel Rechen eingebaut werden. Der Standort in direkter Nachbarschaft zur Straßenbrücke und Wohnbebauung ist auch aus baulicher Sicht sehr problematisch. Zum Erhalt der alten Bausubstanz der Mühle wären umfängliche Sicherungs- und Erneuerungsmaßnahmen erforderlich. Die vorgeschlagene technische Lösung für eine Passage des Otters in Form eines Durchlasses müsste außerhalb der eigentlichen FAA angeordnet werden. Damit bleibt jedoch der Gefahrenpunkt Straßenüberquerung erhalten, da die Straßenbrücke selbst nicht mit einer Otterberme ausgestattet ist. Für den Fall, dass die Variante Umgehung realisiert wird, stände eine aus Hochwasserschutzgründen ausreichend groß dimensionierte Brücke zur Verfügung. Für den Fischotter wären gute Bedingungen für eine gefahrlose und artspezifisch gewässernahe Unterquerung der Kreisstraße gegeben. Die endgültige naturschutzfachliche Einschätzung des Otterschutzes muss durch die zuständigen Facheinrichtungen des Landes erfolgen. 3. Wie ist der Stand des Planungsverfahrens für das benannte Vorhaben im Landesverwaltungsamt? Bitte begründen. Im November 2015 wurde beim Landesverwaltungsamt ein Antrag auf Planfeststellung nach Wasserhaushaltsgesetz mit Unterlagen der Genehmigungsplanung eingereicht. Vor dem Hintergrund, dass der Eigentümer der Mühle prüfen will, ob er den Bau einer Fischaufstiegsanlage (FAA) in Eigenregie realisieren kann, wurden notwendige Plananpassungen vom Vorhabenträger bisher nicht umgesetzt. 4. Wann soll die Umverlegung der Jeetze im Amt Dambeck beginnen? Ein konkreter Termin kann derzeit nicht benannt werden. Voraussetzung für einen Beginn sind die Vorlage eines gültigen Planfeststellungsbeschlusses und die Verfügbarkeit von Finanzmitteln.