Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2276 03.01.2018 (Ausgegeben am 03.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Weiterleitung von Bundesentlastungen an die Kommunen Kleine Anfrage - KA 7/1287 Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit dem dritten und vierten Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) hat die Landesregierung die Vorgabe des Koalitionsvertrages zur Bereinigung systematischer Fehler im FAG umgesetzt. Diese waren im Rahmen des vorherigen FAG mitverantwortlich für eine Unterfinanzierung der Kommunen. Die Bereinigung dieser systematischen Fehler (sog. „Benchmark“, gekürzter Tilgungsanteil, angerechnete Bundesentlastung) resultierten in einer Erhöhung der FAG-Masse. Unabhängig davon hat der Bund im Jahr 2016 eine Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro ab dem Jahr 2018 beschlossen. Vier Milliarden Euro fließen zum einen über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und zum anderen über Entlastungen bei den Kosten der Unterkunft direkt an die Kommunen. Eine weitere Milliarde Euro fließt über den Umsatzsteueranteil an die Länder und soll nach Willen des Gesetzgebers in vollem Umfang als Entlastung bei den Kommunen ankommen. So hat es unter anderem der Haushaltsausschuss des Bundestages in einer Entschließung bekräftigt (Bundestagsdrucksache 18/10397, Seite 9, Ziffer 1). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Welche Summe erhält das Land aus der einen Milliarde Euro, die den Ländern im Rahmen der Bundesentlastung ab 2018 zufließt? Von der einen Milliarde Euro Umsatzsteueraufkommen, die den Ländern ab 2018 zufließt, entfallen auf das Land Sachsen-Anhalt etwa 27,5 Millionen Euro jährlich. 2 2. Wird das Land diesen Anteil vollständig an die Kommunen weiterreichen? Falls nein, in welcher Höhe wird das Land diese Mittel an die Kommunen weiterreichen? Bitte jeweils begründen. Das Land Sachsen-Anhalt bekennt sich zu seiner Verantwortung, für eine aufgabenangemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen zu sorgen und wird dieser Verantwortung auch gerecht. Eine Weiterleitung dieser Mittel auf einem direkten Weg erfolgt nicht. Dafür sind die nachfolgend dargestellten Gründe ausschlaggebend. Zu einer finanziellen Benachteiligung der Kommunen kommt es dabei nach Auffassung der Landesregierung allerdings nicht. Ich weise zunächst darauf hin, dass Entlastungen von Bundesseite immer in einem Gesamtkontext zu sehen sind. Die vom Bund im Jahr 2016 beschlossene Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro (davon direkt an die Kommunen vier Milliarden Euro über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und über Entlastungen bei den Kosten der Unterkunft; eine weitere Milliarde Euro über den Umsatzsteueranteil an die Länder) ab dem Jahr 2018 kann deshalb nicht losgelöst von: der Umsetzung des Fiskalpaktes, der Verantwortung der Länder für die Kommunen gerade mit Blick auf die Einbeziehung der kommunalen Finanzen in die Defizitobergrenzen nach Maastricht, der Zusage einer stärkeren Beteiligung des Bundes an den Sozialkosten insgesamt sowie der Erhöhung und Verstetigung der Finanzausstattung der Kommunen in Sachsen-Anhalt gesehen werden. Von den 5 Milliarden Euro entfallen 4 Milliarden Euro auf die Kommunen, auf die Länder nur 1 Milliarde Euro. Gemessen an der Gesamtsumme erhalten die Kommunen damit 80 % der Mittel, obwohl auch die Bundesregierung bspw. die Eingliederungshilfe als gemeinsame Anstrengung aller staatlichen Ebenen interpretiert . So wird im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass die Kommunen bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung zwar stärker als bisher finanziell unterstützt werden sollen. Ausdrücklich wird aber auch darauf verwiesen, dass hier auch die Länder eine vernünftige Finanzausstattung brauchen , um gemeinsam mit ihren Kommunen die vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können. Die Eingliederungshilfe wird also als gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen verstanden. In Sachsen-Anhalt wird die Eingliederungshilfe vom Land und nicht von den Kommunen übernommen. Insofern kann die Frage einer nicht vollständigen Weiterreichung der Mittel an die Kommunen nicht getrennt davon betrachtet werden. Anders würde der Fall nur dann liegen, wenn die Kommunen bereit wären , die bisher vom Land wahrgenommenen Aufgaben selbst zu übernehmen. Für die Finanzpolitik des Landes ist weiterhin die Umsetzung des Fiskalpaktes von zentraler Bedeutung, da der Fiskalvertrag den zentralen Baustein zur Wei- 3 terentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion zu einer Stabilitätsunion darstellt. Im Zuge der Bund-Länder-Einigung dazu hatte der Bund bereits 2012 Entlastungen bei der Eingliederungshilfe in Höhe von 5 Milliarden Euro zugesagt . Hintergrund dieser Entscheidung war, dass der Entwicklung der Sozialversicherungen und der kommunalen Finanzen bei der Einhaltung des Fiskalpaktes eine wichtige Rolle zufällt. Die Entwicklung der Sozialversicherungen liegt dabei in der Verantwortung des Bundes. Die Länder tragen aber im Rahmen des Fiskalvertrags die Verantwortung für ihre Kommunen. Infolge der expliziten Einbeziehung der kommunalen Verschuldung in die Defizitobergrenze des Fiskalpakts - im Gegensatz zur deutschen Schuldenbremse - werden die Länder in ihrer Konsolidierungspolitik vor deutlich größere Herausforderungen gestellt. Deshalb vereinbarten Bund und Länder, ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe in der bisherigen Form ablöst. Betrachtet man hier also diesen Gesamtkontext, dann wird auch mit Blick auf den Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 16. Juni 2016 deutlich, dass die kommunale Entlastung (5 Milliarden Euro) immer auch für die Eingliederungshilfe (Bundesteilhabegesetz) angedacht gewesen ist. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Finanzausstattung der Kommunen in dieser Legislaturperiode deutlich verbessert worden ist. Ab dem Jahr 2017 werden den Kommunen jährlich 182 Mio. Euro zusätzlich über das Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt. Damit gewährleistet das Land den Kommunen eine mehr als auskömmliche Finanzausstattung. Durch die Festschreibung der Finanzausgleichsmasse in Höhe von 1,628 Milliarden Euro für die Jahre 2017 bis 2021 haben die Kommunen die gewünschte Planungssicherheit erhalten. Dies war nur möglich, weil es seitens des Bundes finanzielle Entlastungen der Länder gegeben hat.