Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2277 03.01.2018 (Ausgegeben am 04.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) „Reichsbürger“ in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1289 Vorbemerkung des Fragestellenden: Sog. „Reichsbürger“ erkennen die Gültigkeit der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht an und verweigern die Zahlung von Steuern, Sozialabgaben, Bußgeldern etc. Als „Reichsbürger“ verweigern sie auch das Führen von Personalausweisen und Reisepässen der Bundesrepublik Deutschland. Sie geben dann ihre Ausweisdokumente an die kommunalen Meldebehörden zurück. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personalausweise und Reisepässe wurden in Sachsen-Anhalt von „Reichsbürgern“ im Jahr 2016 und im bisherigen Verlauf des Jahres 2017 zurückgegeben? Bitte für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte angeben. Landkreis / Kreisfreie Stadt 2016 2017 Altmarkkreis Salzwedel 2 2 Landkreis Anhalt-Bitterfeld 2 0 Landkreis Bördekreis 0 0 2 Landkreis / Kreisfreie Stadt 2016 2017 Landkreis Burgenlandkreis 1 0 Landkreis Harz 0 0 Landkreis Jerichower Land 1 1 Landkreis Mansfeld-Südharz 4 1 Landkreis Saalekreis 4 2 Landkreis Salzlandkreis 7 0 Landkreis Stendal 1 3 Landkreis Wittenberg 0 0 Stadt Dessau-Roßlau 0 0 Stadt Halle (Saale) 0 1 Landeshauptstadt Magdeburg 3 0 insgesamt 25 10 2. Personen, die ihrer gesetzlichen Ausweispflicht nicht nachkommen, handeln ordnungswidrig i. S. v. § 32 des Personalausweisgesetzes (PAuswG). Die Ordnungswidrigkeit kann im Bußgeldverfahren mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5000 € geahndet werden. In wie vielen dieser Fälle (siehe Frage 1) wurde diese Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet? Bitte für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte angeben. Landkreis / Kreisfreie Stadt 2016 2017 Altmarkkreis Salzwedel 1 0 Landkreis Anhalt-Bitterfeld 1 0 Landkreis Bördekreis 0 0 Landkreis Burgenlandkreis 1 0 3 Landkreis / Kreisfreie Stadt 2016 2017 Landkreis Harz 0 0 Landkreis Jerichower Land 0 0 Landkreis Mansfeld-Südharz 1 0 Landkreis Saalekreis 0 0 Landkreis Salzlandkreis 1 0 Landkreis Stendal 0 0 Landkreis Wittenberg 0 0 Stadt Dessau-Roßlau 0 0 Stadt Halle (Saale) 0 0 Landeshauptstadt Magdeburg 2 0 insgesamt 7 0 3. Schleswig-Holstein hat sein Verwaltungsgebührenrecht dergestalt geändert , dass in den in Frage 1 geschilderten Fällen der Rückgabe von Personalausweisen und Reisepässen eine Gebühr für die Aufbewahrung des zurückgegebenen Ausweis-dokuments erhoben wird. Der Freistaat Thüringen hat angekündigt, gleichfalls ei-ne solche Regelung in sein Gebührenrecht aufzunehmen. Wie bewertet die Landesregierung die Einführung einer solchen „Aufbewahrungsgebühr“? Plant sie die Schaffung eines entsprechenden Gebührentatbestandes? Die Schaffung eines Gebührentatbestands für die Verwahrung von Pässen und Personalausweisen bei der zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde, die dort abgegeben werden und deren Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist, wird gegenwärtig sowohl unter verwaltungskostenrechtlichen Gesichtspunkten als auch hinsichtlich des mit der Verwahrung der Dokumente, der Festsetzung und einer evtl. Beitreibung der Gebühr verbundenen Verwaltungsaufwands bei den Kommunen ergebnisoffen geprüft.