Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2279 03.01.2018 (Ausgegeben am 04.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Mario Lehmann (AfD) Dotierung der Landesbeauftragten für Frauen- und Gleichstellungspolitik Kleine Anfrage - KA 7/1305 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Presseberichten, u. a. der Mitteldeutschen Zeitung1, hat die Ministerin für Justiz und Gleichstellung am 16. November 2017 eine Landesbeauftragte für Frauen- und Gleichstellungspolitik ernannt. Diese Stelle war seit mehr als 10 Jahren vakant bzw. wurde von der Amtsvorgängerin der derzeitigen Ministerin persönlich wahrgenommen . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Warum nimmt die Ministerin für Justiz und Gleichstellung die Rolle der Landesbeauftragten für Frauen- und Gleichstellungspolitik nicht wie ihre Vorgängerin im Amt selbst wahr? Mit Beschluss der Landesregierung vom 29. November 2016 (MBl. LSA 2017, S. 10) ist durch Organisationsänderung die Einrichtung des Dienstpostens der Landesbeauftragten für Frauen- und Gleichstellungspolitik erfolgt. 2. Wie hoch ist die Stelle der Landesbeauftragten für Frauen- und Gleichstellungspolitik dotiert bzw. eingruppiert? Das Bruttoentgelt der tarifbeschäftigten Landesbeauftragten für Frauen- und Gleichstellungspolitik entspricht den Dienstbezügen einer entsprechenden Beamtin /eines entsprechenden Beamten des Landes Sachsen-Anhalt der Besol- 1 MZ vom 23. November 2017 2 dungsgruppe B 2 im Sinne des Besoldungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (LBesG LSA). 3. Verfügt die Landesbeauftragte für Frauen- und Gleichstellungspolitik über einen eigenen Haushaltstitel? Nein. 4. Ist im Nachtragshaushalt für 2017 und 2018 ein Haushaltstitel für die Landesbeauftragte vorgesehen? Nein. Im Übrigen ist ein Nachtragshaushalt für 2017 und 2018 hier nicht bekannt .