Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2280 05.01.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 08.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Zustand des FFH-Gebietes und EU SPA „Fallsteingebiet nördlich Osterwieck“ (F45/S27 und SPA0027) sowie NSG „Kleiner Fallstein“ Kleine Anfrage - KA 7/1250 Vorbemerkung des Fragestellenden: Auf der Suche nach Literatur zum FFH-Gebiet „Fallsteingebiet nördlich Osterwieck (F45/S27)“ ergibt sich die zusammengefasste Literaturliste für die FFH-Gebiete des Landes Sachsen-Anhalt mit 580 Quellenangaben (http://www.natura2000lsa.- de/natura_2000/upload/3_schutzgebiete/2_ffh_giebte/2_Dokumente/Literatur_Handb uch_FFH_Gebiete_2.pdf, Abruf 29.09.2017). Über die Suche im Dokument ergibt sich die Quelle 265 zum EU SPA 0027 (MAMMEN et al., 2007), ergänzt durch MAMMEN et al. (2013). Über das FFH-Gebiet berichten JENTZSCH und REICH- HOFF (2013), über das NSG „Kleiner Fallstein“ das LAU (1997). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wer führt aktuell Erhebungen zu Flora und Fauna innerhalb des Monitorings im FFH-Gebiet „Fallsteingebiet nördlich Osterwieck (F45/S27)“ durch und wo sind diese veröffentlicht? Wenn nicht, wann sind diese geplant? Im Rahmen des Monitorings nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie werden/wurden vom Landesamt für Umweltschutz (LAU) aktuell folgende Projekte umgesetzt : 2 Vögel: Aktuell wird kein Monitoring nach EU-Vogelschutzrichtlinie im EU-SPA Fallsteingebiet nördlich Osterwieck durchgeführt. Innerhalb des nächsten Berichtszeitraumes nach EU-Vogelschutzrichtlinie (2019-2025) ist eine Wiederholungskartierung der wertgebenden Brutvogelarten (Anhang I EU-Vogelschutzrichtlinie , Rote Liste, Triggerarten) durch das LAU geplant. In den Jahren 2019/20 ist durch das Rotmilanzentrum eine landesweite Erfassung des Rotmilanbestandes vorgesehen, in deren Rahmen auch der Rotmilanbestand im Fallsteingebiet erfasst werden soll. Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie: Ein Monitoringgebiet für die Haselmaus (ST_MAMM_MUSCAVEL_08) im FFH- Gebiet „Fallsteingebiet nördlich Osterwieck“, Ergebnisse: Büchner, S.; Lang, J. & ÖKOTOP (2014): Haselmausmonitoring Sachsen- Anhalt. Einrichtung und Ersterfassung von Referenzflächen für das FFH- Monitoring. Endbericht Oktober 2014. - unveröff. Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Büchner, S. & Lang, J. (2017): Erfassung und Bewertung von Arten der FFH- Richtlinie zur Erfüllung der FFH-Berichtspflichten im Land Sachsen-Anhalt - Säugetiere: Haselmaus (Muscardinus avellanarius) - Monitoringdurchgang 2016. - unveröff. Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Die Einstellung der Ergebnisse auf der Internetseite des LAU ist vorgesehen. Darüber hinaus befinden sich keine Monitoriggebiete für FFH-Arten im Gebiet. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: In dem Gebiet befinden sich keine Monitoringflächen der FFH-Lebensraumtypen nach Anhang 1 der FFH-Richtlinie. Die Einrichtung weiterer Monitoringflächen im Gebiet ist derzeit nicht geplant. 2. Wie ist die aktuelle Einschätzung zum Erhaltungszustand des FFH-Gebietes ? Es gibt keinen (Gesamt-)Erhaltungszustand eines FFH-Gebietes, sondern nur Erhaltungszustände der einzelnen Schutzgüter. Die Erhaltungszustände der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet 045 stellen sich wie folgt dar: Kalk-Trockenrasen LRT 6210 Gesamtfläche: ca. 3,5 ha Erhaltungszustand „B“: ca. 2,5 ha 71 % Erhaltungszustand „C“: ca. 1 ha 29 % - günstiger Erhaltungszustand - 3 Erlen-Eschen-Wälder LRT 91E0* Gesamtfläche: ca. 5 ha Erhaltungszustand „B“: ca. 4 ha 80 % Erhaltungszustand „C“: ca. 1 ha 20 % - günstiger Erhaltungszustand - Waldmeister-Buchenwald LRT 9130 Gesamtfläche: ca. 790 ha Erhaltungszustand „A“: ca. 17 ha 2 % Erhaltungszustand „B“: ca. 359 ha 45 % Erhaltungszustand „C“: ca. 414 ha 53 % - ungünstiger Erhaltungszustand - Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald LRT 9170 Gesamtfläche: ca. 309 ha Erhaltungszustand „B“: ca. 108 ha 35 % Erhaltungszustand „C“: ca. 201 ha 65 % - ungünstiger Erhaltungszustand - 3. Werden derzeitig im benannten FFH-Gebiet Landschaftspflegemaßnahmen durchgeführt? Wenn ja, über welche Pflegeverbände/-vereine innerhalb welcher Projekte ? Wenn nein, besteht dafür aufgrund des Erhaltungszustandes keine Notwendigkeit oder liegen andere Gründe vor? Das FFH-Gebiet „Fallsteingebiet nördlich Osterwieck“ (F45/S27) und das NSG „Kleiner Fallstein“ sind charakteristische Wald-Schutzgebiete. Dementsprechend sind die Offenland-Anteile, die einen höheren Pflegeaufwand benötigen gering. Während das NSG „Kleiner Fallstein“ komplett waldbestockt ist, beträgt der Offenland -Anteil im gesamten FFH-Gebiet lediglich etwa 10 ha, was etwa 0,7 % der Fläche entspricht. Die als Lebensraumtyp „Naturnahe Kalk-Trockenrasen“ eingestuften Flächenanteile zeichnen sich aktuell durch einen guten Erhaltungszustand aus. Diese Flächen sowie weitere Offenlandbereiche waren ehemals durch Nutzungsaufgabe in keinem guten Zustand. Im Rahmen verschiedener Landschaftspflegeprojekte konnten diese wertvollen Halbtrockenrasen in den vergangenen Jahren durch den Landschaftspflegeverband „Grüne Umwelt“ wiederhergestellt werden . Nach Beendigung dieser Projekte wurden diese Flächen in eine extensive Beweidungsnutzung mit Schafen überführt, um eine dauerhafte Sicherstellung eines guten Erhaltungszustandes zu gewährleisten. Aktuell werden keine EU-Projekt-Fördermittel für Landschaftspflegemaßnahmen eingesetzt. In der letzten Förderperiode (2007-2013) erfolgte eine Mitfinanzierung eines Rotmilan-Projektes des Landkreises Harz „Gebietsbetreuung 4 durch Umsetzung von praktischen Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt des Rotmilans“. Das Projektgebiet reichte jedoch deutlich über das Fallsteingebiet hinaus. 4. Wie haben sich die Brutbestände der wertgebenden Arten Zwergschnäpper und Sperbergrasmücke im FFH-Gebiet seit der letzten Erfassung entwickelt ? Nach der Erstinventarisierung wertgebender Brutvogelarten im Jahr 2006 (Mammen et al. 2007) sind keine systematischen Erhebungen zum Brutvogelbestand im Gebiet durchgeführt worden. Zum Zwergschnäpper liegen Zufallsdaten von je 2 Revieren in den Jahren 2009 und 2010 vor, die im Jahr 2011 nicht bestätigt werden konnten. Aktuellere Informationen liegen nicht vor, so dass zur Bestandsentwicklung keine Aussagen getroffen werden können. Zur Sperbergrasmücke ist eine Zufallsmeldung auf der online-Plattform www.ornitho.de verfügbar, die ein aktuelles Vorkommen der Art bestätigt, aber keine Aussage zur Bestandsentwicklung zulässt. 5. Wie verlief die Entwicklung des Rotmilanbestandes im FFH-Gebiet zwischen 2007 und der landesweiten Erfassung in 2012? Der Landesregierung liegen keine Daten zur Bestandsentwicklung des Rotmilans im Vogelschutzgebiet Fallsteingebiet in den genannten Jahren vor. 6. Wurden die Halbtrockenrasenflächen, die im Umland des Kalkstein- Steinbruchs Hoppenstedt liegen in das FFH-Gebiet mit einbezogen? Wenn nicht, bestehen dafür Planungen? Die Flächen liegen außerhalb des FFH-Gebiets. Derzeit ist deren Einbeziehung nicht geplant. 7. Gibt es aktuelle faunistische Erhebungen im NSG „Kleiner Fallstein“ bzw. wann fanden die letzten Erhebungen statt? In den Jahren 2011/2012 fanden umfangreiche faunistische Erhebungen bezüglich mehrerer Tierartengruppen im Rahmen der Managementplanung im gesamten FFH-Gebiet statt, somit auch im NSG „Kleiner Fallstein“, das Bestandteil des FFH-Gebiets ist. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. 8. Wie verlief die Bestandentwicklung im NSG „Kleiner Fallstein“ bei Rotmilan und Mäusebussard? Zur Bestandsentwicklung von Rotmilan und Mäusebussard im NSG Kleiner Fallstein liegen der Landesregierung keine Daten vor. Aufgrund der geringen Größe des Gebietes (< 50 ha) sind außerdem keine Aussagen zur Bestandsentwicklung von Arten mit großen Aktionsräumen sinnvoll. 9. Gibt es aktuelle Nachweise zum Neuntöter und Wendehals im NSG „Kleiner Fallstein“? 5 Nach der Erstinventarisierung wertgebender Brutvogelarten im Jahr 2006 (Mammen et al. 2007) sind keine systematischen Erhebungen zum Brutvogelbestand im gesamten Vogelschutzgebiet durchgeführt worden. In der online-Plattform www.ornitho.de konnten von Neuntöter und Wendehals zwar Zufallsmeldungen für das Vogelschutzgebiet Fallsteingebiet ermittelt werden , die ein aktuelles Brutvorkommen bestätigen. Diese beziehen sich aber auf das NSG „Kleiner Fallstein“. 10. Werden aktuell Landschaftspflegemaßnahmen im NSG „Kleiner Fallstein“ durchgeführt? Wenn ja, über welche Pflegeverbände/-vereine innerhalb welcher Projekte ? Wenn nicht, werden sie geplant? Nein. Informationen zu Planungen von Landschaftspflegeprojekten durch Verbände und Vereine liegen nicht vor. 11. Welche Maßnahmen werden gegen die Ausbreitung der Amerikanischen Traubenkirsche im NSG „Kleiner Fallstein“ durchgeführt? Es ist wahrscheinlich, dass die Späte Traubenkirsche (Prunus serotina) im NSG vereinzelt in den Randbereichen vorkommen kann. Die Art ist hier bisher nicht als invasiv zu charakterisieren. Bekämpfungsmaßnahmen werden aktuell nicht durchgeführt.