Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2286 05.01.2018 (Ausgegeben am 08.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Pflichtteilnahme an kulturellen Veranstaltungen im Rahmen der erzieherischen Ausbildung Kleine Anfrage - KA 7/1285 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gehört der gemeinsame Besuch kultureller Veranstaltungen (bspw. im Rahmen von Theater-, Museums- und Kinobesuchen) zur Ausbildung von Erziehern an den berufsbildenden Schulen des Landes? Wenn ja, um welche Arten von Veranstaltungen handelt es sich? Antwort: Der Fachrichtungslehrplan für die Fachschule Sozialpädagogik beinhaltet zentrale berufliche Handlungsaufgaben der Erzieherinnen und Erzieher, auf die in der Ausbildung zielgerichtet vorbereitet wird. So sind für erfolgreiche Selbstbildungsprozesse die Förderung der menschlichen Wahrnehmungs- und Ausdrucksweisen in Musik, Spiel und Kunst grundlegend. Deshalb erwerben die Fachschülerinnen und Fachschüler in der Ausbildung u. a. ein breites und integriertes Wissen zu Wirkung und Einsatzmöglickeiten künstlerischer Mittel. Darüber hinaus stellen sich Erzieherinnen und Erzieher dem Anspruch der Nachhaltigkeit als Prinzip des globalen Lernens. Deshalb entwickeln Fachschülerinnen und Fachschüler in der Ausbildung Fähigkeiten zielgruppenorientiert naturwissenschaftliches Lernen und Forschen anzuregen und verschiedene Projekte zu gestalten. Vor diesem Hintergrund sind der Besuch kultureller Veranstaltungen sowie die Organisation von Projektaufenthalten Bestandteil der didaktischen Jahrespläne der Schulen . Die Auswahl der Veranstaltungen trifft die jeweilige Schule eigenverantwortlich 2 unter Berücksichtigung der Interessen der Fachschülerinnen und Fachschüler sowie regionaler Angebote und Besonderheiten. Zu den verschiedenen Veranstaltungen gehören insbesondere der Besuch von: - Kino- und (Puppen-)Theaterveranstaltungen - Spielemessen/Buchmessen - experimentell orientierten Angeboten (z. B. Phaeno Wolfsburg oder Imaginata Jena ) - kulturhistorischen Gedenkstätten und Museen. Die künftigen Erzieherinnen und Erzieher werden somit befähigt, mit den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen entsprechend dem Alter geeignete Bildungsangebote auszuwählen. Frage 2: Können auszubildende Erzieher an berufsbildenden Schulen zum Besuch solcher Veranstaltungen verpflichtet werden? Antwort: Diese Veranstaltungen begleiten und vertiefen den Unterricht und sind somit Bestandteil der Ausbildung. Die Schulen planen und führen diese Veranstaltungen in Abstimmung mit den Schülerinnen und Schülern durch. Frage 3: Was passiert, wenn ein Auszubildender einer entsprechenden Aufforderung nicht nachkommt? Antwort: Die vorliegenden Erfahrungen zeigen eine hohe Teilnehmerquote an diesen Veranstaltungen . Fachschülerinnen und Fachschüler, die im Einzelfall nicht teilnehmen können, fehlen wegen Krankheit oder bei mehrtägigen Schulfahrten aus familiären Gründen (Kinderbetreuung o. Ä.) und besuchen im letzteren Fall den Unterricht in der Parallelklasse. Frage 4: Werden mit dem Besuch einer solchen Veranstaltung anfallende Kosten (Fahrtkosten, Eintrittsgelder etc.) vonseiten des Landes oder der entsprechenden Schule übernommen? Antwort: Die Veranstaltungen werden im Rahmen der schulischen Möglichkeiten bezuschusst (Förderverein der jeweiligen Schule). Eine Bezuschussung kann auch beim Träger der Jugendhilfe beantragt werden.