Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2287 05.01.2018 (Ausgegeben am 08.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Katja Bahlmann (DIE LINKE) Abgeordnete Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) Wegbrechende Gebührenzahler und die Folgen für die Gebührenentwicklung Kleine Anfrage - KA 7/1286 Vorbemerkung des Fragestellenden: Brechen große Unternehmen in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung als Gebührenzahler weg, so steigt in der übergroßen Zahl der Fälle die finanzielle Belastung für den verbleibenden Teil der Abgabepflichtigen. So gibt es derzeit die Befürchtung , dass es mit dem Aus der Molkerei und Käserei in Bad Bibra zu massiven Gebührenerhöhungen kommen wird. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Möglichkeiten hat die öffentliche Hand im Allgemeinen und im oben beschriebenen Fall, steigende Gebühren zu vermeiden? Welche Unterstützung gibt es für die Aufgabenträger? Die zuständigen Kommunalaufsichts- und Wasserbehörden beraten die Träger der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung dahingehend, ihre Aufgaben zu optimieren und ihre Konzepte zur Sicherstellung der ihnen obliegenden Aufgaben regelmäßig fortzuschreiben. Die Landesregierung hat Vorstellungen zu leistungsfähigeren und effizienteren Ver- und Entsorgungsstrukturen entwickelt. Die kommunalen Aufgabenträger entscheiden dann in eigener Zuständigkeit , ob sie den Überlegungen der Landesregierung folgen. 2 Im vorliegenden Fall der Burgenlandkäserei Bad Bibra wird der Aufgabenträger, hier der Abwasserzweckverband Unstrut Finne, durch die zuständigen Behörden in technischen und strukturellen Fragen beraten. Der Bau kommunaler Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen kann unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen mit Zuwendungen des Landes gefördert werden. Diese könnten sich dann sowohl beitrags- als auch gebührenmindernd auswirken. 2. In welchem Maße können strukturelle Veränderungen der Trinkwasserverund Abwasserentsorgung dazu beitragen, im Allgemeinen und im oben beschriebenen Fall, eine erhöhte Gebühr zu vermeiden? Durch strukturelle Veränderungen können unter anderem folgende Einsparpotenziale erreicht werden: - Nutzung von Synergien durch die Zentralisierung von Aufgaben, - Konsolidierung von Betriebsstandorten; gemeinsame Nutzung von Kundendiensteinrichtungen , - Optimierung des Personaleinsatzes sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch der Auslastung, - Einsatz von spezialisiertem und qualifiziertem Personal zur wirksamen und rechtssicheren Beitrags- und Gebührenerhebung, - Verringerung der Lizenzkosten durch Vereinheitlichung des Rechnungs- und Anschlusswesens und der Finanzbuchhaltung, - Kostenreduzierung durch die Aufstellung nur eines Wirtschaftsplanes sowie - Kosteneinsparungen durch eine bessere Auslastung von technischen Geräten (z. B. Spülwagen). In oben beschriebenem Fall arbeiten die Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung an strukturellen und technischen Veränderungen . Ob sich eine Gebührenerhöhung vermeiden lässt, bleibt abzuwarten. 3. Welche Fälle aus der Vergangenheit lassen sich mit dem oben beschriebenen Fall vergleichen und welche Lösungen wurden im Einzelnen für jeden dieser Fälle gefunden? Es ist kein vergleichbarer Fall aus der Vergangenheit bekannt.