Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2288 05.01.2018 (Ausgegeben am 08.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen (SPD) Beförderungskonzept im Bildungsministerium Kleine Anfrage - KA 7/1290 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Kabinett hat im November 2017 das Beförderungskonzept der Landesregierung in Höhe von 5 Millionen Euro beschlossen. Demnach können ab dem 1. Dezember 2017 anstehende Beförderungen oder Höhergruppierungen beim Entgelt von Landesbediensteten in den einzelnen Ministerien umgesetzt werden. Für das Bildungsministerium stehen 217.400 Euro zur Verfügung. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung zu Fragen 2 und 3: Es wurden die aktuell „beförderungsreifen“ Fälle erfasst. Das heißt, den jeweiligen Beamtinnen/Beamten unter Frage 2 bzw. den tarifbeschäftigten Lehrkräften unter Frage 3 waren höherwertige Dienstposten zum Erfassungszeitpunkt formal übertragen , die letzte Beförderung/Höhergruppierung lag mindestens zwei Jahre zurück und die Feststellung der Eignung für einen höher bewerteten Dienstposten in einer Erprobungszeit von mindestens sechs Monaten Dauer lag vor. Frage 1: Welches Beförderungskonzept wird im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung umgesetzt? Bitte getrennt nach dem unterschiedlichen Status der Lehrkräfte und Schulformen auflisten. 2 Antwort: Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung (LpB, LSchA, LISA, Schulen) sollen in einem ersten Durchgang im Bereich der Lehrkräfte alle beförderungsreifen Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber, denen ein Funktionsamt an Grundschulen übertragen wurde, das gemäß Landesbesoldungsordnung in der Besoldungsgruppe A 12 + Amtszulage ausgebracht ist, entsprechend höhergruppiert bzw. befördert werden. Darunter fallen zehn tarifbeschäftigte sowie drei verbeamtete Lehrkräfte. Nach Durchführung dieser Personalmaßnahmen und Berechnung der dafür angefallenen Kosten (Pauschalbeträge und Spitzabrechnung) im Sinne des Beförderungskonzeptes der Landesregierung wird in einem zweiten Durchgang unter Einbeziehung der jeweiligen Beförderungsreife und Einhaltung der erforderlichen Kriterien über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel im Geschäftsbereich entschieden . Frage 2: Gibt es einen „Beförderungsstau“? D. h. sitzen Beamte auf höherwertigen Stellen ohne den entsprechenden beamtenrechtlichen Status? Wie viele Beamte und in welchen Besoldungsgruppen betrifft dies? Antwort: Ein Beförderungsstau im Geschäftsbereich besteht angesichts des Verhältnisses zwischen der Größe des Personalkörpers und der Anzahl beförderungsreifer Fälle nicht. Auch vor dem Hintergrund der durchschnittlichen Dauer des Zustandes der Beförderungsreife kann für den Geschäftsbereich nicht von einem „Beförderungsstau“ gesprochen werden. Die Antwort zum zweiten Fragenteil kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Es sind die beförderungsreifen Fälle aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums zum Stand 31.12.2017 erfasst. aktuelle Besoldungsgruppe des verliehenen Amtes Anzahl der Beamtinnen und Beamten A 15 + Amtszulage 1 A 14 + Amtszulage 6 A 14 26 A 13 + Amtszulage 2 A 13 33 A 12 + Amtszulage 7 A 12 7 A 10 4 A 8 1 Gesamt 87 Frage 3: In wie vielen Fällen entspricht die tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften nicht der ihnen übertragenen Stelle? 3 Antwort: Die Antwort kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Es wurden nur „beförderungsreife tarifbeschäftigte“ Lehrkräfte zum Stand 31.12.2017 erfasst. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der tarifbeschäftigten Lehrkräfte des Landes Sachsen-Anhalt die sogenannte Tarifautomatik nicht gilt. Wird einer bereits im Landesdienst beschäftigten Lehrkraft ein Funktionsamt übertragen, aufgrund dessen sie im Falle einer Verbeamtung einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet würde, erfolgt eine Höhergruppierung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) unter denselben Voraussetzungen wie eine Beförderung bei einer vergleichbaren verbeamteten Lehrkraft erfolgen würde. Die Eingruppierung richtet sich in diesen Fällen nicht nach der „klassischen“ Tarifautomatik , die unmittelbar auf die auszuübende Tätigkeit abstellt. Durch die Anlehnung an die beamtenrechtlichen Bestimmungen kommt eine höhere Entgeltgruppe für tarifbeschäftigte Lehrkräfte nur in Betracht, wenn hierfür alle erforderlichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, also die sogenannte Beförderungsreife vorliegt . derzeitige Entgeltgruppe Anzahl der tarifbeschäftigten Lehrkräfte E 15 + Amtszulage 2 E 15 3 E 14 + Amtszulage 1 E 14 14 E 13 20 E 11 + Amtszulage 5 E 11 13 Gesamt 58 Frage 4: Wenn die Fragen 2. und/oder 3. Mit ja beantwortet wurden: Welche Überlegungen gibt es seitens des Ministeriums für Bildung, um diesen Zustand zu beseitigen ? Antwort: Um im Jahr 2018 eine Verteilung von Beförderungsmitteln innerhalb der Landesverwaltung sicherzustellen, die auch sämtliche Fälle von Beförderungsreife im Bereich der Lehrkräfte angemessen berücksichtigt, wurde das Ministerium der Finanzen im Rahmen der Beschlussfassung der Landesregierung zum Beförderungskonzept 2017 beauftragt, bei der Erstellung des Beförderungskonzeptes 2018 der Landesregierung die Besonderheiten des Schulbereichs (besondere Stichtage bei der Beförderungsreife , Funktionsstellen bei tarifbeschäftigten Lehrkräften), gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung bis 30.04.2018 zu prüfen.