Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2294 05.01.2018 (Ausgegeben am 09.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Büttner (AfD) REMONDIS Thermische Abfallverwertung GmbH in Staßfurt (MVA) Kleine Anfrage - KA 7/1314 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit Mai 2008 betreibt die REMONDIS Thermische Abfallverwertung GmbH (früher EVZA GmbH) am Standort in Staßfurt eine Anlage, in der durch den Einsatz von Abfällen Dampf und Strom erzeugt wird. Nach öffentlich zugänglichen Angaben des Betreibers findet einmal im Jahr eine große Revision des Werks statt. Zuletzt wurden hierbei die beiden Verbrennungslinien , die Abgasbehandlungen sowie der Wasserdampfkreislauf revidiert, wofür insgesamt rund 3.500 Arbeitsaufträge abzuarbeiten waren. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Die betreffende Anlage ist genehmigungsbedürftig nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und muss insbesondere die in der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) geregelten technischen Anforderungen, Verbrennungsbedingungen, Schadstoffbegrenzungen in der Abluft und Messvorschriften einhalten. Die Genehmigung zum Betrieb der Anlage wurde mit Bescheid nach den §§ 4, 8 BImSchG vom 09.04.2003 erteilt und ist mit Nebenbestimmungen zur Festlegung von Emissionsgrenzwerten und zu den Nachweismessungen verbunden. 1. Gibt es laufende Emissionsmessdatenübertragungen von der MVA Staßfurt zum Landesverwaltungsamt (LVwA)? Wenn ja, welche konkret zu 2 nennenden Emissionsmessdaten werden in welchen Zeitabständen zum LVwA auf welche Art und Weise übermittelt? Für die Schadstoffe Kohlenmonoxid, Gesamtstaub, organische Stoffe, Schwefeloxide , Stickoxide, Ammoniak, Quecksilber werden die Emissionswerte im Abgas kontinuierlich gemessen. Die einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte sind gemäß 17. BImSchV jeweils als Halbstundenmittelwert und als Tagesmittelwert vorgegeben. Die kontinuierlich gemessenen Werte werden von der Messeinrichtung als 10- Minuten-, Halbstunden- und Tagesmittelwert aufbereitet. Die aufbereiten Messwerte werden dem Landesverwaltungsamt per Emissionsdatenfernübertragung (EFÜ) fortlaufend übermittelt. Überschreitungen werden gegebenenfalls aufgezeigt. 2. Wie groß sind die jährlichen Durchschnittswerte aus den Messungen der einzeln zu nennenden Emissionsgrößen und wie groß ist die jeweilige statistische Standardabweichung zu diesen jährlichen Durchschnittswerten? Nach geltender 17. BImSchV gibt es keine Emissionsgrenzwertvorgaben für einen einzuhaltenden Jahresmittelwert. Eine Erfassung und Auswertung von Jahresdurchschnittswerten erfolgt deshalb nicht. 3. Gab es in der Vergangenheit seit der Inbetriebnahme der MVA signifikante Erhöhungen oder Grenzwertüberschreitungen von Emissionswerten vom sonst üblichen Jahresdurchschnittswert? Wenn ja, um welche Emissionsart handelte es sich dabei, wann (Datum, Uhrzeitbereich) waren diese Erhöhungen/Abweichungen und welche konkreten Messwerte ergaben die Messungen in dem jeweiligen Erhöhungszeitbereich? Siehe Antwort zur Frage 2. Jahresmittelwerte sind rechtlich bisher nicht vorgeschrieben, so dass es Grenzwertüberschreitungen diesbezüglich nicht geben kann. 4. Wenn Antwort zu 3. ja: Welche Ursachen konnten für diese signifikanten Erhöhungen festgestellt werden? Siehe Antwort zu Fragen 2 und 3. 5. Wie wird sichergestellt, dass Emissionen des benachbarten Sodawerks bei entsprechender Windrichtung nicht die Emissionsmesswerte an der MVA beeinflussen bzw. verfälschen? Die Sensoren bzw. die Probenahmen für die kontinuierliche Messung sind direkt in den Abgasschloten, d. h. im Abgasstrom nach den Reinigungseinrichtungen , installiert und der Container mit der Messtechnik befindet sich in unmittelbarer Nähe. Eine Beeinflussung der Messwerte durch Emissionen des benachbarten Sodawerkes ist daher nicht möglich.