Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/230 10.08.2016 (Ausgegeben am 10.08.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Umzug des Kulturbereiches in die Staatskanzlei Kleine Anfrage - KA 7/130 Vorbemerkung der Fragestellenden: Im Rahmen der Regierungsbildung haben die Koalitionspartner umfangreiche Zuständigkeiten des Kulturressorts in die Staatskanzlei übertragen. Dies geht einher mit dem Umzug von Personal und Ausstattung in die Staatskanzlei. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei/dem Ministerium für Kultur Vorbemerkung: Mit Beschluss der Landesregierung vom 24. Mai 2016 wurde die Abteilung Kultur des ehemaligen Kultusministeriums in die Staatskanzlei als Abteilung 6 umgesetzt. Ein Umzug von Personal und Ausstattung - mit Ausnahme eines wechselseitigen Dienstpostenwechsels - hat nicht stattgefunden. Derzeit bestehen keine Planungen für einen Umzug. Das Ministerium der Finanzen/BLSA wurde lediglich gebeten, zur Verbreiterung der abschließenden Entscheidungsgrundlage und Abschätzung eventueller Kosten eine Markterkundung in der Nähe des Amtssitzes des Ministers für Kultur durchzuführen. 1. Welche Kosten verursacht der Umzug des Kulturbereichs in die Staatskanzlei ? Entfällt. 2 2. Welche zusätzlichen Anmietungen von Raumkapazitäten wurden bereits durchgeführt und sind weiterhin geplant? Welche Kosten entstehen hierfür ? Entfällt. 3. In welchem Umfang ist Personal von dem Umzug betroffen? Entfällt. 4. Welche Personalstellen wurden bzw. werden in der Staatskanzlei neu geschaffen , die im engeren aber auch im weiteren Sinne in Verbindung mit dem Kulturbereich stehen? Bitte nach Eingruppierungen staffeln. Wie erfolgen hierfür die Ausschreibungen (intern/extern)? Gemäß § 49 Abs. 7 LHO LSA sind vom Ministerium der Finanzen folgende Abweichungen von den Stellenübersichten im Bereich des Staatssekretärs für Kultur zugelassen worden: 1 Staatssekretär (at B 9 / B 9 LBesG) 1 Vorzimmerkraft (E 9 TV-L) 1 Persönlicher Fahrer (E 4 TV-L) Die vorgenannten Mitarbeiterstellen wurden nach externer Ausschreibung intern und extern besetzt. Auf Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde die Stelle des zweiten stellvertretenden Regierungssprechers (at B 2) besetzt, der pressetechnisch unter anderem Fragen der Kultur betreut. Dafür lag ebenfalls die Einwilligung des Ministeriums der Finanzen gemäß § 49 Abs. 7 LHO LSA vor. Eine Ausschreibung entfiel, da die wahrzunehmende Aufgabe ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzt. Für den vorgenannten Bereich hat das Ministerium der Finanzen darüber hinaus gemäß § 49 Abs. 7 LHO LSA in die Abweichung für 2 Stellen (E 15 / E 9 TV-L) eingewilligt. Die Stellenbesetzungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen, externe Besetzungen sind möglich. Darüber hinaus ist unabhängig von der Umressortierung die Einwilligung des Ministeriums der Finanzen für eine befristete Referentenstelle (E 15 TV-L) zur Begleitung des Bauhausjubiläums 2019 beantragt worden. 5. Inwiefern werden durch den Umzug Raumkapazitäten im jetzigen Bildungsministerium in der Turmschanzenstraße frei und wie werden diese zukünftig genutzt? Entfällt.