Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2308 09.01.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 10.01.2018) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Personalentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt Große Anfrage Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/2009 Vorbemerkung der Fragestellenden: Die Personalentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes wird spätestens seit der Legislaturperiode 2006 bis 2011 überwiegend durch auf Benchmarks gestützte Personalentwicklungskonzepte der Landesregierung gesteuert. Dabei werden die Daten des Statistischen Bundesamtes über das Personal des öffentlichen Dienstes der Länder für Berechnungen verwendet und Vergleiche mit dem Personalbestand bestimmter Bundesländer für die Begründung haushalts- und personalpolitischer Entscheidungen herangezogen. Aus den Berechnungen wird insbesondere eine Zielgröße für den Personalbestand im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt von 18,7 Vollzeiteinheiten je 1.000 Einwohner abgeleitet, die nach dem Koalitionsvertrag der Regierungskoalition aus CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die aktuellen und die künftigen Personal- und Haushaltsplanungen eine entscheidende Grundlage darstellt. Dort heißt es: „Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, das Personalentwicklungskonzept auf der Grundlage einer Zielzahl von 18,7 je 1.000 Einwohner bis Ende des Jahres 2020 neu auszurichten.“ Die Auswahl der Daten und der für die Vergleiche herangezogenen Länder, die Berechnungsmethoden und die Begründungen für die daraus abgeleiteten Handlungsoptionen sind bisher weitgehend im Unklaren geblieben. Die Große Anfrage verfolgt das Ziel, eine für das Parlament verständliche, transparente und nachvollziehbare Grundlage zu schaffen, um die Stellung Sachsen-Anhalts im Vergleich der Bundesländer zu bestimmen und Handlungsnotwendigkeiten für die verschiedenen Ressorts und Einsatzbereiche herauszuarbeiten. 2 I. Methodische Grundlagen Frage Nr. 1 Kann bestätigt werden, dass die Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen Bundesamtes (Finanzen und Steuern - Personal des öffentlichen Dienstes) und hier die Übersicht 4.2 - Personal des öffentlichen Dienstes im Landesbereich, Vollzeitäquivalente der Beschäftigten am 30. Juni nach Aufgabenbereichen und Ländern - die geeignete Datengrundlage für eine vergleichende Betrachtung des Personaleinsatzes im öffentlichen Dienst des Landes ist? Wenn nicht, wie wird begründet, dass andere Datengrundlagen geeigneter sind? Die Fachserie 14, Reihe 6 ist eine Datengrundlage, welche die Landesregierung für eine länderübergreifende, vergleichende Betrachtung des Personaleinsatzes im öffentlichen Dienst des Landes heranzieht. Die Datenbasis des Statistischen Bundesamtes ist deshalb eine geeignete Datengrundlage, weil sie auf bestätigten Daten der Länder und einer bundesweit einheitlichen Definition/Abgrenzung der Daten basiert. Die Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen Bundesamtes (Finanzen und Steuern - Personal des öffentlichen Dienstes) bildet mit Datenstand 30. Juni des jeweiligen Jahres die bei öffentlichen Arbeitgebern beschäftigten Personen, sortiert nach verschiedenen Merkmalen (z. B. Einsatz nach Aufgabenbereichen, Teilzeitverhalten, Status, Einkünften etc.), ab. Die Übersicht 4.2 der Reihe 6 - „Personal des öffentlichen Dienstes im Landesbereich, Vollzeitäquivalente der Beschäftigten am 30. Juni nach Aufgabenbereichen und Ländern“ umfasst dabei den im Kernhaushalt und den Sonderrechnungen sowie in den Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter Landesaufsicht erfassten Personenkreis. Die Landesregierung hat die Fachserie 14, Reihe 6 genutzt, indem sie Einzeldaten mit dem Ziel herausgefiltert hat, die Besonderheiten der Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt im Ländervergleich zu berücksichtigen. Aus diesem Grund verwendet die Landesregierung die Übersicht 4.3. der Fachserie 14, Reihe 6, welche eine Differenzierung der Aufgabenbereiche nach Kernhaushalt, Sonderrechnung und Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter Landesaufsicht ermöglicht, als eine Erkenntnisquelle. Frage Nr. 2 Kann bestätigt werden, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen (Flächenländer mit bis zu 5 Mio. Einwohnern) eine geeignete Vergleichsgruppe für die Einordnung der Personalsituation in Sachsen-Anhalt bilden ? Wenn nicht, wie wird begründet, dass andere Vergleichsgruppen geeigneter sind? Mit den Daten der Fachserie 14, Reihe 6 werden für das Land Sachsen-Anhalt durch die Landesregierung Vergleichsgruppen gebildet. Dieses sind die finanzschwachen Flächenländer West (FLW): RP, SL, SH und die Flächenländer Ost (FLO). Diese Auswahl wurde auch in den für das Land erstellten gutachterlichen Stellungnahmen 3 vorgenommen. Die vom Fragenden genannte Vergleichsgruppe besteht dagegen aus den Ländern BB, MV, RP, SL, SN, SH und TH. Frage Nr. 3 Kann bestätigt werden, dass für den Vergleich der eingesetzten Vollzeitäquivalente (VZÄ) je 1.000 Einwohner (EW) der ungewichtete Durchschnitt (Durchschnitt der Einzelberechnungen aus den Kenndaten je Land VZÄ*1.000/EW) der Länder der Vergleichsgruppe gebildet werden muss? Wenn nicht, wie wird begründet , dass für die Betrachtungen in den bisherigen Personalentwicklungskonzepten und Personalstandsberichten die gewichteten Durchschnitte (Summe der VZÄ in der Vergleichsgruppe*1.000/Summe der EW der Vergleichsgruppe ) verwendet wurde? Die Landesregierung verwendet für den Vergleich der eingesetzten Vollzeitäquivalente (VZÄ) je 1.000 Einwohner (EW) folgende Formel: Summe der VZÄ in der Vergleichsgruppe *1.000/Summe der EW der Vergleichsgruppe. Die Landesregierung hat wegen der Homogenität der Vergleichsgruppe somit einen gewichteten Durchschnitt gewählt. Dies entspricht dem üblichen wissenschaftlichen Standard. Frage Nr. 4 Kann bestätigt werden, dass aus den vergleichenden Betrachtungen anhand des Maßstabs VZÄ je 1.000 Einwohner die folgenden Aufgabenbereiche ausgenommen werden müssen: Frage Nr. 4 a) die öffentlichen Schulen, da sich hier der Personaleinsatz nicht nach der Einwohnerzahl und deren Entwicklung, sondern nach den Schülerzahlen und deren Entwicklung richtet und durch einen Vergleich der Schüler-Lehrer-Relation einer eigenständigen Betrachtung unterzogen werden muss, Frage Nr. 4 b) die Hochschulen, da sich hier der Personaleinsatz nicht nach der Einwohnerzahl und deren Entwicklung richtet und es sich darüber hinaus um budgetierte Einrichtungen handelt, die im Rahmen ihrer Budgethoheit und ihrer Autonomie über den Personaleinsatz eigenverantwortlich entscheiden, Frage Nr. 4 c) die Hochschulkliniken sowie die Krankenhäuser und Heilstätten, da sich hier der Zusammenhang zur Einwohnerzahl aus der Krankenhausplanung ergibt, die Finanzierung weitgehend aus anderen Quellen erfolgt und nicht vom Landeshaushalt getragen wird und die Art der Aufgabenerfüllung und der Trägerschaft zwischen den Bundesländern sehr stark variiert? Die Fragen 4 a), 4 b) und 4 c) werden gemeinsam beantwortet: 4 Ob die mit Buchstabe a) bis c) genannten Aufgaben oder Aufgabenbereiche aus der Übersicht 4.2. herauszufiltern sind, ist von demjenigen zu beurteilen, der die Statistik benutzen möchte. Dies ist u. a. auch von der Fragestellung abhängig, welche anhand der Daten beantwortet werden soll. Soweit die Landesregierung vergleichende Betrachtungen anstellt, werden die öffentlichen Schulen (a)) in die Gesamtbetrachtung einbezogen, die Hochschulen (b)) und die Hochschulkliniken sowie die Krankenhäuser und Heilstätten (c)) jedoch nicht. Andere Festlegungen sind möglich. II. Vergleich des Personalbestandes und seiner Entwicklung nach einzelnen Aufgabenbereichen Unter Hinweis auf die Fragen 1 bis 3 wird in den folgenden Fragen immer Bezug genommen auf die Inhalte der Übersicht 4.2 im Bericht des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 14, Reihe 6 und die Vergleichsgruppe der sieben Flächenländer mit einer Einwohnerzahl mit bis zu 5 Mio. Einwohnern. Unter Durchschnitt ist immer der ungewichtete Durchschnitt aus den sieben Einzelberechnungen zu den Ländern aus der Vergleichsgruppe zu verstehen. Soweit nicht anders angegeben, sind der Bevölkerungsstand vom 31.Dezember 2015 und die Angaben zu den Vollzeitäquivalenten mit dem Stand vom 30. Juni 2016 zugrunde zu legen. Vorbemerkung der Landesregierung zu Teil II: Es wird auf die Antworten zu Frage 1., 2. und 4. verwiesen. Die in den Fragen 5. bis 12. definierten Statistiken werden von der Landesregierung nicht verwendet, da sich aus ihrer Gesamtheit der steuerungsrelevante Personenkreis nicht ableitet. Die vorgegebene Durchschnittsbildung wird weder als sinnvoll noch als methodisch belastbar angesehen. Frage Nr. 5 Wie groß ist der Bestand an Vollzeitäquivalenten und von Vollzeitäquivalenten je 1.000 Einwohner im öffentlichen Dienst des Landes ohne die Aufgabenbereiche nach Frage 4 in Sachsen-Anhalt und in den Ländern der Vergleichsgruppe ? Welche Differenz ergibt sich hinsichtlich des Bestandes an Vollzeitäquivalenten je 1.000 Einwohner für Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Durchschnitt der Länder der Vergleichsgruppe? Um wie viel Prozent weicht der Bestand an Vollzeitäquivalenten je 1.000 Einwohner in Sachsen-Anhalt vom Durchschnitt der Länder der Vergleichsgruppe ab? Siehe Anlage 1. 5 Frage Nr. 6 Wie groß ist der Bestand an Vollzeitäquivalenten und von Vollzeitäquivalenten je 1.000 Einwohner in den Aufgabenbereichen: a) Allgemeine Dienste (ohne Buchstaben b bis f), b) Politische Führung, c) Polizei, d) Gerichte und Staatsanwaltschaften, e) Justizvollzugsanstalten, f) Finanzverwaltung, g) Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten (ohne allgemeinbildende und berufliche Schulen sowie Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken), h) Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik, i) Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung (ohne Krankenhäuser und Heilstätten ), j) Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste , k) Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, l) Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen, m) Verkehrs- und Nachrichtenwesen in Sachsen-Anhalt und in den Ländern der Vergleichsgruppe? Welche Differenz ergibt sich in jedem der Aufgabenbereiche hinsichtlich des Bestandes an Voll-zeitäquivalenten je 1.000 Einwohner für Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Durchschnitt der Länder der Vergleichsgruppe? Um wie viel Prozent weicht der Bestand an Vollzeitäquivalenten je 1.000 Einwohner in jedem der Aufgabenbereiche in Sachsen-Anhalt vom Durchschnitt der Länder der Vergleichsgruppe ab? Siehe Anlage 1. Frage Nr. 7 In welchen Aufgabenbereichen nach Frage 6 betragen die Abweichungen des Bestandes an Vollzeitäquivalenten je 1.000 Einwohner in Sachsen-Anhalt vom Durchschnitt der Länder der Vergleichsgruppe mehr als fünf Prozent? Wie vielen Vollzeitäquivalenten entsprechen die Abweichungen in diesen Aufgabenbereichen ? Wie werden diese Abweichungen begründet? Welche Handlungsoptionen werden daraus abgeleitet? Siehe Anlage 1 Zur Beantwortung der Frage 7 wird im Übrigen auf die Vorbemerkung zu den Antworten des Teils II verwiesen. 6 Frage Nr. 8 Wie haben sich die Werte nach Frage 5 in den Jahren seit 2007 entwickelt? Grundlage sind hier die Bevölkerungsstände seit dem 31. Dezember 2006 und die Angaben zu den Vollzeitäquivalenten seit dem 30. Juni 2007. Siehe Anlage 2. Zur Beantwortung der Frage 8 wird auf die Vorbemerkung zu den Antworten des Teils II verwiesen. Im Berichtsjahr 2012 hat ein Wechsel in den statistischen Merkmalen der Aufgabenbereiche stattgefunden. Infolgedessen wurden Aufgaben anderen Aufgabenbereichen zugeordnet. Eine einheitliche Zeitreihe seit dem Berichtsjahr 2007 ist nicht möglich. Da die Landesregierung seine auf der Fachserie 14, Reihe 6 basierende Kennzahl aus den Aufgabenbereichen der Übersicht 4.3. bildet, ist für die Antwort der Frage 8 eine neue statistische Zeitreihe zu bilden. Es wird deshalb eine Zeitreihe für 2012 bis 2017 vorgelegt. Dabei wird für die Bevölkerung aus methodischen Gründen der Stand 30.06. des jeweiligen Jahres bzw. mit Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit dieses Datenstandes für das Jahr 2016 der 31. Dezember 2015 zugrunde gelegt. Frage Nr. 9 Wie kann aus der Antwort zu Frage 5 die im Koalitionsvertrag vereinbarte Zielzahl von 18,7 VZÄ je 1.000 Einwohner abgeleitet werden? Wenn dies aus der Systematik, die der Antwort auf Frage 5 zugrunde liegt, nicht möglich ist, wie wird diese Zielzahl dann hergeleitet? Wie wird ggf. begründet, dass die Herleitung aus einer anderen Systematik zu methodisch korrekten und belastbaren Ergebnissen führt? Es wird auf die Antworten zu Frage 1., 2. und 4. verwiesen. Die in den Fragen 5. bis 12. definierten Statistiken werden von der Landesregierung nicht verwendet, da sich aus ihrer Gesamtheit der steuerungsrelevante Personenkreis nicht ableitet. Ob die mit Frage 4 Buchstabe a) bis c) genannten Herausnahme der Aufgaben oder Aufgabenbereiche aus der Übersicht 4.2. geeignet ist, die Zielzahl von 18,7 VZÄ je 1.000 Einwohner abzuleiten, ist von demjenigen zu beurteilen, der die Statistik benutzen möchte. Den Auftrag des Koalitionsvertrages, die Zielzahl von 18,7 VZÄ je 1.000 Einwohner - entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages zu prioritären Bereichen - auf Aufgabenbereiche und Schwerpunkte aufzuteilen, realisiert die Landesregierung mit der in Teil I beschriebenen Systematik. 7 Frage Nr. 10 Wie stellt sich der Personalbestand im öffentlichen Dienst des Landes zum 30. Juni 2017 im Verhältnis zur Zielzahl von 18,7 VZÄ je 1.000 Einwohner dar? Bitte die Angaben zusätzlich nach den einzelnen Aufgabenbereichen in der Systematik der Bundesstatistik differenzieren. Siehe Anlage 3. Die Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen Bundesamtes (Finanzen und Steuern - Personal des öffentlichen Dienstes) bildet mit Datenstand 30.06. des jeweiligen Jahres die bei öffentlichen Arbeitgebern beschäftigten Personen sortiert nach verschiedenen Merkmalen (z. B. Einsatz nach Aufgabenbereichen, Teilzeitverhalten, Status, Einkünften etc.) ab. Die in der Bundesstatistik Fachserie 14, Reihe 6 für den 30. Juni 2017 verwendeten Personalzahlen des Landes Sachsen-Anhalt stehen dem Statistischen Landesamt und somit auch dem Statistischen Bundesamt noch nicht zur Verfügung. Eine Generierung aus dem Bezügeverfahren ist derzeit noch nicht möglich. Durch das Statistische Landesamt validierte Daten werden von diesem für den April 2018 angekündigt. Es wird damit gerechnet, dass die Daten nach Systematik der Fachserie 14, Reihe 6 mit Datenstand 30. Juni 2017 erst im Juli 2018 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden. Die Beantwortung der Frage 10 erfolgt deshalb auf Grundlage von Zuarbeiten der Ressorts der Landesregierung nach Haushaltssystematik auf Ebene der Kapitel. Die Anlage 3 weist ein VzÄ-IST zum 30. Juni 2017 von 42.278 VzÄ aus. Dies entspricht auf Grundlage eines Bevölkerungsstandes zum 31. Dezember 2015 von 2.245.470 Einwohnern 18,82 VzÄ/TEW. Frage Nr. 11 Wie werden aus der Zielzahl von 18,7 VZÄ je 1.000 Einwohnern die Vollzeitäquivalentziele in den einzelnen Kapiteln des Haushaltsplanes für die Jahre ab 2017 bis 2021 abgeleitet? Aus der Differenz der Zielzahl von 18,7 VZÄ je 1.000 EW in 2020 zum VzÄ-IST der unmittelbaren Landesverwaltung zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung 2017/2018 ergibt sich eine Differenz. Als Berechnungsgrundlage für diese Differenz hat die Landesregierung den zum damaligen Zeitpunkt aktuellen verfügbaren Datenstand, das VzÄ-IST der unmittelbaren Landesverwaltung zum 31. Dezember 2015, verwendet. Die Landesregierung hat auf Grundlage der im Koalitionsvertrag formulierten Personalziele sowie unter Berücksichtigung der dort genannten prioritären Aufgabenbereiche (z. B. Polizei, Lehrer) den Anteil der Kapitel und Kapitelgruppen an dieser Differenz ermittelt. Im Ergebnis hat sie VzÄ-Ziele für Kapitel und Kapitelgruppen im HPE 2017/2018 vorgeschlagen. Der Haushaltsgesetzgeber hat im Gesetzgebungsverfahren die VzÄ-Ziele bestimmt. Die Festlegungen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 8 bleiben dem Haushaltsaufstellungsverfahren der jeweiligen Haushaltsjahre vorbehalten Frage Nr. 12 Soweit sich Widersprüche zwischen den Antworten auf die Fragen 5 bis 7 im Vergleich zu den Antworten auf die Fragen 9 bis 11 ergeben, wie werden diese Widersprüche erklärt? Es wird auf die Antworten zu Frage 1., 2. und 4. sowie Teil II verwiesen. 4 PlfI'SOrW des 6tttntUchen DiensIH im LandGlb .... ~h · ~ __ ... ~._u __ .. ___ .. _ ----._~ ... .-_ .. _~--......... ~-_ ... _ .. _ ......... _----- .L--..,. .. --.-.. . __ .. , ___ oao .... ,_. __ _ ".--- ""' --_ ... ~-.........-_ .... -..-...... .. _-- " ~ C. ~_~".",;;_"'~.~ .. ~" •• ;;_""_"''''. ,;r.;.'~''''_''''~~_tJo!c._._; 4 Personal des offentliehen Dienstes Im Landesberelch'l Kllml'l.ua.hllllundSondilf/'lldnM1glniWUndet,amM ~lnotl~ '~AIItOM'Iddtr Ut!Wtt.lngMJidltneue~'Y"ttiNIII:~nzugl611efet!Ven;chtebungeng&gendblltdM\Voljaflf. I) O.sgwnetM-AmCfüiSlalilltl (AIS)dtr ...,.,.,ßltllnundBI'~rg IU ~llndlgbeiSQndenbi.Hvnac;tv,...iM:.n. ))D!II)fi~Mmi!SI~NOnldttUMttHIIrii:IUfVundScl*tlvActfiok;leln iU.vokl~bfll~atnWtg~en. 4) D1re OU'fllns&lnO ArutaM DIYpotl det t.lnder Bl'lln'IM. 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