Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2310 11.01.2018 (Ausgegeben am 11.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD) Entwicklung der Bewertungsschlüssel in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1306 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Drs. 7/646 führt die Landesregierung aus, dass in den letzten Jahren neue Bewertungsschlüssel für die Grundschulen und berufsbildenden Schulen des Landes sowie die Sekundarstufe I auf weiterführenden Schulen eingeführt wurden. Im Vergleich mit früheren Schuljahren ist seitdem ein jeweils geringerer prozentualer Leistungsanteil notwendig, um eine bestimmte Note zu erreichen - anders ausgedrückt: Das von den Schülern erwartete Leistungsniveau wurde systematisch abgesenkt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Die Entwicklung der Bewertungsschlüssel ist ein Teil der Weiterentwicklung der Verwaltungsvorschriften (RdErl.) zur Leistungsbewertung und Beurteilung. Mit der Veränderung des Unterrichts aufgrund der Weiterentwicklung der curricularen Regelungen durch den zunehmenden Focus auf kumulative Kompetenzentwicklung mussten auch die Regelungen zur Leistungsbewertung weiterentwickelt werden. 2 Frage 1: Woraus ergab sich seinerzeit die Notwendigkeit zur Anpassung der an Grundschulen , berufsbildenden Schulen sowie in der Sekundarstufe I verwendeten Bewertungsschlüssel? Der Bewertungsschlüssel ist in Bezug zu setzen zur Angleichung der Modalitäten der Leistungsbewertung der Bundesländer. Die Veränderung der Bewertungsschlüssel für Klassenarbeiten und Klausuren erfolgte vor allem mit Blick auf die Verwendung einheitlicher Bildungsstandards. Die Angleichung an die Bewertungsmodalitäten der Bundesländer war deshalb geboten. Frage 2: Wie haben sich die in der Vorbemerkung dargestellten Anpassungen auf den Unterricht, die Schulabbrecherquote sowie das allgemeine Leistungsniveau an den betroffenen Schulen des Landes ausgewirkt? Ging mit den Anpassungen eine belegbare Verbesserung einher? Aus einer Veränderung von Bewertungsschlüsseln kann nicht auf das Absenken des zu erwartenden Leistungsniveaus geschlossen werden. Das Leistungsniveau ergibt sich aus einem komplexen Lernprozess, der weit mehr umfasst als Leistungsüberprüfungen mittels Klassenarbeiten oder Klausuren. Klassenarbeiten und Klausuren sind lediglich Teil eines Gesamtkataloges von Formen der Leistungserhebung. Eine Untersuchung, die ausschließlich den Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Bewertungsschlüssel und der Abschlussvergabe oder dem allgemeinen Leistungsniveau erhebt, wird der Komplexität des Prozesses der Leistungsbewertung nicht gerecht . Eine solche Untersuchung wurde deshalb nicht durchgeführt. Frage 3: Sind künftige Anpassungen der in der gymnasialen Oberstufe an allgemeinbildenden Schulen sowie am Fachgymnasium verwendeten Bewertungsschlüssel geplant? Wenn ja, warum? Laut Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i. d. F. vom 08.12.2016) sind die Länder zur Anerkennung ihrer Abschlüsse angehalten, die Bewertungsraster für die schriftliche Abiturprüfung in Fächern mit Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife einzuführen. Diese gelten spätestens für Schülerinnen und Schüler, die mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 in die Qualifikationsphase eintreten. Für Sachsen-Anhalt ergeben sich nur sehr geringfügige Änderungen auf einer Skala von 00 - 100 (durchgehend etwa eins v. H.). Betroffen sind Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit dem Ausbildungsziel Allgemeine Hochschulreife und an den Fachgymnasien, da diese auch zur Allgemeinen Hochschulreife führen.