Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2313 11.01.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 11.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Christina Buchheim (DIE LINKE) Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Fraktionsausstattung in kommunalen Vertretungen Kleine Anfrage - KA 7/1307 Vorbemerkung der Fragestellenden: Zwischen den einzelnen Gemeinden, Landkreisen und Verbandsgemeinden Sachsen -Anhalts scheint es erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Ausstattung der Fraktionen in den kommunalen Vertretungen zu geben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Fraktionen in den kommunalen Vertretungen findet sich im Kommunalverfassungsrecht des Landes Sachsen-Anhalt nicht. Das Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) gestaltet in § 44 KVG LSA lediglich das Recht der ehrenamtlichen Mitglieder der Vertretung, Fraktionen zu bilden, näher aus und weist im Übrigen den Fraktionen eigene Befugnisse in der Arbeit der Vertretung zu. Auch wenn keine kommunalgesetzliche Verpflichtung über die Fraktionsausstattung in den kommunalen Vertretungen besteht, sind die Kommunen gleichwohl aufgrund ihrer verfassungsrechtlich garantierten Finanz- und Organisationshoheit ermächtigt, den Fraktionen in ihrer Eigenschaft als Teile des Hauptorgans der Kommune zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Gesetze finanzielle und sächliche Leistungen aus kommunalen Haushaltsmitteln zu gewähren. Die Entscheidung, ob, 2 wie und in welcher Höhe den Fraktionen Zuwendungen aus dem kommunalen Haushalt zur Verfügung gestellt werden sollen, steht grundsätzlich in der Entscheidungshoheit der Vertretung. Hinsichtlich ihrer Entscheidung über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen unterliegt die Vertretung insbesondere dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach § 98 Abs. 2 KVG LSA und hat somit die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune zu berücksichtigen. Daneben hat die Ermessensentscheidung der Vertretung bei der Zuwendungsvergabe auch dem Gebot der Chancengleichheit Rechnung zu tragen. Der Landesregierung liegen keine Informationen über die konkrete Ausgestaltung der Fraktionsfinanzierung in den Kommunen vor. Die Kommunen unterfallen keiner allgemeinen Berichtspflicht hinsichtlich der Finanzierung bzw. Ausstattung der Fraktionen in den Vertretungen. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage ist die Landesregierung über das Landesverwaltungsamt an die Landkreise und kreisfreien Städte herangetreten und hat diese gebeten, an der Erhebung der erfragten Informationen, die die Vertretungen in allen Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt betreffen, mitzuwirken . Eine kommunalverfassungsrechtliche Rechtsgrundlage, die die Kommunen zur entsprechenden Datenerhebung und Unterrichtung verpflichtet, existiert nicht. Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung lässt eine verbindliche Abfrage bei den Kommunen nur zu, soweit ein konkreter rechtsaufsichtlicher Anlass vorliegt, der die Ausübung des Unterrichtungsanspruchs nach § 145 KVG LSA rechtfertigen würde. Die vorliegenden Daten basieren auf Informationen der jeweiligen Kommunalaufsichtsbehörden . Nicht in allen Fällen konnten die Kommunalaufsichtsbehörden die erbetenen Informationen für die ihrer Aufsicht unterstehenden Gemeinden und Verbandsgemeinden mitteilen. Soweit Gemeinden und Verbandsgemeinden der Bitte nach einer entsprechenden Datenerhebung nicht nachgekommen sind, wurde dies insbesondere damit begründet, dass eine Erhebung und Erfassung der erfragten Informationen innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit bei fortlaufender Aufgabenerledigung nicht möglich ist und dass im Übrigen eine Pflicht zur Beantwortung der einzelnen Fragen der Kleinen Anfrage nicht gesehen wurde. 1. Wie hoch sind in den einzelnen Gemeinden, Landkreisen und Verbandsgemeinden die finanziellen Zuwendungen, die die verschiedenen Fraktionen im Monat erhalten? Die der Landesregierung vorliegenden Angaben im Sinne der Fragestellung sind der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zu entnehmen. 2. Wie viele Personalstellen (Anzahl, Art) haben in den einzelnen Gemeinden, Landkreisen und Verbandsgemeinden die verschiedenen Fraktionen bzw. wie hoch ist dort jeweils der Lohnkostenzuschuss im Monat? Die der Landesregierung vorliegenden Angaben im Sinne der Fragestellung sind der als Anlage 2 beigefügten Übersicht zu entnehmen. 3. Welche Ausstattung mit Informationstechnik und mit schnellem Internet haben in den einzelnen Gemeinden, Landkreisen und Verbandsgemeinden die verschiedenen Fraktionen? 3 Die der Landesregierung vorliegenden Angaben im Sinne der Fragestellung sind der als Anlage 3 beigefügten Übersicht zu entnehmen. 4. Wie hoch ist jeweils in den einzelnen Gemeinden, Landkreisen und Verbandsgemeinden die Anzahl der bereitgestellten Räume für die verschiedenen Fraktionen (m2) bzw. die Höhe des im Monat gewährten Mietkostenzuschusses ? Die der Landesregierung vorliegenden Angaben im Sinne der Fragestellung sind der als Anlage 4 beigefügten Übersicht zu entnehmen. 5. Wie hoch ist jeweils in den einzelnen Gemeinden, Landkreisen und Verbandsgemeinden der Zuschuss, der den verschiedenen Fraktionen für Porto , Telefon und sonstigen Geschäftsbedarf gewährt wird bzw. in welcher Höhe werden dort jeweils die Kosten übernommen? Die der Landesregierung vorliegenden Angaben im Sinne der Fragestellung sind der als Anlage 5 beigefügten Übersicht zu entnehmen. 6. Welche sonstigen Leistungen erhalten die verschiedenen Fraktionen in den einzelnen Gemeinden, Landkreisen und Verbandsgemeinden für ihre Tätigkeit ? Die der Landesregierung vorliegenden Angaben im Sinne der Fragestellung sind der als Anlage 6 beigefügten Übersicht zu entnehmen. 7. Welche Leistungen erhalten fraktionslose Mandatsträger jeweils in den einzelnen Gemeinden, Landkreisen und Verbandsgemeinden für ihre Tätigkeit in den kommunalen Vertretungen? Die der Landesregierung vorliegenden Angaben im Sinne der Fragestellung sind der als Anlage 7 beigefügten Übersicht zu entnehmen. 4 Anlage 1 Frage 1: Wie hoch sind in den einzelnen Gemeinden, Landkreisen und Verbandsgemeinden die finanziellen Zuwendungen, die die verschiedenen Fraktionen im Monat erhalten? Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahmen der Kommunen Altmarkreis Salzwedel Kreistag 5,00 EUR/Monat/Fraktionsmitglied Von der Hansestadt Salzwedel sowie den Städten Arendsee (Altmark) und Kalbe (Milde) erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinde keine Zuwendungen Landkreis Anhalt-Bitterfeld Kreistag Fraktion CDU/FDP: 2.050,00 EUR/Monat Fraktion SPD/Grüne: 1.050,00 EUR/Monat Fraktion DIE LINKE: 1.250,00 EUR/Monat Fraktion FW ABI: 850,00 EUR/Monat Fraktion AfD: 350,00 EUR/Monat Von der Stadt Südliches Anhalt sowie der Gemeinde Muldestausee erfolgten keine Rückmeldungen. Stadtrat Stadt Bitterfeld-Wolfen 5,00 EUR/Monat/Fraktionsmitglied Stadtrat Stadt Köthen (Anhalt) 8,30 EUR/Monat/Fraktionsmitglied Stadtrat Stadt Zerbst (Anhalt) 59,00 EUR/Monat pro Fraktion übrige Gemeinden keine Zuwendungen Landkreis Börde Kreistag CDU-Fraktion: 147,50 EUR/Monat SPD-Fraktion: 95,00 EUR/Monat Fraktion DIE LINKE: 83,33 EUR/Monat FDP-Fraktion: 48,33 EUR/Monat FUWG-Fraktion: 48,33 EUR/Monat Fraktion Grüne/Piraten; 34,16 EUR/Monat Von den Verbandsgemeinden Elbe-Heide, Flechtingen, Obere Aller sowie Westliche Börde erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden keine Zuwendungen Burgenlandkreis Kreistag CDU-Fraktion: 3.574,00 EUR/Monat SPD-Fraktion: 1.465,00 EUR/Monat Fraktion DIE LINKE: 1.325,00 EUR/Monat Fraktion FW/BfW/LG/AFD: 1.044,00 EUR/Monat Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 762,00 EUR/Monat NPD-Fraktion: 622,00 EUR/Monat 5 Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahmen der Kommunen Von den Städten Hohenmölsen und Lützen sowie der Verbandsgemeinde Wethautal erfolgten keine Rückmeldungen. Stadtrat Stadt Zeitz 100 EUR/Monat pro Fraktion (Sockelbetrag) zuzüglich 15,00 EUR/Monat/Fraktionsmitglied Gemeinderat Elsteraue 8,33 EUR/Monat (100 EUR/Jahr) pro Fraktion zuzüglich 0,50 EUR/Monat/Fraktionsmitglied übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Zuwendungen Landkreis Harz Kreistag 8,33 EUR/Monat/Fraktionsmitglied (100,00 EUR/Jahr/Fraktionsmitglied) Von den Städten Blankenburg (Harz), Falkenstein (Harz), Harzgerode, Osterwieck und Thale sowie der Gemeinde Nordharz und der Verbandsgemeinde Vorharz erfolgten keine Rückmeldungen. Stadtrat Stadt Wernigerode bis 2017: keine Zuwendungen ab 2018: 150,00 EUR/Monat pro Fraktion (Sockelbetrag) zuzüglich 10 EUR/Monat/Fraktionsmitglied übrige Gemeinden keine Zuwendungen Landkreis Jerichower Land Kreistag 50,00 EUR/Monat pro Fraktion (Sockelbetrag) zuzüglich 6,00 EUR/Monat/Fraktionsmitglied Stadtrat Stadt Burg 17,00 EUR/Monat pro Fraktion (Sockelbetrag) zuzüglich 1,70 EUR/Monat/Fraktionsmitglied übrige Gemeinden keine Zuwendungen Landkreis Mansfeld-Südharz Kreistag 10,00 EUR/Monat/Fraktionsmitglied Stadtrat Stadt Hettstedt 3,00 EUR/Monat/Fraktionsmitglied Stadtrat Lutherstadt Eisleben 5,11 EUR/Monat/Fraktionsmitglied Stadtrat Stadt Sangerhausen CDU-Fraktion: 7,00 EUR/Monat/Fraktionsmitglied. Fraktion DIE LINKE: 7,00 EUR/Monat/Fraktionsmitglied. B.I.S./FBM-Fraktion: 7,00 EUR/Monat/Fraktionsmitglied. BOS-Fraktion: 7,00 EUR/Monat/Fraktionsmitglied. Fraktion SPD/Die Grünen: 8,00 EUR/Monat/Fraktionsmitglied FDP-Fraktion: 8,00 EUR/Monat/Fraktionsmitglied übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Zuwendungen Saalekreis Kreistag 65,00 EUR/Monat pro Fraktion (Sockelbetrag) zuzüglich 15,00 EUR/Monat/Fraktionsmitglied 6 Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahmen der Kommunen Von den Städten Bad Lauchstädt und Merseburg sowie der Verbandsgemeinde Weida- Land erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Zuwendungen Salzlandkreis Kreistag 633,33 EUR/Monat (7.600,00 EUR/Jahr) (nähere Angaben wurden nicht übermittelt) Stadtrat Stadt Bernburg (Saale) 15,00 EUR/Monat pro Fraktion (Sockelbetrag) zuzüglich 8,50 EUR/Monat/Fraktionsmitglied Stadtrat Stadt Staßfurt 7,50 EUR/Monat/Fraktionsmitglied übrige Gemeinden / Verbandsgemeinde keine Zuwendungen Landkreis Stendal Kreistag CDU-Fraktion: 1.224,07 EUR/Monat SPD-Fraktion: 539,63 EUR/Monat Fraktion DIE LINKE/Bündnis 90/Die Grünen: 767,78 EUR/ Monat Fraktion Landwirte für die Region/FDP: 368,52 EUR/Monat Stadtrat Hansestadt Stendal Fraktion CDU/Landgemeinden: 107,92 EUR/Monat Fraktion DIE LINKE/Bündnis 90/Die Grünen: 92,50 EUR/ Monat Fraktion SPD/FDP/Piraten/Ortsteile: 100,20 EUR/Monat Stadtrat Stadt Tangermünde CDU-Fraktion: 42,50 EUR/Monat SPD-Fraktion: 25,83 EUR/Monat Fraktion Die Mitte: 19,17 EUR/Monat Fraktion FSR: 22,50 EUR/Monat Fraktion DIE LINKE: 25,83 EUR/Monat übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Zuwendungen Landkreis Wittenberg Kreistag Fraktion SPD/Bündnis 90/Die Grünen: 225,00 EUR/Monat Fraktion Freie Wähler: 175,00 EUR/Monat Fraktion AdB/AfD: 75,00 EUR/Monat Fraktion DIE LINKE: 250,00 EUR/Monat CDU-Fraktion: 425,00 EUR/Monat Von der Städten Jessen (Elster), Zahna-Elster und Annaburg erfolgten keine Rückmeldungen . Stadtrat Lutherstadt Wittenberg CDU-Fraktion: 112,50 EUR/Monat Fraktion DIE LINKE: 87,50 EUR/Monat SPD-Fraktion: 87,50 EUR/Monat Fraktion Freie Wähler: 79,17 EUR/Monat Fraktion AdB/AfD: 37,50 EUR/Monat 7 Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahmen der Kommunen übrige Gemeinden keine Zuwendungen Dessau- Roßlau Stadtrat Stadt Dessau-Roßlau SPD-Fraktion: 424,16 EUR/Monat Fraktion pro Dessau-Roßlau: 296,35 EUR/Monat Freie Fraktion: 220,51 EUR/Monat CDU-Fraktion: 591,91 EUR/Monat Fraktion DIE Linke: 578,83 EUR/Monat Fraktion Liberales Bürger-Forum/Die Grünen: 444,14 EUR/ Monat Halle (Saale) Stadtrat Stadt Halle (Saale) CDU/FDP-Fraktion: 1.072,00 EUR/Monat Fraktion DIE LINKE: 1.005,00 EUR/Monat SPD-Fraktion: 737,00 EUR/Monat Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 402,00 EUR/Monat Fraktion MitBÜRGER für Halle-Neues Forum: 268,00 EUR/ Monat Landeshauptstadt Magdeburg Stadtrat Landeshauptstadt Magdeburg Fraktion A: 327,96 EUR/Monat Fraktion B: 696,42 EUR/Monat Fraktion C: 543,06 EUR/Monat Fraktion D: 594,18 EUR/Monat Fraktion E: 163,98 EUR/Monat Fraktion F: 163,98 EUR/Monat 8 Anlage 2 Frage 2: Wie viele Personalstellen (Anzahl, Art) haben in den einzelnen Gemeinden, Landkreisen und Verbandsgemeinden die verschiedenen Fraktionen bzw. wie hoch ist dort jeweils der Lohnkostenzuschuss? Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahme Altmarkkreis Salzwedel Kreistag keine Stellen / kein Zuschuss Von der Hansestadt Salzwedel sowie den Städten Arendsee (Altmark) und Kalbe (Milde) erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinde keine Stellen / kein Zuschuss Landkreis Anhalt-Bitterfeld Kreistag 4 der 5 Fraktionen bekommen je einen Fraktionsassistenten gestellt. Von der Stadt Südliches Anhalt sowie der Gemeinde Muldestausee erfolgten keine Rückmeldungen. Stadtrat Stadt Zörbig Die Fraktionen werden durch den Sachbearbeiter „Sitzungsdienst “ (insgesamt 0,8 VZÄ) betreut. übrige Gemeinden keine Stellen / kein Zuschuss Landkreis Börde Kreistag keine Stellen / kein Zuschuss Von den Verbandsgemeinden Elbe-Heide, Flechtingen, Obere Aller sowie Westliche Börde erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden keine Stellen / kein Zuschuss Burgenlandkreis Kreistag Fraktionen schließen Arbeitsverträge eigenständig ab; die Kosten werden aus den Zuschüssen (siehe Frage 1) bezahlt. Von den Städten Hohenmölsen und Lützen sowie der Verbandsgemeinde Wethautal erfolgten keine Rückmeldungen. Stadtrat Stadt Weißenfels keine Stellen; Das Stadtratsbüro (2,3 VbE) unterstützt alle Fraktionen in gleichem Maße. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Stellen / kein Zuschuss Landkreis Harz Kreistag keine Stellen / kein Zuschuss Von den Städten Blankenburg (Harz), Falkenstein (Harz), Harzgerode, Osterwieck und Thale sowie der Gemeinde Nordharz und der Verbandsgemeinde Vorharz erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden keine Stellen / kein Zuschuss 9 Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahme Landkreis Jerichower Land Kreistag keine Stellen / kein Zuschuss Gemeinden keine Stellen / kein Zuschuss Landkreis Mansfeld-Südharz Kreistag Die CDU-Fraktion beschäftigt einen Geschäftsführer, der für seine Tätigkeit 25,00 EUR/Monat erhält. Diese werden dem Zuschuss (siehe Frage 1) entnommen. Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Stellen / kein Zuschuss Saalekreis Kreistag keine Stellen / kein Zuschuss (abgegolten durch die pauscha-le finanzielle Zuwendung – siehe Frage 1) Von den Städten Bad Lauchstädt und Merseburg sowie der Verbandsgemeinde Weida- Land erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Stellen / kein Zuschuss Salzlandkreis Kreistag Zuschuss für CDU-Fraktion: 2.050,00 EUR/Monat Zuschuss für SPD-Fraktion: 1.525,00 EUR/Monat Zuschuss Fraktion DIE LINKE: 1.525,00 EUR/Monat Zuschuss Fraktion FDP/WIDAB: 850,00 EUR/Monat Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Stellen / kein Zuschuss Landkreis Stendal Kreistag keine Stellen / kein Zuschuss Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Stellen / Kein Zuschuss Landkreis Wittenberg Kreistag keine Stellen / kein Zuschuss Von den Städten Jessen (Elster), Zahna-Elster und Annaburg erfolgten keine Rückmeldungen . übrige Gemeinden keine Stellen / kein Zuschuss Dessau-Roßlau Stadtrat Stadt Dessau-Roßlau CDU-Fraktion: 3.783,06 EUR/Monat Fraktion DIE Linke: 3.783,06 EUR/Monat Liberales Bürgerforum/Die Grünen: 2.837,35 EUR/Monat SPD-Fraktion: 2.837,35 EUR/Monat Fraktion pro Dessau-Roßlau: 1.891,59 EUR/Monat Freie Fraktion: 1.891,59 EUR/Monat Halle (Saale) Stadtrat CDU/FDP-Fraktion: 14.015,00 EUR/Monat 10 Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahme Stadt Halle (Saale) Fraktion DIE Linke: 14.015,00 EUR/Monat SPD-Fraktion: 14.015,00 EUR/Monat Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 11.208,00 EUR/Monat Freie MitBÜRGER für Halle-Neues Forum: 7.264,00 EUR/ Monat Landeshauptstadt Magdeburg Stadtrat Landeshauptstadt Magdeburg In den Fraktionen werden insgesamt sechs Fraktionsgeschäftsführer , drei Fraktionsassistenten und vier Fraktionssekretärinnen beschäftigt. 11 Anlage 3 Frage 3: Welche Ausstattung mit Informationstechnik und mit schnellem Internet haben in den einzelnen Gemeinden, Landkreisen und Verbandsgemeinden die verschiedenen Fraktionen? Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahme Altmarkkreis Salzwedel Kreistag keine Von der Hansestadt Salzwedel sowie den Städten Arendsee (Altmark) und Kalbe (Milde) erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinde keine Landkreis Anhalt-Bitterfeld Kreistag Tablets und Zugang zum Ratsinformationssystem Von der Stadt Südliches Anhalt sowie der Gemeinde Muldestausee erfolgten keine Rückmeldungen. Stadtrat Stadt Bitterfeld-Wolfen Mitglieder des Stadtrates nutzen Laptops und das Modul „Mandatos“. Im Ratssaal steht ein verschlüsselter W-LAN- Anschluss zur Verfügung, übrige Gemeinden keine Landkreis Börde Kreistag Jedem Mitglied wurde für die digitale Ratsarbeit ein Tablet zur Verfügung gestellt. Von den Verbandsgemeinden Elbe-Heide, Flechtingen, Obere Aller sowie Westliche Börde erfolgten keine Rückmeldungen. Gemeinderat Hohe Börde Mitglieder des Gemeinderats besitzen ein iPad und nutzen WLAN- Acces Point im Rathaus. Gemeinderat Barleben Die Mitglieder des Gemeinderates sind mit Endgeräten (iPad) ausgestattet. übrige Gemeinden keine Burgenlandkreis Kreistag Über die Beschaffung entscheiden die Fraktionen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten selbst. Die Sitzungsräume im Landratsamt verfügen über einen W-LAN-Zugang. Von den Städten Hohenmölsen und Lützen sowie der Verbandsgemeinde Wethautal erfolgten keine Rückmeldungen. Stadtrat Stadt Zeitz Jedem Ratsmitglied wird ein Notebook mit integriertem W- LAN-Zugang zur Verfügung gestellt. Stadtrat Stadt Weißenfels Die Ratsmitglieder wurden 2017 mit Tablets und mobiler Datenverbindung ausgestattet. Der Ratssaal verfügt über einen W-LAN-Zugang. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Landkreis Harz Kreistag Mobile Endgeräte (iPads) einschließlich Datentarifverträgen zur ortsunabhängigen Nutzung werden bereitgestellt. 12 Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahme Von den Städten Blankenburg (Harz), Falkenstein (Harz), Harzgerode, Osterwieck und Thale sowie der Gemeinde Nordharz und der Verbandsgemeinde Vorharz erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden keine Landkreis Jerichower Land Kreistag Mit der Einführung eines Ratsinformationssystems wurden allen Mitgliedern des Kreistags mobile Endgeräte mit einer mobilen Datenverbindung zur Verfügung gestellt. Städte / Gemeinden Den Mitgliedern der Stadträte in den Städten Burg, Genthin, Gommern, Möckern und der Gemeinderäte in den Gemeinden Biederitz, Elbe-Parey und Möser werden mobile Endgeräte zur Verfügung gestellt. Landkreis Mansfeld-Südharz Kreistag Die erforderliche Technik wird durch die einzelnen Fraktionen eigenständig beschafft und aus den gewährten finanziellen Zuwendungen (siehe Frage 1) finanziert. Stadtrat Stadt Hettstedt Seitens der Stadt Hettstedt wird keine Technik gestellt. Der Ratssaal verfügt über einen W-LAN-Zugang. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Saalekreis Kreistag Der Saalekreis hat lediglich auf die gewährten finanziellen Zuwendungen (siehe Frage 1) verwiesen. Von den Städten Bad Lauchstädt und Merseburg sowie der Verbandsgemeinde Weida- Land erfolgten keine Rückmeldungen. Gemeinderat Schkopau Im Rahmen der digitalen Ratsarbeit werden den Mitgliedern auf Wunsch mobile Endgeräte zur Verfügung gestellt. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Salzlandkreis Kreistag Der Salzlandkreis hat keine Informationen zur Verfügung ge-stellt. Stadtrat Stadt Bernburg (Saale) Den Ratsmitgliedern wird ein W-LAN-fähiges Endgerät zur Verfügung gestellt. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinde keine bzw. Fehlmeldung Landkreis Stendal Kreistag Alle Mitglieder des Kreistages sind mit mobilen Endgeräten ausgestattet (iPad oder Windows-Notebook). In allen Sitzungsräumen des Landratsamtes steht ein W-LAN-Zugang (50 Mbit/s) zur Verfügung. Stadtrat Hansestadt Stendal Alle Mitglieder des Stadtrates sind mit mobilen Endgeräten ausgestattet (iPad). In allen Sitzungsräumen des Rathauses wird ein W-LAN-Zugang (50 Mbit/s) zur Verfügung gestellt. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine 13 Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahme Landkreis Wittenberg Kreistag Die Ausstattung der Mitglieder des Kreistags mit Endgeräten (iPad) ist ab Mitte 2018 geplant. Von den Städten Jessen (Elster), Zahna-Elster und Annaburg erfolgten keine Rückmeldungen . Stadtrat Stadt Coswig (Anhalt) Die Mitglieder des Stadtrates haben ein Endgerät (Apple iPad Air 2) ohne Sim-Card zur Verfügung gestellt bekommen; dieses enthält die Software „Mandatos“ und „SessionNet“. Stadtrat Lutherstadt Wittenberg Seit Einführung der elektronischen Ratsarbeit verfügen alle Ratsmitglieder über ein I-Pad inkl. eines Mobilfunkvertrages mit einer Datenflatrate von 2 GB. übrige Gemeinden keine Dessau- Roßlau Stadtrat Stadt Dessau-Roßlau Alle Fraktionen verfügen über PC, Telefon, Fax und Internetanschluss . Halle (Saale) Stadtrat Stadt Halle (Saale) Alle Fraktionen erhalten eine Arbeitsplatzausstattung für jeden Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin mit PC oder mobilem Gerät. Die Geschäftsstellen der Fraktionen sind mit Multifunktionsgeräten sowie 100 Mbit-LAN/WLAN ausgestattet. Landeshauptstadt Magdeburg Stadtrat Landeshauptstadt Magdeburg Jeder Arbeitsplatz (siehe Frage 2) verfügt über einen PC mit Internetanschluss sowie einen Festnetzanschluss. Jede Fraktionsgeschäftsstelle verfügt darüber hinaus über Kopiertechnik und einen Faxanschluss. 14 Anlage 4 Frage 4: Wie hoch ist jeweils in den einzelnen Gemeinden, Landkreisen und Verbandsgemeinden die Anzahl der bereitgestellten Räume für die verschiedenen Fraktionen (m2) bzw. die Höhe des im Monat gewährten Mietkostenzuschusses? Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahme Altmarkkreis Salzwedel Kreistag keine Räume / kein Mietkostenzuschuss (abgegolten mit der pauschalen finanziellen Zuwendung von 5,00 EUR/Monat/ Fraktionsmitglied) Von der Hansestadt Salzwedel sowie den Städten Arendsee (Altmark) und Kalbe (Milde) erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Räume / kein Mietkostenzuschuss Landkreis Anhalt-Bitterfeld Kreistag Die vorhandenen Beratungsräume können kostenlos genutzt werden. Von der Stadt Südliches Anhalt sowie der Gemeinde Muldestausee erfolgten keine Rückmeldungen. Stadtrat Stadt Bitterfeld-Wolfen keine Räume / kein Mietkostenzuschuss (abgegolten mit der pauschalen finanziellen Zuwendung) Stadtrat Stadt Köthen (Anhalt) CDU-Fraktion: 1 Raum mit 33 m² Fraktion DIE LINKE: 1 Raum mit 33 m² SPD-Fraktion: 1 Raum mit 25 m² BI-Fraktion: 1 Raum mit 22 m² Stadtrat Stadt Sandersdorf-Brehna Die Fraktion DIE LINKE nutzt einen 25 qm² großen Raum kostenlos. Die anderen Fraktionen haben keinen Bedarf hinsichtlich der Dauernutzung von Räumen; im Einzelfall werden Räume kostenfrei zur Verfügung gestellt. Stadtrat Stadt Zerbst (Anhalt) Bei Bedarf können die Fraktionen die vorhandenen Beratungsräume kostenfrei nutzen. übrige Gemeinden keine Räume / kein Mietkostenzuschuss Landkreis Börde Kreistag Eine dauerhafte Gestellung von Räumen erfolgt nicht. Im Bedarfsfall werden durch den Landkreis Sitzungsräume zur Verfügung gestellt. Von den Verbandsgemeinden Elbe-Heide, Flechtingen, Obere Aller sowie Westliche Börde erfolgten keine Rückmeldungen. Gemeinderat Barleben Die Fraktionen können kostenfrei Räumlichkeiten in der Verwaltung nutzen. Gemeinderat Hohe Börde Bei Bedarf können Büroräume im Rathaus kostenfrei genutzt werden. übrige Gemeinden keine Räume / kein Mietkostenzuschuss Burgenlandkreis Kreistag Bei Bedarf steht ein Beratungsraum im Landratsamt zur Verfügung . Über die Anmietung von Räumen entscheiden die Fraktionen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten. 15 Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahme Von den Städten Hohenmölsen und Lützen sowie der Verbandsgemeinde Wethautal erfolgten keine Rückmeldungen. Stadtrat Stadt Weißenfels Im Ratssaal steht ein Fraktionszimmer (20 m²) zur Verfügung, welches in den letzten Jahren jedoch nicht genutzt wurde. Stadtrat Stadt Zeitz Den Fraktionen wird je ein Raum kostenfrei zur Verfügung gestellt; die Raumgröße richtet sich nach Fraktionsgröße. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Räume / kein Mietkostenzuschuss Landkreis Harz Kreistag keine Räume / kein Mietkostenzuschuss (abgegolten mit der pauschalen finanziellen Zuwendung) Von den Städten Blankenburg (Harz)(, Falkenstein (Harz), Harzgerode, Osterwieck und Thale sowie der Gemeinde Nordharz und der Verbandsgemeinde Vorharz erfolgten keine Rückmeldungen. Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Räume / kein Mietkostenzuschuss; Im Bedarfsfall werden den Fraktionen Besprechungs-/ Sitzungsräume zur kostenfreien Nutzung überlassen. übrige Gemeinden keine Räume / kein Mietkostenzuschuss Landkreis Jerichower Land Kreistag Die Fraktionen des Kreistags haben die Möglichkeit, Räume der Verwaltung für Sitzungen zu nutzen. Eigene Räume werden den Fraktionen nicht zur Verfügung gestellt. Städte / Gemeinden keine Räume / kein Mietkostenzuschuss Landkreis Mansfeld-Südharz Kreistag Ein vom Landkreis zur Verfügung gestellter Raum wird von einer Fraktion für Sitzungen kostenfrei genutzt. Stadtrat Stadt Hettstedt Die Stadt Hettstedt stellt vier Räume mit einer Gesamtfläche von 173,74 m² zur Verfügung. Stadtrat Lutherstadt Eisleben Im Rathaus steht ein Raum (30 m²) zur Verfügung, der allerdings nicht genutzt wird. übrige Gemeinen / Verbandsgemeinden keine Räume / kein Mietkostenzuschuss Saalekreis Kreistag keine Räume / kein Mietkostenzuschuss (abgegolten mit der pauschalen finanziellen Zuwendung) Von den Städten Bad Lauchstädt und Merseburg sowie der Verbandsgemeinde Weida- Land erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Räume / kein Mietkostenzuschuss Salzlandkreis Kreistag keine Räume; Sachkostenzuschüsse: CDU-Fraktion: 600,00 EUR SPD-Fraktion: 425,00 EUR Fraktion DIE LINKE: 425,00 EUR Fraktion FDP/WIDAB: 200,00 EUR 16 Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahme Stadtrat Stadt Bernburg (Saale) kein Mietkostenzuschuss (abgegolten mit der pauschalen finanziellen Zuwendung) Stadtrat Stadt Staßfurt kein Mietkostenzuschuss (abgegolten mit der pauschalen finanziellen Zuwendung) übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden Im Bedarfsfall werden den Fraktionen Besprechungs- bzw. Sitzungsräume zur kostenfreien Nutzung überlassen. Landkreis - Stendal Kreistag 1 Raum mit 15 m² pro Fraktion Gemeinden / Verbandsgemeinden Je nach Bedarf werden kostenlose Beratungs-/Sitzungsräume zur Verfügung gestellt, deren Größe variiert. Räume zur dauerhaften Nutzung gibt es in Ermangelung eines Bedarfes nicht. Landkreis Wittenberg Kreistag Für Fraktionssitzungen können kostenfrei Beratungsräume genutzt werden. Von den Städten Jessen (Elster), Zahna-Elster und Annaburg erfolgten keine Rückmeldungen . Stadtrat Lutherstadt Wittenberg CDU-Fraktion: 1 Raum mit 29,10 m² Fraktion DIE LINKE: 1 Raum mit 28,28 m² SPD-Fraktion: 1 Raum mit 26,57 m² Fraktion FREIE WÄHLER: 1 Raum mit 29,10 m² übrige Gemeinden keine Räume / kein Mietkostenzuschuss Dessau-Roßlau Stadtrat Stadt Dessau-Roßlau Der Mietkostenzuschuss ist in den monatlichen Sachkosten enthalten (siehe Frage 1). Halle (Saale) Stadtrat Stadt Halle (Saale) CDU/FDP-Fraktion: 4 Räume (136 m²) Fraktion DIE LINKE: 4 Räume (161 m²) SPD-Fraktion: 4 Räume (168 m²) Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 2 Räume (104 m²) Fraktion MitBÜRGER für Halle-Neues Forum: 4 Räume (94 m²) Landeshauptstadt Magdeburg Stadtrat Landeshauptstadt Magdeburg Die Fraktionen verfügen über insgesamt 16 Räume mit einer Grundfläche von ca. 1.680 m² (in dieser Fläche sind auch anteilig alle gemeinsam genutzten Flächen des Rathauses enthalten ). 17 Anlage 5 Frage 5: Wie hoch ist jeweils in den einzelnen Gemeinden, Landkreisen und Verbandsgemeinden der Zuschuss, der den verschiedenen Fraktionen für Porto, Telefon und sonstigen Geschäftsbedarf gewährt wird bzw. in welcher Höhe werden dort jeweils die Kosten übernommen ? Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahme Altmarkkreis Salzwedel Kreistag keine Kostenübernahme / kein Zuschuss (abgegolten mit der pauschalen finanziellen Zuwendung in Höhe von 5,00 EUR/ Monat/Fraktionsmitglied) Von der Hansestadt Salzwedel sowie den Städten Arendsee (Altmark) und Kalbe (Milde) erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Kostenübernahme / kein Zuschuss Landkreis Anhalt-Bitterfeld Kreistag keine Kostenübernahme / kein Zuschuss (abgegolten mit der pauschalen finanziellen Zuwendung) Von der Stadt Südliches Anhalt sowie der Gemeinde Muldestausee erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden keine Kostenübernahme / kein Zuschuss (abgegolten mit der pauschalen finanziellen Zuwendung) Landkreis Börde Kreistag Die Vorbereitung und Einladung zu den Fraktionssitzungen erfolgt durch den Landkreis; ansonsten werden keine Zuschüsse gewährt. Von den Verbandsgemeinden Elbe-Heide, Flechtingen, Obere Aller sowie Westliche Börde erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden keine Kostenübernahme / kein Zuschuss Burgenlandkreis Kreistag Die Kosten werden mit der pauschalen finanziellen Zuwen-dung (siehe Frage 1) abgegolten. Von den Städten Hohenmölsen und Lützen sowie der Verbandsgemeinde Wethautal erfolgten keine Rückmeldungen Stadt Zeitz Den Fraktionen werden die entstehenden Kosten je nach Be-darf erstattet. übrige Gemeinden keine Kostenübernahme / kein Zuschuss Landkreis Harz Kreistag Die Kosten werden mit der monatlichen Pauschale (siehe Frage 1) abgegolten. Von den Städten Blankenburg (Harz), Falkenstein (Harz), Harzgerode, Osterwieck und Thale sowie der Gemeinde Nordharz und der Verbandsgemeinde Vorharz erfolgten keine Rückmeldungen. Stadtrat Stadt Wernigerode ab 2018: Die Kosten werden mit der monatlichen Pauschale (siehe Frage 1) abgegolten. 18 Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahme übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Kostenübernahme / kein Zuschuss Landkreis Jerichower Land Kreistag keine Kostenübernahme / kein Zuschuss (abgegolten mit der pauschalen finanziellen Zuwendung – siehe Frage 1) Städte / Gemeinden keine Kostenübernahme / kein Zuschuss Landkreis Mansfeld-Südharz Kreistag keine Kostenübernahme / kein Zuschuss (abgegolten mit der pauschalen finanziellen Zuwendung – siehe Frage 1) Stadtrat Stadt Hettstedt keine Kostenübernahme / kein Zuschuss (abgegolten mit der pauschalen finanziellen Zuwendung – siehe Frage 1) Stadtrat Lutherstadt Eisleben keine Kostenübernahme / kein Zuschuss (abgegolten mit der pauschalen finanziellen Zuwendung – siehe Frage 1) Stadtrat Stadt Sangerhausen keine Kostenübernahme / kein Zuschuss (abgegolten mit der pauschalen finanziellen Zuwendung – siehe Frage 1) übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Zuwendungen Saalekreis Kreistag keine Kostenübernahme / kein Zuschuss (abgegolten mit der pauschalen finanziellen Zuwendung – siehe Frage 1) Von den Städten Bad Lauchstädt und Merseburg sowie der Verbandsgemeinde Weida- Land erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Kostenübernahme / kein Zuschuss Salzlandkreis Kreistag Die Kosten sind mit der pauschalen finanziellen Zuwendung (siehe Frage 1) abgegolten. Stadtrat Stadt Bernburg (Saale) Porto- und Telekommunikationskosten werden pro Fraktion pauschal mit 30,00 EUR/Jahr bezuschusst übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Kostenübernahme / kein Zuschuss Landkreis Stendal Kreistag keine Kostenübernahme / kein Zuschuss (abgegolten mit der pauschalen finanziellen Zuwendung – siehe Frage 1) Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Kostenübernahme / kein Zuschuss Landkreis Wittenberg Kreistag keine Kostenübernahme / kein Zuschuss (abgegolten mit der pauschale finanziellen Zuwendung – siehe Frage 1) Von den Städten Jessen (Elster), Zahna-Elster und Annaburg erfolgten keine Rückmeldungen . Stadtrat Lutherstadt Wittenberg keine Kostenübernahme / kein Zuschuss (abgegolten mit der pauschalen finanziellen Zuwendung – siehe Frage 1) 19 Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahme übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Kostenübernahme / kein Zuschuss Dessau-Roßlau Stadtrat Stadt Dessau-Roßlau Der Zuschuss für Porto, Telefon und sonstigen Geschäftsbedarf ist in den monatlichen Sachkosten (siehe Frage 1) enthalten . Halle (Saale) Stadtrat Stadt Halle (Saale) Zur Abgeltung von Kosten, die durch die Fraktionsarbeit entstehen (Telefonkosten, Porto, Schreibmaterial, Zeitschriften usw.), wird jeder Fraktion ein Pauschalbetrag in Höhe von 67,00 EUR/Monat pro Fraktionsmitglied gewährt, der in den unter Frage 1 dargestellten Zuwendungen bereits enthalten ist. Landeshauptstadt Magdeburg Stadtrat Landeshauptstadt Magdeburg keine Kostenübernahme / kein Zuschuss (abgegolten mit der pauschalen finanziellen Zuwendung – siehe Frage 1) 20 Anlage 6 Frage 6: Welche sonstigen Leistungen erhalten die verschiedenen Fraktionen in den einzelnen Gemeinden, Landkreisen und Verbandsgemeinden für ihre Tätigkeit? Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahme Altmarkkreis Salzwedel Kreistag keine Von der Hansestadt Salzwedel sowie den Städten Arendsee (Altmark) und Kalbe (Milde) erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Landkreis Anhalt-Bitterfeld Kreistag Alle Aufwendungen sind mit den pauschalen finanziellen Zuwendungen sowie durch die Aufwandsentschädigung abgegolten . Von der Stadt Südliches Anhalt sowie der Gemeinde Muldestausee erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden Alle Aufwendungen sind mit den pauschalen finanziellen Zuwendungen sowie durch die Aufwandsentschädigung abgegolten . Landkreis Börde Kreistag Alle Aufwendungen sind mit den pauschalen finanziellen Zuwendungen sowie durch die Aufwandsentschädigung abgegolten . Von den Verbandsgemeinden Elbe-Heide, Flechtingen, Obere Aller sowie Westliche Börde erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden keine Burgenlandkreis Kreistag keine Von den Städten Hohenmölsen und Lützen sowie der Verbandsgemeinde Wethautal erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Landkreis Harz Kreistag keine Von den Städten Blankenburg (Harz), Falkenstein (Harz), Harzgerode, Osterwieck und Thale sowie der Gemeinde Nordharz und der Verbandsgemeinde Vorharz erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Landkreis Jerichower Land Kreistag keine Gemeinden keine Landkreis Mansfeld- Kreistag keine 21 Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahme Südharz Gemeinden keine Saalekreis Kreistag keine Von den Städten Bad Lauchstädt und Merseburg sowie der Verbandsgemeinde Weida- Land erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Salzlandkreis Kreistag Als zusätzliche und unentgeltliche Leistung wird den Fraktionen die Abrechnung der Bezüge der Fraktionsassistenten gewährt. Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Landkreis Stendal Kreistag keine Gemeinden / Verbandsgemeinden keine Landkreis Wittenberg Kreistag keine Von den Städten Jessen (Elster), Zahna-Elster und Annaburg erfolgten keine Rückmeldungen . Stadtrat Lutherstadt Wittenberg Bei Bedarf werden die Kosten für eine aufgabenorientierte Fortbildung übernommen. Dessau-Roßlau Stadtrat Stadt Dessau-Roßlau Alle Aufwendungen sind mit den pauschalen finanziellen Zuwendungen sowie durch die Aufwandsentschädigung abgegolten . Halle (Saale) Stadtrat Stadt Halle (Saale) keine Landeshauptstadt Magdeburg Stadtrat Landeshauptstadt Magdeburg keine 22 Anlage 7 Frage 7: Welche Leistungen erhalten fraktionslose Mandatsträger jeweils in den einzelnen Gemeinden , Landkreisen und Verbandsgemeinden für ihre Tätigkeit in den kommunalen Vertretungen ? Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahme Altmarkkreis Salzwedel Kreistag Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Von der Hansestadt Salzwedel sowie den Städten Arendsee (Altmark) und Kalbe (Milde) erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Landkreis Anhalt-Bitterfeld Kreistag Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Von der Stadt Südliches Anhalt sowie der Gemeinde Muldestausee erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Landkreis Börde Kreistag Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Von den Verbandsgemeinden Elbe-Heide, Flechtingen, Obere Aller sowie Westliche Börde erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Burgenlandkreis Kreistag Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Von den Städten Hohenmölsen und Lützen sowie der Verbandsgemeinde Wethautal erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Landkreis Harz Kreistag Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Von den Städten Blankenburg (Harz), Falkenstein (Harz), Harzgerode, Osterwieck und Thale sowie der Gemeinde Nordharz und der Verbandsgemeinde Vorharz erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. 23 Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahme Landkreis Jerichower Land Kreistag Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Gemeinden Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Landkreis Mansfeld-Südharz Kreistag Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Gemeinden / Verbandsgemeinden Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Saalekreis Kreistag Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Von den Städten Bad Lauchstädt und Merseburg sowie der Verbandsgemeinde Weida- Land erfolgten keine Rückmeldungen. übrige Gemeinden / Verbandsgemeinden Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Salzlandkreis Kreistag Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Gemeinden / Verbandsgemeinden Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Landkreis Stendal Kreistag Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Gemeinden / Verbandsgemeinden Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Landkreis Wittenberg Kreistag Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Von den Städten Jessen (Elster), Zahna-Elster und Annaburg erfolgten keine Rückmeldungen . Gemeinden / Verbandsgemeinden Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung bzw. das Sitzungsgeld hinaus keine weiteren Leistungen. Dessau-Roßlau Stadtrat Stadt Dessau-Roßlau Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung hinaus keine weiteren Leistungen . Halle (Saale) Stadtrat Stadt Halle (Saale) Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung hinaus keine weiteren Leistungen . 24 Landkreis / kreisfreie Stadt Vertretung / Kommune Stellungnahme Landeshauptstadt Magdeburg Stadtrat Landeshauptstadt Magdeburg Fraktionslose Mandatsträger erhalten (wenn vorhanden) über die Aufwandsentschädigung hinaus keine weiteren Leistungen .