Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2316 11.01.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 11.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Büttner (AfD) Ärztenachwuchs in Sachsen-Anhalt, Numerus Clausus (NC) Kleine Anfrage - KA 7/1310 Vorbemerkung des Fragestellenden: Jedes Jahr gibt es bundesweit ca. 43 000 Bewerbungen für ein Medizinstudium, von denen wegen des NC nur ca. 9 000 einen Studienplatz bekommen. Auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Mitte 2016 wurde entschieden, im Masterplan Medizinstudium 2020 jedem Bundesland die Option für eine eigene Landarztquote offenzuhalten. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) finanziert mit einem Stipendienprogramm Stand Oktober 2016 das Studium von derzeit nur vier künftigen Landärzten. Das Stipendienprogramm der KVSA wird unzureichend angenommen, offensichtlich weil es hinsichtlich der Stipendienhöhe für die ersten Studienjahre weit hinter dem BAföG-Höchstsatz zurückbleibt und damit unattraktiv ist. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie groß sind die maximalen Hörsaalkapazitäten (Gebäudename/-nummer, Raumname/-nummer, Anzahl der Sitzplätze) an den Universitäten Halle und Magdeburg für Studierende medizinischer Fachrichtungen? Die entsprechenden Zahlen sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen: 2 Medizinische Fakultät Magdeburg Hörsaal Gebäude Raum Anzahl der Sitzplätze Zentraler Hörsaal H22/ZH 329-332 244 Theoretischer Hörsaal H28/TH 2.82 218 Demonstrationshörsaal H28/DH 3.12 199 Klinikerhörsaal H28/K 2.31 45 Hörsaal der Kinderklinik H10/H 154 82 Hörsaal der Universitätsklinik für Psychiatrie H4/H 147 53 Hörsaal der Universitätsfrauenklinik UFK/H 2126/2127 106 Medizinische Fakultät Halle (Saale) Hörsäle/Seminarräume in den Bereichen Große Steinstraße und Magdeburger Straße Standort Lage Kennzeichnung Kapazität Anatomie Große Steinstr. 52 GS52-HS 200 HNO Magdeburger Str. 12 MS12-HS 100 Pathologie Magdeburger Str. 14 MS14-HS 180 Ehem. Orthopädie Magdeburger Str. 22 MS22-HS 234 Ehem. Frauenklinik Magdeburger Str. 24 MS24-HS 174 Humangenetik Magdeburger Str. 2 MS2-HS 88 Mikrobiologie Magdeburger Str. 6 MS6-HS 95 Ehem. Augenheilkunde Magdeburger Str. 8 MS8-HS 70 Hörsäle/Seminarräume im Bereich Hollystraße Standort Lage Kennzeichnung Kapazität Physiologische Chemie Hollystraße 1 HS-HoS-01 240 Hörsäle/Seminarräume im Bereich Julius-Kühn-Straße Standort Lage Kennzeichnung Kapazität Psychiatrie Julius-Kühn-Straße 7 HS-JKS-01 156 Hörsäle/Seminarräume im Bereich Universitätsklinikum (UKH) Standort Lage Kennzeichnung Kapazität UKH Funktionsgebäude 6 HS-UKK-01 118 UKH Funktionsgebäude 6 HS-UKK-02 118 UKH Funktionsgebäude 6 HS-UKK-03 116 UKH Funktionsgebäude 6 HS-UKK-04 116 3 2. Wie viel Erstsemesterstudienplätze für Medizinstudierende wurden bisher jährlich seit 2010 an den Universitäten Halle und Magdeburg bereitgestellt? Die entsprechenden Zahlen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Erstsemesterstudienplätze* Magdeburg Erstsemesterstudienplätze* Halle WS 2010/11 196 254 WS 2011/12 197 231 WS 2012/13 193 225 WS 2013/14 192 221 WS 2014/15 193 250 WS 2015/16 192 243 WS 2016/17 197 254 WS2017/18 198 247 *Entspricht nicht in jedem Fall der Zulassungszahl, da inklusive Überbuchung, gerichtlicher Entscheidung bzw. Vergleich 3. Wie viel Ärzte (Absolventen) haben das Land Sachsen-Anhalt jährlich seit 2010 wegen der Wahl eines anderen Arbeitsorts verlassen? Die entsprechenden Zahlen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Angaben der Ärztekammer Sachsen-Anhalt), wobei die Zahlen für das Jahr 2017 noch nicht vorliegen: Jahr des Staatsexamens Aktueller Mitgliedsstatus Anzahl der Ärzte 2005 LSA verlassen 45 2006 LSA verlassen 73 2007 LSA verlassen 69 2008 LSA verlassen 119 2009 LSA verlassen 91 2010 LSA verlassen 113 2011 LSA verlassen 72 2012 LSA verlassen 90 2013 LSA verlassen 80 2014 LSA verlassen 79 2015 LSA verlassen 49 2016 LSA verlassen 23 4. Beabsichtigt die Landesregierung von der Option einer Landarztquote Gebrauch zu machen und wenn ja, ab wann und mit welcher Quote? Wenn nein, warum nicht? Es ist beabsichtigt, von der Option des „Masterplans“ für eine Landarztquote Gebrauch zu machen. Der Masterplan sieht eine Landarztquote von bis zu 10 Prozent der Medizinstudienplätze vor. Der Koalitionsvertrag in Sachsen-Anhalt trifft hierzu keine Vorgabe. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration (MS) und das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (MW) haben eine Arbeitsgruppe gegründet, an deren Sitzungen auch die Dekane der Medizinischen Fakultäten, die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung teil- 4 nehmen. Die Beratungen in dieser Arbeitsgruppe sind im Hinblick auf die Höhe der Quote noch nicht abgeschlossen. Außerdem wurde eine Länderarbeitsgruppe gegründet, in der alle Länder vertreten sind, die eine Landarztquote einführen wollen. Ein Termin für die Umsetzung der Landarztquote kann insbesondere aus folgenden Gründen noch nicht benannt werden: Die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund soll die Länder bei der Vergabe der Medizinstudienplätze im Rahmen der Landarztquote unterstützen. Es gibt hier aber noch eine Reihe rechtlicher Probleme zu klären, u. a. muss möglicherweise der Staatsvertrag zur Errichtung der Stiftung geändert werden. Am 19.12.2017 hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zum Auswahlverfahren von Medizinstudierenden getroffen. Danach darf bei den Auswahlverfahren , die die Universitäten selbst durchführen, die Abiturnote keine dominierende Rolle mehr spielen. Es müssen innerhalb eines noch zu schaffenden gesetzlichen Rahmens weitere Auswahlkriterien gefunden werden. Diese Entscheidung hat auch Auswirkungen auf die Einführung der Landarztquote. Für eine endgültige Beurteilung müssen jedoch erst die schriftlichen Entscheidungsgründe des Gerichtes abgewartet werden. 5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um für mehr Ärztenachwuchs aus dem eigenen Bundesland zu sorgen und um die Absolventen im eigenen Bundesland zu halten? Führt die Landesregierung ein Erfolgsmonitoring für ihre Maßnahmen durch und wenn ja, seit wann (Datum) und auf welche Art und Weise (Methode und Ergebnisse)? Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Land ist gesetzliche Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung. Der Ärztenachwuchs ist Bestandteil dieses Auftrages . Sowohl das Land, die Krankenkassen und die Ärztekammer unterstützen sie dabei. Die bereits durchgeführten Maßnahmen der an der o. g. Arbeitsgruppe von MS und MW Beteiligten sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ein spezielles Erfolgsmonitoring wird nicht durchgeführt. 5 Anlage Maßnahmen zur Förderung der Allgemeinmedizin in Sachsen-Anhalt Maßnahme Erläuterung 1 Gründung „Förderverein Allgemeinmedizin Sachsen-Anhalt e.V.“ am 22.04.2002 Vereinszweck ist die finanzielle Förderung der Aus-, Weiter- und Fortbildung im Fach Allgemeinmedizin in Sachsen-Anhalt. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch: die Bewerbung und Unterstützung der Ausbildung von künftigen Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern an den sachsen-anhaltischen Hochschulen, angesiedelt an den zu diesem Zweck errichteten Lehrstühlen für Allgemeinmedizin an den Medizinischen Fakultäten des Landes Sachsen- Anhalt, die Förderung der qualitätsgesicherten Weiter- und Fortbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin unter Einbeziehung von Forschung und weiteren wissenschaftlichen Aktivitäten im Rahmen der Lehrstühle für Allgemeinmedizin, die Intensivierung des Erfahrungsaustausches und der Zusammenarbeit zwischen hausärztlicher Praxis und allgemeinmedizinischer Forschung, d. h. zwischen Wissenschaftlern und Studierenden der Medizinischen Fakultäten des Landes Sachsen-Anhalt und Hausärzten sowie anderen Beteiligten im Gesundheitswesen mit dem Ziel der Förderung des Verständnisses für die Allgemeinmedizin, ihrer Wirksamkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit, die Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes des Allgemeinmediziners u. a. durch Unterstützung der Funktionsfähigkeit des gesetzlichen Auftrages zur allgemeinmedizinischen Betreuung der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt. 2 Errichtung von zwei Stiftungsprofessuren für Allgemeinmedizin an den Universitäten Halle und Magdeburg im März 2005 durch den Förderverein 6 Maßnahme Erläuterung 3 Gründung der Koordinierungsstelle für die Weiterbildung zum Facharzt in der Allgemeinmedizin (KOSTA) im Jahre 2008 durch die Ärztekammer Sachsen-Anhalt, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) und den Hausärzteverband Sachsen -Anhalt. Sie ist organisatorisch bei der Kammer angesiedelt. Die KOSTA • ist zentrale Anlaufstelle für alle Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie Ärztinnen und Ärzte, die sich für eine allgemeinmedizinische Weiterbildung interessieren oder bereits entschieden haben, • ist zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle für die Regionalverantwortlichen der Weiterbildungsverbünde sowie für alle Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten, die Weiterbildungsabschnitte zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin anbieten oder anbieten wollen, • informiert Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen der Universitäten über die Möglichkeiten und die Inhalte der allgemeinmedizinischen Weiterbildung, • fördert die Bildung von Weiterbildungsverbünden und regionalen Netzwerken, in denen die gesamte 5-jährige Weiterbildungszeit absolviert werden kann und vermittelt bei Bedarf entsprechende Weiterbildungsstellen, • berät und unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei der Planung der 5-jährigen Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin in Sachsen-Anhalt durch die Erarbeitung individueller Weiterbildungslösungen auf Basis der geltenden Weiterbildungsordnung, • begleitet und berät Ärztinnen und Ärzte während ihrer gesamten allgemeinmedizinischen Weiterbildungszeit bis hin zur Facharztprüfung, • informiert in enger Zusammenarbeit mit der KVSA über Fördermittel , Niederlassungsmöglichkeiten und Möglichkeiten einer Praxisnachfolge. 4 Umwandlung der Stiftungsprofessuren in ordentliche Lehrstühle im März 2010 5 Projekt „Vernetztes Versorgungszentrum/Filialpraxen“ Beschreibung des Projektes im Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 7 Maßnahme Erläuterung 2014 (Langfassung, S. 565) innerhalb des Kapitels 9.1 „Beispiele für Ansätze zur Gesundheitsversorgung in strukturschwachen Regionen “: „Die KVSA entwickelte in Zusammenarbeit mit der AOK Sachsen- Anhalt und dem Ministerium für Gesundheit und Soziales im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgeschriebenen Wettbewerbs „Gesundheitsregionen der Zukunft“ ein Konzept für die Einrichtung von Filialpraxen an den Standorten Letzlingen, Schönhausen (Altmark), Kalbe (Milde) und Seehausen. Im Jahr 2013 wurde eine psychiatrische Praxis in Salzwedel, 2014 zwei weitere Filialpraxen in Rochau und Klötze eröffnet. Hier handelte es sich um bestehende Praxen, die geschlossen werden sollten, da kurzfristig die ärztliche Besetzung nicht mehr gesichert war. Das Projekt Filialpraxis ist damit kurzfristig aus dem Projektstatus in das Sicherstellungsportfolio der KVSA eingegliedert worden. Konzept / Ziele / Aufgaben In den Filialpraxen tätige Ärzte können zwischen verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen (Vollzeit / Teilzeit / angestellt / selbstständig ) wählen. Niedergelassene Ärzte aus der Umgebung, Ärzte im Ruhestand und von der KV angestellte Ärzte führen die Sprechstunden in den Filialpraxen durch. Jede Praxis wurde den Bedingungen vor Ort (z. B. vorhandene Räumlichkeiten) und den Bedürfnissen der Ärzte (z. B. geeignete Praxissoftware) angepasst. Die gesamte Organisation der Filialpraxen (Personalplanung, Fortbildungen , Abrechnung, Bestellungen etc.) erfolgt im Vernetzten Versorgungszentrum (VVZ) der KV, das von einer KV-Mitarbeiterin mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund organisiert und durch weitere Kollegen unterstützt wird. In jeder Praxis arbeitet gut ausgebildetes Praxispersonal (z. B. als Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis, VERAH) mit langfristigen Arbeitsverträgen, das einen reibungslosen Ablauf auch bei wechselnder Besetzung der 8 Maßnahme Erläuterung Ärzte garantiert. Ziel des Konzeptes ist es, die hausärztliche Versorgung in der Region langfristig zu sichern, indem den Wünschen des ärztlichen Nachwuchses nach flexiblen Arbeitsmodellen und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung getragen wird sowie eine Entlastung von administrativen Aufgaben erfolgt. Junge Allgemeinmediziner können Erfahrungen in einer Hausarztpraxis sammeln, ohne sich an einen Standort langfristig binden und ein wirtschaftliches Risiko eingehen zu müssen; ältere Ärzte können so lange wie möglich und gewünscht weiterarbeiten und ihre Erfahrungen weitergeben. Es besteht jedoch ebenfalls die Möglichkeit für angestellte Hausärzte, eine Filialpraxis in Selbstständigkeit zu übernehmen. So ist die ehemalige Filialpraxis in Letzlingen von der in ihr zuvor tätigen Ärztin aufgekauft worden und wird seit Anfang 2014 als „normale Hausarztpraxis“ weiter betrieben (Zieler 2014). Organisations- und Finanzierungsstruktur In den Jahren 2008/2009 wurde die Entwicklung eines Filialpraxen- Konzepts im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Gesundheitsregionen der Zukunft“ gefördert. Seit der Eröffnung der ersten Praxis im September 2010 wurde das Projekt im Rahmen eines Modellvorhabens bis 2011 von den drei Projektpartnern (KV, AOK und Land Sachsen-Anhalt) getragen. Rechtlich sind die Filialpraxen Eigeneinrichtungen gemäß § 105 Abs. 1 SGB V und wurden im Benehmen mit den Krankenkassen errichtet. Das Projekt wird seit 2012 von der KVSA getragen und organisiert. In den Filialpraxen werden medizinische Leistungen wie in herkömmlichen Vertragsarztpraxen abgerechnet. Aus den Einnahmen werden die Betriebskosten und die Honorare der Ärzte bezahlt. Qualität / Evaluation Die Filialpraxen haben ein internes Qualitätsmanagement. Eine wissenschaftliche Evaluation einzelner Aspekte des Modells erfolg- 9 Maßnahme Erläuterung te bisher im Rahmen einer Bachelor-Arbeit (Herwig 2012).“ 6 Gründung einer „Klasse für Allgemeinmedizin“ an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Jahre 2011 Die Errichtung einer vergleichbaren Struktur an der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg wurde in einer Zielvereinbarung im Jahr 2015 vereinbart. In diesem Lehrprojekt werden 20 ausgewählte Studierende ab dem ersten Vorklinischen Semester in einem festen Klassenverband auf eine spätere Tätigkeit als Hausärztinnen/Hausärzte bzw. Landärztinnen /Landärzte vorbereitet. Während des Semesters gibt es eigene Schulungen in den Bereichen Kommunikationstraining, Fertigkeitentraining und integrierte Medizin. Die Klasse Allgemeinmedizin ist ein scheinfähiges Wahlpflichtfach , das Studierende der Humanmedizin ab dem 1. Vorklinischen Semester bzw. ab dem 5. Semester (als „Nachrücker“) belegen können. 7 Stipendien für angehende Allgemeinmedizinerinnen/-mediziner, die sich zu einer späteren, zeitlich befristeten Tätigkeit als Hausärztinnen/Hausärzte in unterversorgten Regionen verpflichten Vertragliche Vereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der KVSA (Laufzeit von Juli 2010 bis Dezember 2013) Seit Januar 2014 erfolgt die unbefristete Durchführung durch die KVSA. 8 Gründung der „Allianz für Allgemeinmedizin“ am 16.09.2015 Gründungsmitglieder sind: • AOK - Die Gesundheitskasse in Sachsen-Anhalt • Ärztekammer Sachsen-Anhalt • BARMER GEK Landesvertretung • BKK Landesverband Mitte • DAK • Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.V. • Ikk gesund plus • Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt • KKH Kaufmännische Krankenkasse • Knappschaft Bahn-See, Regionaldirektion Cottbus • Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. • Landkreistag Sachsen-Anhalt • Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle- Wittenberg • Medizinische Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Ziel der Allianz ist die Förderung und Gewährleistung einer dauerhaften Ansiedlung von Hausärztinnen und Hausärzten in Sachsen- Anhalt, besonders in den ländlichen Regionen. 10 Maßnahme Erläuterung • Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau • Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt • Techniker Krankenkasse Landesvertretung Sachsen- Anhalt • vdek Landesvertretung Sachsen-Anhalt • Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. • Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter • Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt • Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt 9 Schaffung von zwei Studienplätzen für Humanmedizin pro Semester an der Universität Witten/Herdecke durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (seit dem Sommersemester 2016) Interessierte Bewerberinnen und Bewerber, die in Sachsen-Anhalt nach Abschluss des Studiums und der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin als Hausarzt tätig werden möchten, können sich bei der KVSA um einen Studienplatz bewerben. Aus den Bewerberinnen und Bewerbern werden 10 ausgewählt, die dann in eigener Verantwortung das Bewerbungsverfahren bei der Universität Witten/Herdecke durchlaufen. 10 Durchführung von Seminaren mit Medizinstudierenden und Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern in ländlichen Regionen zum Kennenlernen der Berufspraxis und zum Abbau von Fehlund Vorurteilen über das Berufsbild des „Landarztes“. • Finanzierung durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration (MS) aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Förderverein Allgemeinmedizin e.V. in Kooperation mit den Medizinischen Fakultäten der beiden Universitäten • Durchführung in den Jahren 2015, 2016 und 2017 11 Gründung von Kompetenzzentren an den Medizinischen Fakultäten der beiden Universitäten Hierzu wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen • der AOK Sachsen-Anhalt, • der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, • der Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, • dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des 11 Maßnahme Erläuterung Landes Sachsen-Anhalt, • der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie dem Universitätsklinikum Halle (Saale) und • der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg sowie dem Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. geschlossen. Die Vereinbarung enthält eine Öffnungsklausel für weitere Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft. Das Ziel der Vereinbarung ist die Sicherung der hausärztlichen Versorgung. Dazu soll eine regionalisierte, flächendeckende Betreuungsstruktur für die Studierenden der Medizin an den Universitäten Halle und Magdeburg und späteren Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin weiterentwickelt bzw. entwickelt werden. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den Trägern der KOSTA unter Einbeziehung der Weiterbildungsstellen (Krankenhäuser und Fachärztinnen/Fachärzte in Niederlassung). Dieses Ziel soll durch die Bindung der durch die Kompetenzzentren betreuten Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung und späteren Fachärztinnen/-ärzte für Allgemeinmedizin an eine Niederlassung in Sachsen-Anhalt für mindestens drei Jahre erreicht werden. Es werden ein/eine „Leiter/in Weiterbildungskoordination“ und je zwei „Weiterbildungsmanager“ eingestellt. Der/die Koordinatorin wird arbeitsrechtlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung angestellt , die „Weiterbildungsmanager“ jeweils bei den Medizinischen Fakultäten. Die Personalkosten trägt die AOK Sachsen-Anhalt auf Grund bilateraler Vereinbarungen. 12 Ideenwettbewerb zur Förderung kooperativer Versorgungsstrukturen in ländlichen Regionen Im Gutachten 2014 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen „Bedarfsgerechte Versorgung - Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche “ empfehlen die Gutachter den Aufbau sogenannter „Lokaler Gesundheitszentren -LGZ“ für die Versorgung der Bevöl- 12 Maßnahme Erläuterung kerung in ländlichen Regionen in denen die spezifischen Versorgungsprobleme Probleme in neuen kooperativen Strukturen gelöst werden sollen. Um den Aufbau von solchen neuen Strukturen zu fördern und entsprechende Erfahrungen und Erkenntnisse zu gewinnen, möchte die KVSA in Kooperation mit der AOK Sachsen-Anhalt und dem MS diese Entwicklung unterstützen. Hierzu wird ein zweistufiger Wettbewerb durchgeführt. Insgesamt sollen maximal zwei ländliche Regionen unterstützt werden. 13 Kooperation der KVSA mit den Kommunen Unterstützung niederlassungswilliger Ärztinnen und Ärzte u. a. bei der Suche nach Praxisräumlichkeiten, Wohnung, Kindertageseinrichtungen 14 Nichtärztliche Praxisassistentin • Unterstützung der Hausärztinnen und Hausärzte durch besonders qualifizierte Praxisassistentinnen • Übernahme von Hausbesuchen auf Anordnung der Hausärztin /des Hausarztes • Koordinierungsfunktion in der Hausarztpraxis • Gesonderte Abrechnungsmöglichkeit in unterversorgten bzw. drohend unterversorgten Mittelbereichen oder Bereichen mit lokalem Versorgungsbedarf im hausärztlichen Versorgungsbereich • Finanzielle Förderung im Rahmen der Hausarztverträge in allen Regionen Sachsen-Anhalts 16 Weitere Beratungsangebote der KVSA • Persönliche Beratung zu allen Fragen rund um die vertragsärztliche Tätigkeit • Angebot von Seminaren und Workshops zu den Themen „Niederlassung“ und „Existenzgründung“ mit weiteren Partnern 13 Finanzielle Förderungsmaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) in Bezug auf die Aus- und Weiterbildung von Allgemeinmedizinern Die Förderungen werden zum Teil von der KVSA selbst, aus dem aufgelegten Strukturfonds nach § 105 SGB V oder auf Grundlage von Beschlüssen des Landesausschusses hälftig von der KVSA und den Kassen finanziert. a. Medizinstudium Förderung Famulatur 200,- €/Monat für die/den Studierende(n) und den/die ambulant tätigen Ausbilder(in) - maximal 2 Monate pro Studierende(n) Förderung der Lehrbeauftragten für Allgemeinmedizin Förderung Blockpraktikum Für Medizinstudierende, die ihr Blockpraktikum außerhalb der Universitätsstädte Halle und Magdeburg absolvieren. • Radius bis zu 20 km: 150 € • Radius über 20 km: 250 € Praktisches Jahr - Abschnitt Allgemeinmedizin (4 Monate) • Förderung für die Medizinstudierenden in Höhe von 597,- € / Monat • Förderung für weitere 10 Lehrpraxen je Universität in Höhe von 500 €/Monat (zusätzlich zu dem von den Universitäten zur Verfügung gestelltem Kontingent an Lehrpraxen ) Prüfertätigkeit Um die Abnahme der Prüfungen zum Staatsexamen sicherstellen zu können, wird pro Jahr die Finanzierung von bis zu 10 Prüfungstagen übernommen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die sich als Prüfer (in) zur Verfügung stellen, erhalten 450 € pro Tag, um den Aufwand und den Praxisausfall kompensieren zu können. Hospitationen in Praxen Wenn eine ambulant tätige Ärztin/ein ambulant tätiger Arzt Medizinstudierenden eine Hospitation in ihrer/seiner Praxis anbietet, erhält sie/er für eine ganztägige Hospitation einen Betrag in Höhe von 100 €. b. Fachärztliche Weiterbildung Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 3.500 € bis 4.800 € / Monat gemäß bundesgesetzlicher Vorgaben (Rahmenvertrag aufgrund von § 75a Abs. 4 SGB V), ggf. zzgl. 1.000 €/Monat gemäß Beschluss des Landesausschusses der Ärzte 14 und Krankenkassen c. Vertragsärztliche Tätigkeit Sicherstellungszuschläge gem. Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkasse in unterversorgten und drohend unterversorgten Mittelbereichen Investitionskostenzuschüsse bis 60.000 € (Praxisgründung /-übernahme) Dauerhafte Anstellung von Vertragsärztinnen und -ärzten: 10.000 € Umzugskosten bis zu 10.000 € Nebenbetriebsstättenförderung: 15.000 € Vertretungsförderung max. 4.800 €