Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2320 16.01.2018 (Ausgegeben am 16.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Katja Bahlmann (DIE LINKE) Fehlende Feuerwehrführerscheine Kleine Anfrage - KA 7/1319 Vorbemerkung der Fragestellenden: Mit ihrem Bericht „Retter ohne Führerschein“ wies die Mitteldeutsche Zeitung am letzten Samstag (9. Dezember 2017) auf das Problem fehlender Lkw-Führerscheine bei der Feuerwehr in der Stadt Landsberg hin. Dies ist gewiss kein Einzelfall. Im genannten Artikel heißt es weiter: „Auf ihrer Facebook-Seite schlagen die Retter nun selbst Alarm: ‚Heute wurden wir alarmiert, konnten aber nicht ausrücken, da kein Lkw Fahrer da war. Wir suchen dringend Leute, ansonsten können wir nicht helfen!‘, heißt es im Netz.“ Das Einsatzkräfte überhaupt und speziell solche mit Lkw-Führerschein fehlen, ist nicht neu. Im Einzelplan 3 Kapitel 03 31 Titel 633 02 waren im Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 ursprünglich 250 000 Euro vorgesehen, um den Erwerb von Fahrerlaubnissen für Mitglieder der Einsatzabteilungen kommunaler Feuerwehren zu fördern. Auf Antrag und mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde trotzdem die vollständige Streichung dieser Mittel beschlossen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Welche nicht ausgeschöpften Potenziale sieht die Landesregierung in Bezug auf die derzeitige Einsatzfähigkeit der kommunalen Feuerwehren? Die Landesregierung sieht zur Erhöhung der Einsatzfähigkeit insbesondere Potenzial in der Förderung der Ausbildung junger Einsatzkräfte zum Maschinisten nach dem Übergang von der Jugendfeuerwehr zur Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr samt Abschluss der Ausbildung zum Truppführer mit dem Erwerb 2 der notwendigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Einsatzfahrzeug. Darüber hinaus bestehen Potenziale in der Erhöhung der Attraktivität des Mitwirkens in der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr zur Gewinnung auch älterer, bereits in der Gemeinde verwurzelter Einwohner als neue Mitglieder für den Einsatzdienst, welche insbesondere durch ihre längerfristige Verfügbarkeit vor Ort zur Erhöhung der Einsatzfähigkeit beitragen können. Dazu hat die Landesregierung im Jahr 2017 eine Image- und Personalgewinnungskampagne initiiert, welche unter anderem mit der Vorbereitung des Tages der Feuerwehr im Jahr 2018 fortgeführt wird. Begleitend wird im Jahr 2018 der Erwerb der Fahrerlaubnis für LKW (Führerschein der Klasse C/CE) mit Fördermitteln für zwei Führerscheinerweiterungen je kreisfreie Stadt, Einheitsgemeinde und Verbandsgemeinde gefördert. 2. In welcher Höhe förderte das Land in jeweils welchem Landkreis und in welcher kreisfreien Stadt in den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2016 jeweils den Erwerb von Fahrerlaubnissen für Mitglieder der Einsatzabteilungen kommunaler Feuerwehren? 3. Wie viele Fahrerlaubnisse wurden in jeweils welchem Landkreis und in welcher kreisfreien Stadt in den Jahren 2014, 2015 und 2016 im Zusammenhang mit dem Dienst in den Einsatzabteilungen kommunaler Feuerwehren erworben? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. In den Haushaltsjahren 2014 bis 2016 erfolgte keine Förderung durch das Land. Die Träger des Brandschutzes sind ihrer Verpflichtung zur Vorhaltung einer leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr im eigenen Wirkungskreis mit der regelmäßigen Ausbildung von Maschinisten für die vorhandenen Einsatzfahrzeuge nachgekommen und haben dazu auch den Erwerb der notwendigen Fahrerlaubnis der Kameraden gefördert, was der nachfolgenden Tabelle entnommen werden kann. Landkreis/kreisfreie Stadt 2014 2015 2016 Altmarkkreis Salzwedel 13 12 14 Anhalt-Bitterfeld 25 21 17 Börde 24 21 11 Burgenlandkreis 18 28 22 Harz 16 12 12 Jerichower Land 9 11 7 Mansfeld-Südharz 10 12 16 Saalekreis 10 8 20 Salzlandkreis 10 17 26 Stendal 19 19 21 Wittenberg 20 18 14 Landeshauptstadt Magdeburg 3 3 3 1 (Jahr nicht zuordnungsfähig) Dessau-Roßlau 3 6 8 Halle (Saale) 13 8 8 3 4. Welche Gründe könnten die Einführung eines sogenannten Dienstführerscheines rechtfertigen, der wie in Bayern eine Sondergenehmigung darstellt , mit der Feuerwehrleute mit normalem Pkw-Führerschein nach spezieller Schulung zweckgebunden ein Feuerwehrauto fahren dürfen? Nach Auffassung der Landesregierung ist im Gegensatz zur Erteilung von Fahrberechtigung an ehrenamtlich Tätige nach § 2 Abs. 10a Straßenverkehrsgesetz eine reguläre Fahrschulausbildung und eine externe Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer aus Gründen der Verkehrssicherheit, insbesondere unter den spezifischen Bedingungen bei Einsatzfahrten, notwendig. Rechtfertigungsgründe für eine organisationsinterne Fahrberechtigung, die die Fürsorgepflicht der Träger des Brandschutzes für ihre ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte hinreichend berücksichtigen würden, werden nicht gesehen. Darüber hinaus ist die Mehrzahl der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr schwerer als 7,5 t. Diese Einsatzfahrzeuge dürften mit der angeführten bayerischen Regelung einer Dienstfahrberechtigung nicht gefahren werden.