Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2325 16.01.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. . (Ausgegeben am 17.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Einbindung der Polizei bei voraussehbaren massiven Verkehrsaufkommen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen im Bereich Ostelbien in Magdeburg Kleine Anfrage - KA 7/1321 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Magdeburger Stadtgebiet Ostelbien (umfasst die Stadtteile östlich der Stromelbe) konzentrieren sich sowohl beliebte Naherholungsgebiete und Parkanlagen wie auch eine ganze Reihe von Veranstaltungsorten für kulturelle und sportliche Großveranstaltungen . Nach Beendigung dieser Groß- bzw. Sportveranstaltungen legt zum Ärgernis der heimreisenden Besucher und Anwohner der abfließende Verkehr in dem Stadtgebiet mitunter zwischen ein bis zwei Stunden mehrere Straßenzüge lahm. Wenn zudem mehrere Veranstaltungen gleichzeitig stattfinden, potenziert sich dieses Problem. Neben der erheblichen Behinderung des Straßenverkehrs verursachen die vom Stopp-and-Go-Verkehr erzeugten Abgase eine erhebliche Belastung für die Luft. Aufgrund der sportlichen Ambitionen des 1. FC Magdeburg soll die Zuschauerzahl im Fußballstadion erhöht werden, was perspektivisch, bei unterstelltem sportlichen Erfolg , eine Erhöhung der Zuschauerzahl und bei Beibehaltung der derzeitigen Verkehrsregelung eine nochmalige Verschärfung der Verkehrssituation und Umweltbelastung erwarten lässt. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Welcher Verwaltungsträger bzw. welche öffentliche Stelle ist originär örtlich und sachlich für die Planung, Lenkung und Gewährleistung des ordnungsgemäßen Verkehrsflusses in der Stadt Magdeburg, einschließlich vor und nach Großveranstaltungen im Stadtgebiet Ostelbien, zuständig? Zuständig zur Ausführung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Straßenverkehrsbehörden (§ 44 Abs. 1 StVO). Im vorliegenden Fall ist dies die untere Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg (§ 6 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt [KVG LSA]). Die Straßenverkehrsbehörde ist verpflichtet, für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu sorgen und die Einrichtungen für die Regelung des Verkehrs so zu gestalten, dass sie ihrem Zweck gerecht werden, den Verkehr zu erleichtern und Verkehrsgefahren zu verhüten. Sie trifft bei Erforderlichkeit Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (§ 45 StVO). Dabei hat sie auch die Vorschrift des § 45 Abs. 9 StVO zu beachten, wonach Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht. Neben der Straßenverkehrsbehörde ist die Polizei befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen und durch Bedienung von Lichtzeichenanlagen zu regeln (§§ 36, 44 Abs. 2 StVO). 2. Wird die vom Anfragesteller beschriebene Verkehrsproblematik von dem originär zuständigen Verwaltungsträger und der Polizei ähnlich beurteilt oder gibt es dazu eine abweichende Einschätzung? In Falle einer abweichenden Einschätzung wird um eine entsprechende Situationsbeschreibung gebeten. Die vom Anfragesteller beschriebene Verkehrsproblematik wird von der Polizei und der unteren Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg ähnlich beurteilt. Die angespannte Verkehrssituation, die vor allem bei Fußballspielen des 1. FC Magdeburg in der MDCC-Arena und bei Handballspielen des SC Magdeburg in der GETEC-Arena auftritt, wird vor allem durch die geografische Lage der Spielstätten östlich der Elbe verursacht. Verschärft wird die Situation noch durch die Baustelle Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee, welche eine Verkehrsverlagerung auf den Nordbrückenzug bewirkt. Die Situation bei Veranstaltungen auf dem Messegelände der Landeshauptstadt Magdeburg wird als weniger problematisch eingeschätzt, da sich das Besucheraufkommen über größere Zeiträume verteilt und ein ausreichendes Parkraumangebot vorhanden ist. 3 3. Inwieweit und in welcher Form wird die Landespolizei im Zusammenhang mit Großveranstaltungen in die Planung zur Bewältigung massiver Verkehrsaufkommen in diesem Stadtgebiet einbezogen? Im Zusammenhang mit Großveranstaltungen, gerade mit Hinblick auf Veranstaltungen mit Fußballbezug, finden regelmäßig im Vorfeld Sicherheitsbesprechungen statt, bei denen unter anderem die Bewältigung des Verkehrsaufkommens erörtert wird. Neben den Vertretern der Polizei sind Vertreter der Stadt, der Verkehrsbetriebe , Fanbeauftragte, der Veranstalter und dessen Sicherheitspartner regelmäßig Teilnehmer der Besprechungen. 4. Arbeitet die Polizei mit der Stadt Magdeburg auf Grundlage von Einsatzerfahrungen oder Analysen zusammen, um hinsichtlich der beschriebenen Zustände Konzepte zur besseren Bewältigung oder Behebung der Verkehrsproblematik zu entwickeln? Falls ja, welche Maßnahmen zur Behebung der Verkehrsproblematik wurden seitens der Polizei vorgeschlagen und umgesetzt oder nicht umgesetzt? Vor jedem Spieltag findet auf Einladung des 1. FC Magdeburg eine Sicherheitsberatung statt, an der u. a. die untere Straßenverkehrsbehörde, die Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB) und die Polizei teilnehmen. Hier werden die jeweils erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen besprochen und die Verkehrszeichenpläne abgestimmt, welche auch die Einsatzerfahrungen der Polizei sowie die aktuelle Baustellensituation berücksichtigen. Die untere Straßenverkehrsbehörde ordnet die erforderlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gegenüber dem 1. FC Magdeburg an, welcher die Beschilderung durch ein autorisiertes Verkehrssicherungsunternehmen ausführen lässt. Derzeit kommen im Wesentlichen, je nach Einschätzung der polizeilichen Einsatzlage, die in den Anlagen beigefügten Verkehrszeichenpläne zur Anwendung . Durch den Veranstalter wird nachfolgend eine Firma mit Verkehrssicherungsaufgaben mit der Umsetzung des Beschilderungsplanes beauftragt. Größere, wenn auch nur kurzzeitige, Verkehrsbehinderungen ergeben sich durch die fußläufig zu begleitenden bahnreisenden Gästefans. Die Begleitung durch die Polizei vom Bahnhaltepunkt Herrenkrug zum Stadion erfolgt , soweit witterungsbedingt möglich, hauptsächlich hinter der Außengrenze des Elbauenparks und entlang der ehemaligen Mülldeponie. Hierdurch wird der Verkehr auf der Bundesstraße 1 nur kurzzeitig eingeschränkt. Sofern diese Marschroute nicht möglich ist, werden die bahnanreisenden Gästefans über die Herrenkrugstraße, die Tessenowstraße und weiter über die B 1 geleitet, welches zu einer etwas längeren Beeinträchtigung des Verkehrsflusses in den betroffenen Bereichen führt. Die Anreise der Fans mit Pkw und Bussen zu den Gästeparkplätzen verläuft aufgrund zweier möglicher Routen und der entsprechenden Beschilderung erfahrungsgemäß unproblematisch. 4 5. Wie oft hat die Polizei aufgrund von erhöhtem Verkehrsaufkommen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen im Bereich Ostelbien im Zeitraum 1. Januar 2016 bis 1. Dezember 2017 regulierend, z. B. mittels Handzeichen, Weisung oder Bedienung von Lichtzeichenanlagen, in den Straßenverkehr eingegriffen? Die Einsatzkräfte der Polizei greifen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen regelmäßig aus einsatztaktischen Gründen und zur Optimierung der Verkehrsund Besucherströme in den Straßenverkehr ein. Die Bezifferung der Eingriffe von Polizeibeamten ist nicht möglich, da dazu keine Statistiken geführt werden. 6. Wie oft hat der originär zuständige Verwaltungsträger aufgrund von erhöhtem Verkehrsaufkommen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen im Bereich Ostelbien im Zeitraum 1. Januar 2016 bis 1. Dezember 2017 regulierend , z. B. durch Bedienung der Lichtzeichenanlagen bzw. Änderung der Ampelphasen, in den Straßenverkehr eingegriffen? Für genaue Angaben zu Art und Umfang von Eingriffen in die Steuerung von Lichtzeichenanlagen ist die untere Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg zuständig. Konkrete Angaben dazu liegen nicht vor. Abschaltungen von Lichtzeichenanlagen durch die Polizei werden nach Auskunft der unteren Straßenverkehrsbehörde nur im Ausnahmefall vorgenommen, so z. B. auf der Strecke vom Bahnhof Herrenkrug zum Stadion, um mit der Bahn anreisende Fangruppen zum Stadion zu geleiten. 7. Welche Maßnahmen sind seitens des originär zuständigen Verwaltungsträgers zurückliegend ergriffen worden und sind zukünftig geplant, um den beschriebenen Verkehrszuständen im Rahmen Großveranstaltungen im Magdeburger Stadtgebiet Ostelbien entgegenzuwirken? Das in der Antwort auf Frage 4 beschriebene Verfahren wird seit Jahren angewendet und hat sich nach Einschätzung der unteren Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg bewährt. Einige Maßnahmen, wie das Aktivieren der Signaltafel mit Wechseltextanzeige (Anlage 3), kommen zum Einsatz, wenn eine Trennung rivalisierender Fangruppen erforderlich ist. Bei Handballspielen des SC Magdeburg in der GETEC-Arena wird seitens der unteren Straßenverkehrsbehörde kein Erfordernis für temporäre Regelungen durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gesehen. KalmbachU Notiz Kleine Anfrage 7/1321 vom 13. Dezember 2017 - Anlage Seite 1 Variante A KalmbachU Notiz KalmbachU Schreibmaschinentext Kleine Anfrage 7/1321 vom 13. Dezember 2017, Anlage 1 KalmbachU Notiz KalmbachU Schreibmaschinentext Kleine Anfrage 7/1321 vom 13. Dezember 2017, Anlage 2 Z z . G ä s te fa n s f re i Z z . A n lie g e r fr e i KalmbachU Textfeld Kleine Anfrage 7/1321 vom 13. Dezember 2017, Anlage 3 d2325_Anlage.pdf 7-1321 Anlage 1.pdf 7-1321 Anlage 2.pdf 7-1321 Anlage 3.pdf