Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2326 16.01.2018 (Ausgegeben am 17.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Mrosek (AfD) Bahnhof Bitterfeld, Vorplatz, Videoüberwachung abgebaut Kleine Anfrage - KA 7/1329 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Bahnhof Bitterfeld, insbesondere der Vorplatz, wurde seinerzeit mit Videoüberwachung versehen, um Straftaten im Bereich des Handels mit Drogen und Betäubungsmitteln besser aufklären zu können. Die Videoüberwachungstechnik wurde wieder abgebaut. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Eine Stellungnahme obliegt der Landesregierung nicht, wenn die Deutsche Bahn AG oder andere Einrichtungen und Institutionen dort zur Wahrnehmung des Hausrechts, zum Schutz des Eigentums oder Besitzes oder zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen , insbesondere in Durchführung technischer und organisatorischer Maßnahmen auf der Grundlage datenschutzrechtlicher Ermächtigungen (§ 30 Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt; § 6b Bundesdatenschutzgesetz), seinerzeit eine optischelektronische Beobachtung durchgeführt haben und gegebenenfalls auch beendeten. 1. Wann und auf wessen Veranlassung wurde seinerzeit die Videoüberwachungstechnik installiert? 2. Wann und auf wessen Veranlassung wurde diese Videoüberwachungstechnik wieder deinstalliert? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. 2 Eine polizeiliche Videoüberwachung des Bahnhofes Bitterfeld, des Vorplatzes oder angrenzender Bereiche ist weder durch die Landespolizei noch durch die örtlich zuständige Bundespolizei durchgeführt worden.