Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2349 19.01.2018 (Ausgegeben am 19.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Mehrarbeitsvergütung und Mehrarbeits-/Überstundenentgelte im Schulbereich Kleine Anfrage - KA 7/1322 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Einzelplan 07 sind für die Jahre 2017 und 2018 jeweils insgesamt 1.198.800 Euro für Mehrarbeitsvergütungen und Mehrarbeits-/Überstundenentgelte vorgesehen, und zwar im allgemeinbildenden Bereich 1.059.600 Euro davon 306.000 Euro für Mehrarbeitsvergütung und 753.600 Euro für Mehrarbeits-/Überstundenentgelte sowie im berufsbildenden Bereich 139.200 Euro davon 67.200 Euro für Mehrarbeitsvergütung und 72.000 Euro für Mehrarbeits-/Überstundenentgelte. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Frage 1a): In welcher Höhe sind im Jahr 2017 Mittel in den eingangs genannten Titeln abgeflossen ? Gliedern Sie nach Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, nach allgemeinbildenden Bereich und berufsbildenden Bereich sowie darunter im allgemeinbildenden Bereich nach Schulformen . Im Jahr 2017 sind keine Mittel abgeflossen. Frage 1b): Welcher Umfang geleisteter Mehrarbeits- und Überstunden entspricht diesen abgeflossenen Mitteln? Gliedern Sie wie bei a). Geben Sie an, wie hoch die Vergütung und die Entgelte pro geleisteter Mehrarbeits- und Überstunde sind, falls erforderlich, gliedern Sie nach Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen. Da keine Mittel abgeflossen sind, kann diese Frage nicht beantwortet werden. 2 Frage 1: Auf welchen Rechtsgrundlagen erfolgt die Auszahlung von Mehrarbeitsvergütungen und Mehrarbeits-/Überstundenentgelten im Schulbereich? Geben Sie die Grundlagen für Beamtinnen und Beamte sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an. Falls für den allgemeinbildenden Bereich und den berufsbildenden Bereich unterschiedliche Rechtsgrundlagen bestehen, geben Sie auch diese an. Es erfolgte keine Anordnung von vergütungspflichtiger Mehrarbeit oder Überstunden und es wurden keine Mehrarbeitsvergütungen und Mehrarbeits-/Überstundenentgelte ausgezahlt. Daher kann diese Frage nicht beantwortet werden. Frage 2: Nach welchen Kriterien wird beurteilt, ob es sich bei geleisteter Arbeit der Beschäftigten im Sinne der Haushaltstitel um Mehrarbeits- und Überstunden handelt ? Nach welchem Verfahren erfolgt die Anweisung von vergütungspflichtiger Mehrarbeit oder Überstunden handelt und in welchem Abstand zu den geleisteten Mehrarbeits- und Überstunden erfolgt die entsprechende Vergütung? Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen. Frage 3: Durch welche Tätigkeiten können Mehrarbeits- und Überstunden entstehen? Können Sie lediglich durch die Erteilung von Unterricht entstehen oder auch durch andere schulische Aufgaben, wie den Einsatz im Rahmen von Ganztagsangeboten , Übernahme spezieller Aufgaben o. Ä.? Wenn neben dem Erteilen von Unterricht auch andere Tätigkeiten als Mehrarbeits- und Überstunden anrechnungsfähig sind, nennen Sie die anrechnungsfähigen Tätigkeiten, falls erforderlich , gegliedert nach allgemeinbildendem und berufsbildendem Bereich. Grundsätzlich kann vergütungspflichtige Mehrarbeit oder eine Überstunde im Schulbereich nur durch die Erteilung von Unterricht entstehen. Frage 4: Können im Sinne der eingangs genannten Haushaltstitel Mehrarbeits- und Überstunden lediglich durch Lehrkräfte geltend gemacht werden oder auch durch weitere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landesdienst an Schulen , wie etwa pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Falls außer Lehrkräften weitere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landesdienst an Schulen Mehrarbeits- und Überstunden geltend machen können, wie hoch war der Anteil dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2017 an den insgesamt geleisteten und entgoltenen Mehrarbeits- und Überstunden und wie hoch war ihr Anteil an den eingesetzten Mitteln? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3 Frage 5: Hat die Landesregierung den Einsatz der im Haushalt 2017/2018 veranschlagten Mittel für Mehrarbeitsvergütung und Mehrarbeits-/ Überstundenentgelte im Schulbereich hinsichtlich seiner Wirksamkeit für die Unterrichtsversorgung und die Qualität der schulischen Angebote bisher analysiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis. Falls eine solche Analyse bisher nicht vorgenommen bzw. noch nicht abgeschlossen wurde, wann kann mit diesbezüglichen Arbeiten und Ergebnissen gerechnet werden? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.