Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2351 22.01.2018 (Ausgegeben am 23.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aktuelle Entwicklungen bezüglich der finanziellen Absicherung von Tagebausanierung und Folgeschäden aus der Braunkohleförderung in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1325 Vorbemerkung der Fragestellenden: In der Antwort auf die Kleine Anfrage KA 7/332 hat die Landesregierung in der Drucksache 7/649 für 2017 in Aussicht gestellt, dass für die finanzielle Absicherung von Tagebausanierung und Folgeschäden aus der Braunkohleförderung neue Erkenntnisse vorliegen werden. Darüber hinaus hat der Ministerpräsident auf der Titelseite der Volksstimme vom 10. November 2017 einen nationalen Ausstiegsfonds zur Gestaltung des Strukturwandels in den Braunkohleregionen vorgeschlagen, an dem sich auch die deutsche Wirtschaft verlässlich beteiligen soll. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frage 1: Für das Frühjahr 2017 war durch die Landesregierung in Aussicht gestellt, dass in Abstimmung mit dem Freistaat Sachsen festgelegt wird, in welcher Höhe und auf Basis welcher Kriterien die Sicherheitsleistungen berechnet werden. Welches Ergebnis hatte diese Abstimmung? Die Abstimmungen dauern noch an. Beide Länder sind jedoch darüber einig, dass die Kosten der Wiedernutzbarmachung anhand der konkret zu beschreibenden erforderlichen Maßnahmen prognostisch zu ermitteln sind. Dazu wurde dem Unternehmen aufgegeben, entsprechende Wiedernutzbarmachungskonzepte, welche üblicherweise erst im Rahmen von Abschlussbetriebsplänen beschrieben werden, bereits heute zu erarbeiten. Diese liegen nun vor. 2 Frage 2: Die Landesregierung wollte prüfen, ob mittels Festsetzung einer Sicherheitsleistung gemäß § 56 Abs. 2 Bundesberggesetz (BBergG) eine ausreichende Finanzierungsvorsorge zur Tagebausanierung realisiert werden kann. Welches Ergebnis hat die Prüfung ergeben? Die Absicherung der finanziellen Vorsorge für eine Wiedernutzbarmachung soll, wie bereits in der Antwort auf die letzte KA (Drs. 7/649) dargestellt, gemäß der Hausverfügung des LAGB realisiert werden. Die konkrete Art der Sicherheit ist noch nicht abschließend bestimmt. Das LAGB geht davon aus, dass die Verhandlungen mit der MIBRAG zum Ende des 1. Quartals beendet sein werden. Frage 3: Hält die Landesregierung an Ihrer Meinung der obigen Kleinen Anfrage fest, dass in Sachsen-Anhalt keine Ewigkeitskosten durch Braunkohleabbau und -verstromung anfallen? Bezogen auf den Tagebau Profen bleibt die Landesregierung bei ihrer Auffassung, dass keine sogenannten Ewigkeitskosten anfallen werden. Frage 4: Welche Aktivitäten seitens der Landesregierung wurden bereits unternommen bzw. sind geplant, um einen solchen nationalen Ausstiegsfonds einzurichten? Im Hinblick auf die laufenden Sondierungs- bzw. Koalitionsgespräche zur Bildung einer neuen Bundesregierung bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse zu diesem Thema erzielt werden. Frage 5: Welche Unternehmen bzw. Konzerne sollten sich nach Meinung der Landesregierung an einem solchen nationalen Aktionsfonds beteiligen? Sollen nach Meinung der Landesregierung öffentliche Gelder in diesen nationalen Ausstiegsfonds fließen? Wenn ja, von welchen Ebenen und in welcher Höhe? Siehe Antwort zu Frage 4. Frage 6: Wie soll sichergestellt werden, dass die versprochenen Einzahlungen auch tatsächlich getätigt werden? Siehe Antwort zu Frage 4.