Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2354 23.01.2018 (Ausgegeben am 23.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Christina Buchheim (DIE LINKE) Brückenbau in Köthen Kleine Anfrage - KA 7/1297 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Mitteldeutsche Zeitung berichtete am 21. November 2017 im Köthener Teil über ein Jahrzehnte-Projekt, die Erneuerung der Prosigker Brücke in Köthen. Die Erneuerung ist bereits seit langer Zeit geplant, die Bauarbeiten sollen jedoch nicht vor 2020 beginnen. Die Mitteldeutsche Zeitung führt weiter aus, dass die Deutsche Bahn die Arbeiten am Bahnhof Köthen bis Dezember 2019 abschließen wolle. Erst danach ist an die Erneuerung der Brücken in Köthen zu denken. Insgesamt 6 Brücken, davon 3 Eisenbahnbrücken und 3 Autobrücken sind im Stadtgebiet Köthen zu sanieren bzw. zu erneuern, eine davon wurde in diesem Jahr bereits erneuert. Mehrere Brücken sind als dringend sanierungsbedürftig eingestuft. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Straßen sind klassifiziert in Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Straßen in Baulast der Gemeinde. Daneben gibt es weitere Straßen , die keiner Klassifizierung unterliegen, z. B. private Straßen. Die Baulast und somit Zuständigkeit für die jeweilige Brücke richtet sich nach der Klassifizierung der jeweiligen Straße. Darüber hinaus gibt es Brücken im Zuge von Bahntrassen, deren Baulast beim jeweiligen Streckenbetreiber liegt, im vorliegenden Fall die Deutsche Bahn AG (DB AG). Für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßen) wurde die Verwaltung vom Bund auf die Länder übertragen (Bundesauftragsverwaltung). Somit werden vom Land Sachsen-Anhalt die Bundesautobahnen, Bundesstraßen sowie 2 Landesstraßen verwaltet, speziell von der Landesstraßenbaubehörde Sachsen- Anhalt (LSBB). Die Zuständigkeit der Kreisstraßen liegt beim jeweiligen Landkreis und die der Gemeindestraßen bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Die Kreise und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden arbeiten eigenverantwortlich in kommunaler Selbstverwaltung. Obere Instanz hierfür ist das Landesverwaltungsamt (LVwA), welches in Bezug auf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die Stadt Köthen zuständigkeitshalber um Stellungnahme zu dieser Kleinen Anfrage gebeten worden ist. Diese Antwort wurde eingearbeitet. Brückensanierungen und Ersatzneubauten stellen eine dauerhafte Aufgabe dar, da Brücken selbst bei ständiger Wartung und Pflege altern und vor allem ältere Brücken den heutigen, deutlich gestiegenen Ansprüchen nicht mehr vollumfänglich genügen. 1. In welcher zeitlichen Reihenfolge ist die Sanierung bzw. Erneuerung der 5 Brücken in Köthen geplant? Bitte einzeln die Maßnahmen auflisten. Zur zeitlichen Reihenfolge der Sanierung bzw. Erneuerung der Eisenbahnbrücken in Köthen hat die DB AG auf Nachfrage keine Aussagen getätigt. Auch zum genauen Baubeginn hat sich das Unternehmen nicht geäußert. Nach Informationen der Deutschen Bahn AG werden folgende Brückenbauwerke im Nordbereich des Bahnhofs Köthen erneuert: - Eisenbahnbrücke über die Friedrich-Ebert-Straße, - Eisenbahnbrücke über die Friedrichstraße, - Eisenbahnbrücke „Hohles Tor“ über die Dessauer Straße, - Eisenbahnbrücke über den Graben Ziethe, - Eisenbahnbrücke über die Strecken nach Dessau und Aken „Kreuzungsbauwerk“. Bei den drei erstgenannten Bauwerken gibt es Interaktionen zwischen dem Eisenbahn - und Straßenverkehr. Eine bauzeitliche Unterbrechung des Bahnverkehrs über die gesamte Maßnahme wird ausgeschlossen. Aus diesem Grund soll das Vorhaben der Sanierung bzw. Erneuerung der fünf Eisenbahnbrücken in Köthen in mehreren Nord-Süd-Korridoren unter Aufrechterhaltung des Straßen- und Bahnverkehrs durchgeführt werden. Seitens der LSBB ist in der Ortslage Köthen der Ersatzneubau der Prosigker Brücke geplant. Die Brücke befindet sich im Zuge der L 73 und führt die Landesstraße über elf Gleise der DB AG. Die Maßnahme befindet sich gegenwärtig im Genehmigungsverfahren . In Abstimmung mit der DB AG ist ein Baubeginn im Jahr 2020 vorgesehen . Nach Auskunft des LVwA ist derzeit seitens des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sowie der Stadt Köthen keine Sanierung bzw. Erneuerung von Brücken vorgesehen. 3 2. Mit welchen Einschränkungen haben Bahnreisende sowie andere Verkehrsteilnehmer während der Baumaßnahmen in welcher zeitlichen Reihenfolge zu rechnen? Nach Auskunft der DB AG werden die Baumaßnahmen im Jahr 2019 nach derzeitigem Kenntnisstand zu folgenden Einschränkungen für die Reisenden in Köthen führen : - vom 13.05.2019 bis 14.12.2019 Sperrung der Strecke Köthen - Baalberge: Schienenersatzverkehr Köthen - Bernburg, - vom 11.06.2019 bis 14.12.2019 Sperrung der Strecke Sachsendorf - Köthen - Halle (Saale): Schienenersatzverkehr Sachsendorf - Wulfen - Köthen - direkt nach Halle und Köthen - Halle mit allen Unterwegsstationen und verdichtetes Fahrtenangebot zwischen Köthen und Dessau Hbf als Zubringer zu umgeleiteten Zügen. - Noch nicht exakt terminiert im November/Dezember 2019: Zusätzliche Sperrung Köthen - Dessau Hbf mit Schienenersatzverkehr. Das seitens der LSBB geplante Bauprojekt Ersatzneubau der Prosigker Brücke sieht neben dem Brückenersatzneubau eine Optimierung der Linienführung der L 73 und der B 185 sowie der entsprechenden Knotenpunkte vor. Die Arbeiten sind unter Vollsperrung der L 73 Bahnüberführung für eine Dauer von ca. drei Jahren geplant. Als Umleitungsstrecke sollen städtische Straßen (Gewerbegebiet, Damaschkestraße), Kreisstraßen (K 2074) und die B 6n dienen. Eine genauere Terminierung ist derzeit noch nicht möglich. 3. Wie sieht die Anbindung des Bahnhofs Köthen im Fernverkehr in Zukunft aus? Bleibt die gute IC-Anbindung perspektivisch erhalten? Das Land Sachsen-Anhalt setzt sich für eine möglichst stündliche Anbindung des Bahnhofs Köthen mit IC-Zügen ein. Derzeit führen Fahrplanrestriktionen in Verbindung mit infrastrukturellen Mängeln u. a. im Bahnhof Köthen dazu, dass nur ein zweistündlicher Halt realisiert werden kann. Weitere Einschränkungen sind nach Aussage der DB AG nicht vorgesehen. Seitens des Konzernbevollmächtigten der DB AG wurde in der Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr am 09.11.2017 eine Wiederaufnahme der stündlichen Bedienung ab Ende 2019 avisiert .