Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2357 23.01.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 24.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Förderung des Denkmalschutzes in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1324 Vorbemerkung des Fragestellenden: Denkmalschutz hat für Sachsen-Anhalt eine erhebliche Bedeutung. Mit dem Erhalt von Denkmälern helfen wir den Charakter und die touristische Attraktivität von Städten und Gemeinden zu erhöhen und stiften Identität vor Ort. Zugleich erfolgt insbesondere regional eine Wertschöpfung und alte Handwerkstechniken werden erhalten. Zum Erhalt von Denkmälern tragen auch öffentliche Förderungen bei. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Frage 1: Welche Fördermittel für den Denkmalschutz stellt das Land Sachsen-Anhalt bereit? Bitte unter Angabe des Haushaltstitels und Einzelplans auflisten. Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur (im folgenden StK) hat für den Förderbereich Denkmalpflege im Einzelplan 17 Landesmittel bei Kapitel 17 85 sowie Mittel aus der Konzessionsabgabe Lotto-Toto bei Kapitel 1787 eingeplant. Darüber hinaus werden im Rahmen des „Bauhausjubiläums 2019“, Kapitel 17 04, Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden und Gebäudeensembles durchgeführt. Außerdem sind im Förderbereich Kunst und Kultur, Kapitel 17 87, Mittel für die Sanierung denkmalgeschützter Orgeln eingestellt. Die Aufstellung nach Haushaltstiteln für das Haushaltsjahr 2018 ist als Anlage 1 beigefügt. 2 Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) verweist in seiner Zuarbeit darauf, dass „eine Förderung des reinen Denkmalschutzes bzw. von Einzeldenkmalen (…) im Rahmen der Städtebauprogramme des MLV nicht primäres Programmziel (ist). Anliegen des Programms „Städtebaulicher Denkmalschutz ist es, bau- und kulturhistorisch wertvolle Stadtkerne und -bereiche über die jeweiligen Einzeldenkmale, Straßen und Plätze hinaus in ihrer baulichen und strukturellen Eigenart und Geschlossenheit zu erhalten und zukunftsweisend weiterzuentwickeln.“ Die Höhe der hierfür aufgewendeten Fördermittel ist ebenfalls in Anlage 1 dargestellt. Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (MW) stellt im Rahmen des „Einzelplans 08 Wirtschaft“ keine speziellen Fördermittel für den Denkmalschutz in Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Es fördert im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW, Einzelplan 08, 08 02, Titelgruppe 67) Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und kommunalen Infrastrukturvorhaben zum Ausbau der wirtschaftsnahen und der touristischen Infrastruktur. In Einzelfällen, insbesondere im Bereich der touristischen Infrastruktur, werden im Rahmen von Vorhaben auch investive Ausgaben für denkmalpflegerische Aufgaben gefördert. Als Beispiel können Fördervorhaben zur touristischen Erschließung der Gartendenkmale im touristischen Netzwerk „Gartenträume - Historische Parks in Sachsen-Anhalt“ herangezogen werden. Eine separate Erfassung von Förderdaten im Hinblick auf den Denkmalschutz erfolgt nicht. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) hat zu dieser Fragestellung Fehlmeldung abgegeben, da es bereits im Sommer 2017 eine ähnliche Fragestellung beantwortet hat und verweist auf die Antwort zur KA 7/657 vom 20.4.2017. Die Förderung der Dorfentwicklung zielt im Rahmen der Verbesserung der Agrarstruktur darauf ab, die Entwicklung ländlich geprägter Orte zu unterstützen. Ausschlaggebend ist diese Zweckbestimmung, nicht der dabei lediglich mit berücksichtigte Aspekt des Denkmalschutzes. Ein bestimmter Betrag für den Denkmalschutz ist weder ausgewiesen, noch vorgesehen oder reserviert. Frage 2: Trifft es zu, dass die Mittel in der Beantragung deutlich überzeichnet sind? Auf welche Summe addieren sich die beantragten Beträge? Bitte unter Angabe des Haushaltstitels und Einzelplans auflisten. Die Gesamtsummen der zur Förderung beantragten Summen in den einzelnen Förderbereichen der StK sind in Anlage 2 dargestellt. Die Antragslage im Kapitel 17 04, Bauhausjubiläum 2019, hat bislang zu keiner Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geführt. Hier müssen ggf. „Restmittel“ der TGr. 61 (Baumaßnahmen) z. Bsp. für die Realisierung kultureller Projekte, TGr. 63 (kulturelle Projekte), eingesetzt werden. Darüber hinaus ist dieses Kapitel von der Deckungsfähigkeit im Epl. 17 ausgeschlossen. 3 Bei Kapitel 17 85 ist zunächst zu bemerken, dass die Mittel für die Förderung der allgemeinen und der UNESCO-Denkmalpflege annähernd gleich hoch sind. Jedoch sind in der TGr. 62 die Mittel für die Verleihung der Denkmalpreise des Landes enthalten , die zurzeit in einem zweijährigen Rhythmus verliehen werden. Die Preisgelder in Höhe von ca. 12.500 € werden seit einigen Jahren im Rahmen des Deckungskreises aus dem Fördertitel 893 62 dann bei Titel 685 62 eingestellt und stehen damit nicht zur Förderung zur Verfügung. Im Förderbereich allgemeine Denkmalpflege, TGr. 62, werden regelmäßig mehr Anträge gestellt als letztendlich bewilligt werden können. Die Antragslage im Fördermittelbereich UNESCO-Denkmalpflege, TGr. 65, hat bislang zu keiner Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geführt. Das MLV geht für 2018 von einem Antragsvolumen analog zu 2017 aus. Dies belief sich auf Anträge in Höhe von insgesamt 41.000.000 € und lag/liegt damit deutlich über der verfügbaren Summe im Förderprogramm. Frage 3: Besteht eine Deckungsfähigkeit mit Haushaltstiteln, deren Abfluss hinter dem Haushaltsplan zurückbleibt? Welche sind dies in welchem Umfang? Grundsätzlich können zur Deckung von Fehlbedarfen Haushaltsmittel, die zur Förderung anderer Zwecke vorgesehen sind, herangezogen werden. Daher ist bei Epl. 17, Kapitel 17 02 - Allgemeine Bewilligungen, ein allgemeiner Haushaltsvermerk ausgebracht , der eine gegenseitige Deckungsfähigkeit zulässt (Ausnahmen: Kapitel 17 03 - Reformationsjubiläum, Kapitel 17 04 - Bauhausjubiläum, Kapitel 17 83 - Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Kapitel 1784 - Theater und Orchester). Es ist jedoch davon auszugehen, dass nur im Ausnahmefall im Haushaltsvollzug bei den anderen Förderbereichen Ausgabereste entstehen, die im Rahmen der Deckungsfähigkeit eingesetzt werden könnten. Frage 4: Ist vor dem Hintergrund der vorhergehenden Fragen eine kurzfristige Umschichtung zur Erhöhung der für die Denkmalpflege auszureichenden Fördermittel möglich? Aufgrund der Tatsache, dass erfahrungsgemäß in den anderen Förderbereichen keine nennenswerten Haushaltsreste im Verlauf des jeweiligen Haushaltsjahres entstehen, kann durch eine Umschichtung zugunsten der Denkmalpflege keine Entspannung bezüglich der Überzeichnung in der allgemeinen Denkmalpflege herbeigeführt werden. Im Übrigen werden nach Haushaltsvermerk mögliche Umverteilungen von freibleibenden Fördermitteln im Rahmen der Prioritätensetzungen bereits vorgenommen. 4 Anlage 1 Übersicht verfügbarer Haushaltsmittel zur Denkmalpflegeförderung 2018 1. Epl. 17 – Staatskanzlei und Ministerium für Kultur : 7.625.000 € Landesmittel 460.000 € Konzessionsmittel 8.085.000 € Einzel plan Kapi tel Titel Bezeichnung Betrag in Euro Anmerkung 17 1704 893 61 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland 4.157.700 Baumaßnahmen im Rahmen des „Bauhausjubiläums 2019“ 1785 Denkmalpflege TGr. 62 Denkmalpflege 1.639.100 Mittel für Denkmalpflegeförderung ohne UNESCO- Bezug 684 62 Zuschüsse für laufende Zwecke an Stiftungen, Vereine und Verbände 430.000 685 62 Zuschüsse für laufende Zwecke 4.000 Alle zwei Jahre werden hier für die Ausreichung des Denkmalpreises weitere Mittel in Höhe von 12.500 € eingestellt, die im Rahmen des Deckungskreises dann bei 893 62 eingespart werden 883 62 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände (GV) 250.000 893 62 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 955.100 s. Titel 685 62 TGr. 65 Förderung von UNESCO- Projekten in der Denkmalpflege 1.793.200 684 65 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an Stiftungen, Vereine und Verbände 493.200 883 65 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden 1.300.000 5 Anlage 1 Einzel plan Kapi tel Titel Bezeichnung Betrag in Euro Anmerkung 17 1787 TGr. 86 Förderung kultureller Maßnahmen gem. § 9 Glücksspielgesetz Ukt 12 Allg. Denkmalpflege 260.000 Ukt 21 UNESCO - Denkmalpflege 200.000 1787 TGr. 71 Allgemeine Musikförderung 893 71 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 35.000 Sanierung denkmalgeschützter Orgeln 2. Epl. 14 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr : 12.334.000 € Einzel plan Kapi tel Titel Bezeichnung Betrag in Euro Anmerkung 14 1407 883 10 Städtebaulicher Denkmalschutz, Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne 12.334.000 Bundesbegleitung in Höhe von 12.334.000 € (gesamt: 24.668.000 €) 6 Anlage 2 Übersicht Antragsvolumen zur Denkmalpflegeförderung 2018 Einzel plan Kapi tel Titelgru ppe Bezeichnung Betrag in Euro 17 1704 61 Baumaßnahmen (im Rahmen des Baushausjubiläums 2019) 3.291.329,00 € 1785 62 Denkmalpflege (ohne UNESCO) 8.398.487,19 € 1785 65 Förderung von UNESCO-Projekten in der Denkmalpflege 1.533.488,00 € 1787 71 Allgemeine Musikförderung 285.085,10 € gesamt 13.508.389,29€