Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2358 23.01.2018 (Ausgegeben am 24.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jens Diederichs (CDU) Zuschüsse für die Erhaltung und Pflege jüdischer Friedhöfe Kleine Anfrage - KA 7/1327 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Gesetz zum „Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt“ vom 20. März 2006 (GVBl. LSA, S. 468) heißt es im Artikel 6 Abs. 3: „Das Land gewährt im Rahmen von Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern Zuschüsse für die Erhaltung und Pflege derjenigen jüdischen Friedhöfe oder Teile von ihnen, die nach den gemeindlichen Vorschriften nicht wieder belegt werden können.“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Die Pflege der verwaisten jüdischen Friedhöfe erfolgt auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den jüdischen Gemeinschaften vom 21. Juni 1957, der das Land Sachsen-Anhalt am 24. Juli 1992 beigetreten ist. Diese Vereinbarung beinhaltet, dass jüdische Friedhöfe nach religiöser Auffassung und nach der Erklärung von jüdischen Sachverständigen als Gesamtheit erhalten werden sollen. Das Innere der Friedhöfe soll so bleiben, wie es den natürlichen Gegebenheiten der Landschaft entspricht. Dazu gehören die Erhaltung einer sicheren Einfriedung mit verschließbarem Tor, die ordnungsgemäße Unterhaltung der Wege sowie das regelmäßige Schneiden des Grases und die Beseitigung des Unkrauts. In Ausnahmefällen dürfen gesunkene Grabsteine angehoben werden. Eine darüber hinausgehende Pflege bleibt der jüdischen Seite überlassen. 2 Auf dem jüdischen Friedhof in Sandersleben führt eine vom Landesverband Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt beauftragte Firma diese Pflegemaßnahmen regelmäßig durch. Durch den Landesverband Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt gibt es keine Beanstandungen zur Durchführung der Pflegearbeiten. 1. Wie viel hat das Land Sachsen-Anhalt in den letzten fünf Jahren an Zuschüssen für die Erhaltung und Pflege von jüdischen Friedhöfen gewährt, unabhängig vom Landeszuschuss gemäß Artikel 13 des Gesetzes? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Bund und Länder tragen anstelle der vernichteten jüdischen Gemeinden je zur Hälfte die Kosten für die dauernde Sicherung und Betreuung der jüdischen Friedhöfe . Zur Auszahlung kam in den letzten fünf Jahren ein jährlicher Betrag von 204.490 Euro, von dem je 102.245 Euro vom Bund und vom Land getragen wurden . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung hingewiesen. 2. Welche unabhängige Prüfeinrichtung wurde vom damaligen Kultusministerium und vom jetzigen zuständigen Ministerium festgelegt, um die jährliche Prüfung der Mittelverwendung durchzuführen und was waren die Ergebnisse der letzten fünf Jahre? Gemäß §§ 88 ff. der Bundeshaushaltsordnung sowie §§ 88 ff. der Landeshaushaltsordnung sind der Bundesrechnungshof bzw. der Landesrechnungshof berechtigt , die Verwendung der Mittel zu prüfen. Von diesem Prüfrecht haben beide Rechnungshöfe in den letzten fünf Jahren keinen Gebrauch gemacht.