Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2359 23.01.2018 (Ausgegeben am 24.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Mrosek (AfD) Absicherung von Weihnachtsmärkten mit ortsfesten technischen Sperren Kleine Anfrage - KA 7/1330 Vorbemerkung des Fragestellenden: In meiner Kleinen Anfrage vom 23. Mai 2017 (Drucksache 7/1417) fragte ich die Landesregierung, ob diese mobile Anti-Terror-Sperren angeschafft hat. Hintergrund dieser Kleinen Anfrage war ein Bericht in der Mitteldeutschen Zeitung vom 12. April 2017, in dem geschildert wurde, dass mobile Anti-Terror-Sperren aus Beton einem Angriff durch Lastkraftwagen keinen umfassenden Schutz bieten. Als Antwort bekam ich: „Nein, mobile Anti-Terror-Sperren wurden innerhalb der Landespolizei nicht beschafft . Zu Beschaffungsmaßnahmen außerhalb der Landespolizei, z. B. durch die Kommunen, kann keine Aussage getroffen werden.“ In meiner Kleinen Anfrage vom 13. November 2017 (Drucksache 7/2228) hinterfragte ich, wie seitens der Sicherheitsorgane präventive Maßnahmen zur Sicherung der Weihnachtsmärkte gegen Terroranschläge vorbereitet bzw. geplant werden. Als Antwort bekam ich unter anderem: „Errichtung ortsfester technischer Sperren (z. B. durch Aufstellen von Containern, Betonsperren, Bauzäunen, Wassertanks, Polleranlagen und Pflanzenkübeln)“. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wurden inzwischen Anti-Terror-Sperren aus Beton angeschafft oder werden diese temporär gemietet? Nein. Durch das Land wurden Anti-Terror-Sperren aus Beton weder angeschafft noch temporär angemietet. Im Übrigen wird auf die LT-Drs. 7/2261 verwiesen, die sich mit Maßnahmen der technischen Terrorabwehr in Gemeinden auseinandersetzt . 2 2. Welche Kosten entstehen dadurch oder sind entstanden? Dem Land sind keine Kosten entstanden. Im Übrigen wird auf die LT-Drs. 7/2261 verwiesen. 3. Hat sich die Bedrohungslage geändert? In Sachsen-Anhalt liegen keine Erkenntnisse zu unmittelbar bevorstehenden Anschlägen und/oder konkreten Anschlagsplänen mit Bezügen zum islamistischen Terrorismus vor. Anschläge auf Weihnachtsmärkte oder vergleichbare öffentliche Veranstaltungen, insbesondere durch Einzeltäter, können nicht ausgeschlossen werden. Ein politisch motivierter Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Sachsen- Anhalt, mit einem anderen als einem islamistischen Hintergrund, ist nach derzeitiger Einschätzung nicht wahrscheinlich, aber auch nicht auszuschließen.