Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/236 11.08.2016 (Ausgegeben am 12.08.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Umsetzung des Ausstattungskonzeptes für den bundeseigenen Katastrophenschutz im Zivilschutz - Auslieferung von Löschgruppenfahrzeugen für den Katastrophenschutz (LF-KatS) an das Land Sachsen-Anhalt (III) Kleine Anfrage - KA 7/119 Vorbemerkung des Fragestellenden: Es wird Bezug genommen auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage KA 6/7844 vom 19. März 2013 (Drs. 6/1917) und die Kleine Anfrage KA 6/7940 vom 13. Juni 2013 (Drs. 6/2166). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Haben Katastrophenschutzbehörden in Sachsen-Anhalt Aussonderungsentscheidungen für ein sog. Platzhalterfahrzeug getroffen? Wenn ja, bitte nach Landkreisen/kreisfreier Stadt und Standorten aufschlüsseln. Es wurden bisher keine Aussonderungsentscheidungen getroffen. 2. Wie viele der für Sachsen-Anhalt geplanten 29 LF-KatS wurden vom Bund bislang an das Land Sachsen-Anhalt ausgeliefert? Von welchen im Katastrophenschutz mitwirkenden Feuerwehren werden diese genutzt? Der Bund wird (im Rahmen seiner Beschaffungsplanung) neue LF-KatS zur Verfügung stellen, soweit ein entsprechender Bedarf gemäß Ausstattungskonzept vorhanden ist. Derzeit sind in Sachsen-Anhalt 29 sog. Platzhalterfahrzeuge (LF 16 TS) vorhanden. 2 3. Ist in den Jahren 2016 und 2017 damit zu rechnen, dass Aussonderungsentscheidungen für sog. Platzhalterfahrzeuge getroffen werden. Wenn ja, bitte nach Landkreisen/kreisfreier Stadt und Standort aufschlüsseln. Aufgrund des Alters der Fahrzeuge besteht grundsätzlich ein erhöhter Wartungs - und Instandsetzungsaufwand. Insofern ist nicht auszuschließen, dass in den Jahren 2016 und 2017 sog. Platzhalterfahrzeuge ausgesondert werden müssen. Für das LF 16 TS mit dem Kennzeichen BRG-8014 (Jerichower Land, Zerben) wird zur Zeit geprüft, ob eine Aussonderungsentscheidung getroffen werden muss. Ob in den Jahren 2016 und 2017 tatsächlich einzelne Fahrzeuge ausgesondert werden müssen, ist derzeit nicht absehbar.