Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2362 23.01.2018 (Ausgegeben am 24.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) DNS-Tests in Sachsen-Anhalt - Allgemeine Aufklärung fördern! Kleine Anfrage - KA 7/1341 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nachdem in Deutschland der bis heute durchgehend propagierte „Schuldkult“ sowie die Verteufelung von Themen rund um die eigene (deutsche/europäische) Abstammung - infolge der NS-Zeit und deren Schrecken - eine gesunde und normale Beschäftigung mit der eigenen ethnischen und genetischen Herkunft und Identität verhindert hatte, setzt sich in den letzten Jahren zunehmend ein positiver Trend in Sachen Interesse und Forschung durch. In diesem Zusammenhang spielt die schon besonders in Nordamerika populäre DNS-Genealogie auch in Deutschland eine immer größere Rolle. Allein seit Herbst diesen Jahres - vor allem durch Sparangebote diverser Anbieter - nahm der Anteil von Menschen weltweit, aber auch in Deutschland zu, die über DNS-Tests etwas über ihre Abstammung erfahren, entfernte Verwandte finden oder einfach ihre Haplogruppe(n) ermitteln wollen. Auch wenn inzwischen Anbieter und diverse Gruppen und Seiten im Netz über DNS- Tests aufklären und auch in anderen Bereichen unserer Gesellschaft der Umgang mit DNS-Tests längst angekommen und keine Neuheit mehr ist (z. B. bei Massen- DNS-Tests), ist das Allgemeinwissen vieler Bürger über Rechte und Verbote im Zusammenhang mit der eigenen oder auch fremden DNS nicht sehr gut. Auch dürften viele Bürger nicht ohne längere Recherche „nach“ dem Ernstfall wissen, wie sie im Falle des Diebstahls ihrer eigenen DNS am besten vorgehen sollten und wo sie Fachberatung finden. Ein aktuelles Beispiel von DNS-Diebstahl war hierbei erst kürzlich in Thüringen zu beobachten, wo Linksextremisten und Meinungsfaschisten DNS- Proben des Politikers Björn Höcke stahlen und ohne dessen Einverständnis testen ließen und diese intimsten Ergebnisse eines Menschen ungefragt in den sozialen Medien veröffentlichten. Es wird also deutlich, dass „DNS“ in unserer heutigen Zeit mehr als zuvor ein Thema für die breite Bevölkerung geworden ist und nicht mehr das weniger Wissenschaftler. 2 Umso wichtiger ist es nun, dass wir frühzeitig mehr Allgemeinbildung vermitteln und die Bürger auf dieses Zukunftsthema vorbereiten, das bereits in der Gegenwart angekommen ist. Ein ähnliches Versagen und Zurückfallen wie bei anderen Zukunftsthemen (z. B. dem erbärmlichen Internetausbau im Land Sachsen-Anhalt) muss vermieden werden! Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um das Allgemeinwissen über Rechte und Verbote im Zusammenhang mit DNS-Tests, über den Datenschutz bei genetischen Ergebnissen sowie über Risiken und Möglichkeiten (z. B. in der Genealogie, Medizin und Strafverfolgung) besser zu vermitteln ? Wie plant die Landesregierung, diese Vermittlung insbesondere unter den jüngeren Generationen zu fördern (z. B. im Lehrplan an Schulen)? Lehrplanbezüge bestehen zum Themenfeld Genetik in den Fächern Biologie und Ethikunterricht. Der hier konkret angefragte Sacherhalt könnte dort ggf. Unterrichtsgegenstand sein, ist allerdings nicht explizit benannt. Aktuell bestehen keine Planungen, das Lehrplanwerk insoweit zu ändern. Themen des Schutzes von persönlichen Daten, zu denen auch medizinische oder genetische Informationen über einzelne Menschen zählen, sind bereits jetzt fester Bestandteil der geltenden Lehrpläne für die Schulformen in Sachsen- Anhalt. Im Zuge der Überarbeitung der Lehrpläne für Grundschulen und Schulen im Sekundarbereich werden nach aktuellen Anforderungen und Vorgaben der Kultusministerkonferenz-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ im Bereich „Schützen und sicher Agieren“ gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorgenommen . 2. Welche Maßnahmen bezugnehmend auf Frage 1 plant die Landesregierung über den Bundesrat anzustreben? Seitens der Landesregierung bestehen derzeit keine Intentionen für entsprechende Bundesratsinitiativen. 3. Welche (Fach-)Beratungsstellen bestehen derzeit in Sachsen-Anhalt für unsichere Bürger und Opfer von DNS-Diebstählen? Bitte nach Landkreis angeben . Das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz ) regelt genetische Untersuchungen und im Rahmen genetischer Untersuchungen durchgeführte genetische Analysen beim Menschen. Bei Vorliegen einer einschlägigen Straftat, u. a. bei einem Verstoß gegen die Strafvorschriften nach § 25 Gendiagnostikgesetz hat die betroffene Person die Möglichkeit, gemäß § 158 Strafprozessordnung Strafanzeige bei einer Staatsanwaltschaft des Landes zu erstatten. Unter der Prämisse, dass „unsichere Bürger“ Personen sind, die die Rechtslage nicht vollständig überblicken, können sie sich an die Anwaltschaft zur Beantwor- 3 tung von Rechtsfragen wenden. Für die Beantwortung von Rechtsfragen, die sich auf konkrete Fallgestaltungen beziehen, kann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen auch die Bewilligung von Beratungshilfe in Betracht kommen. 4. Wie wichtig beurteilt die Landesregierung das Thema „Umgang mit und Schutz von DNS“ für die Zukunft? Ist hierbei mehr Engagement und Konsequenz als bei anderen (ehemaligen) Zukunftsthemen wie dem „landesweiten Internetausbau“ zu erwarten? Die Landesregierung bearbeitet alle Vorhaben mit dem erforderlichen Engagement . Prioritäre Vorhaben - zu denen die aufgezeigte DNS-Thematik derzeit nicht zählt - finden hierbei vorrangig Berücksichtigung.