Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2406 30.01.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 31.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter André Poggenburg (AfD) Enquete-Kommission: Linke Szene (I). Bildungs-, Beratungs- und Projektangebote zur Demokratieförderung in Dessau -Roßlau - Alternatives Jugendzentrum e. V. Dessau Kleine Anfrage - KA 7/1331 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Dessau-Roßlau finden sich zahlreiche Bildungs-, Beratungs- und Projektangebote zur Demokratieförderung. Die Internetpräsenz www.finden-statt-suchen.org bietet einen Überblick der Trägerlandschaften in Dessau-Roßlau. Einer der dort gelisteten Träger ist der Verein „Alternatives Jugendzentrum e. V. Dessau“. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Welche Projekte des Vereins wurden durch die zuständigen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Projekt, jeweiligem Projektzeitraum, Inhalt des jeweiligen Projekts, Höhe der Fördermittel des jeweiligen Projekts. 2. Welche Projekte werden derzeit durch die zuständigen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Projekt, jeweiligem Projektzeitraum, Inhalt des jeweiligen Projekts, Höhe der Fördermittel des jeweiligen Projekts. Beim Alternativen Jugendzentrum e. V. Dessau wurde bzw. wird das Projekt „Gegen Part - Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt“ von 2015 2 - 2018 im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt in folgender Höhe aus Bundes- und Landesmitteln gefördert: Jahr Förderhöhe 2015 92.665,32 EUR 2016 109.348,49 EUR 2017 115.810,13 EUR Darüber hinaus hat die Landeszentrale für politische Bildung in der 7. Wahlperiode drei Projekte des Alternativen Jugendzentrums e. V. gefördert. Nähere Angaben sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. 3. Welche Anträge des Vereins auf Projektförderung liegen den zuständigen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt vor? Bitte aufschlüsseln nach Projekt, jeweiligem Projektzeitraum, Inhalt des jeweiligen Projekts, Höhe der Fördermittel des jeweiligen Projekts. Den zuständigen Stellen des Landes liegen über die bereits aufgeführten Projekte hinaus keine weiteren Anträge auf Projektförderung vor. 4. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu Förderungen von Projekten des Vereins durch private, kommunale, Bundes- oder EU-Mittel vor? Bitte aufschlüsseln nach Projekt, jeweiligem Projektzeitraum, Inhalt des jeweiligen Projekts, Höhe der Fördermittel des jeweiligen Projekts, Fördermittelquelle . Weitere Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. 5. Wurde der korrekte Fördermitteleinsatz bei abgeschlossenen Projekten des Vereins durch die zuständigen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt überprüft ? Bitte aufschlüsseln nach Projekt, Prüfhäufigkeit und Prüfergebnissen . 6. Findet eine Überprüfung des korrekten Fördermitteleinsatzes der laufenden Projekte des Vereins durch die zuständigen Stellen des Landes Sachsen- Anhalt statt? Bitte aufschlüsseln nach Projekt, bisheriger Zahl der Überprüfungen und Prüfergebnissen. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit des Fördermitteleinsatzes erfolgt durch die Prüfung des jährlich vom Trägerverein einzureichenden Verwendungsnachweises und dem dazugehörigen Sachbericht. Bei dem Projekt „GegenPart - Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt“ ist die Prüfung des Verwendungsnachweises für das Förderjahr 2015 ohne Beanstandungen abgeschlossen worden. Für das Förderjahr 2016 ist die Prüfung noch in der Bearbeitung. Der Verwendungsnachweis für das Förderjahr 2017 ist vom Trägerverein bis zum 23.03.2018 einzureichen. 3 Zwei der drei durch die Landeszentrale für politische Bildung geförderten Projekte wurden geprüft und die Mittel entsprechend dem Prüfergebnis ausgezahlt, bei einem Projekt steht die Prüfung noch aus (siehe Anlage). 7. Wann und mit welchem Ziel wurde dem Verein die Gemeinnützigkeit gewährt ? Wann und mit welchem Ergebnis wurde die Gemeinnützigkeit des Vereins zuletzt überprüft? Allgemein erfolgt eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen mit dem Ziel, dass diese die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördern (§ 52 der Abgabenordnung - AO). Die konkret angefragten Informationen stammen aus dem Besteuerungsverfahren und unterliegen damit dem Steuergeheimnis nach § 30 AO. Eine Weitergabe von Informationen aus dem Besteuerungsverfahren setzt das Vorliegen einer Offenbarungsbefugnis voraus. Eine Offenbarungsbefugnis im Sinne des § 30 Abs. 4 AO, insbesondere der dortigen Nummern 3 und 5, liegt nicht vor. 8. Ist der Verein anerkannter Träger der Jugendhilfe? Wenn ja, wann und mit welchem Ziel wurde der Verein als Träger der Jugendhilfe anerkannt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis wurde der Verein als Träger der Jugendhilfe zuletzt überprüft? Der Verein „Alternatives Jugendzentrum e. V.“ wurde durch den Jugendhilfeausschuss des Jugendamtes der Stadt Dessau in seiner Sitzung am 14.03.1994 als Träger der freien Jugendhilfe in der Stadt Dessau anerkannt. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. 9. Liegt der Landesregierung ein klares Bekenntnis des Vereins zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und zur Landesverfassung des Landes Sachsen-Anhalt vor? In welcher Form wurden die Bekenntnisse durch den Verein abgegeben? Ist die Abgabe klarer Bekenntnisse zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und zur Landesverfassung des Landes Sachsen-Anhalt durch den Verein Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt? Alle Vereine, die aus dem Bundesprogramm „Demokratie Leben! aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ gefördert werden, erhalten mit dem Zuwendungsbescheid des Bundes ein Begleitschreiben, in dem die Zuwendungsempfänger verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass sich in ihren Projekten keiner auf grundgesetzwidrige Weise betätigt. Das Begleitschreiben ist als Bestandteil des Zuwendungsbescheides bindend. Für den Bereich der ausschließlich aus Landesmitteln geförderten Vereine gibt es keine analoge Regelung , da das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt wird. 10. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu den Voraussetzungen der Fördermittelvergabe auf kommunaler, Bundes- oder EU-Ebene vor? Bezogen auf die Förderung von Projekten des Vereins: Gibt es hier Unter- 4 schiede zwischen den Anforderungen des Landes Sachsen-Anhalt und den Anforderungen auf kommunaler, Bundes- oder EU-Ebene? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine weitergehenden Informationen vor. 11. Überprüfen die zuständigen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt die im Verein und in Projekten des Vereins tätigen Personen hinsichtlich eines klaren Bekenntnisses zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und zur Landesverfassung des Landes Sachsen-Anhalt? Bitte aufschlüsseln nach Verein bzw. Projekt, Form der Überprüfung, bisheriger Zahl der Überprüfungen und Prüfergebnissen. Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 12. Mit welchen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt arbeitete der Verein oder die Mitglieder des Vereins im Rahmen der politischen Bildungsarbeit zusammen ? Bitte aufschlüsseln nach Art der Zusammenarbeit, Zeitpunkt, Inhalt und Ziel der Zusammenarbeit. Informationen, die über die Förderung des Trägers durch die Landeszentrale für politische Bildung hinausgehen, liegen nicht vor. 5 Anlage Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt zu Maßnahmen der politischen Bildung hier: Alternatives Jugendzentrum e.V. Dessau hier: Zuwendungen 2016 - Titel 68602 Zuschüsse für Projekte zur Stärkung der Demokratie an freie Träger Nr. Antragsteller Veranstaltung Datum Ort Höhe d. Zuw. lt. Zw.bescheid Betrag der ausgezahlten Zuwendung TN 1 Alternatives Jugendzentrum e.V., Dessau-Roßlau Zeitzeugengespräche mit der Holocaustüberlebenden Eva Pusztai 02.-07.09.2016 Dessau-Roßlau 777,00 € 777,00 € 151 hier: Zuwendungen 2017 - Titel 68602 Zuschüsse für Projekte zur Stärkung der Demokratie an freie Träger Nr. Antragsteller Veranstaltung Datum Ort Höhe d. Zuw. lt. Zw.bescheid Betrag der ausgezahlten Zuwendung TN 1 Alternatives Jugendzentrum e.V., Dessau-Roßlau „Zeitzeugengespräche mit Doris Grozdanovicova aus Prag“ 01.-05.05.2017 Dessau-Roßlau, Aken 520,00 € 508,00 € 124 2 Alternatives Jugendzentrum e.V., Dessau-Roßlau „Gegen das Vergessen unbesungener Helden – Emilie und Oskar Schindler...“ 19.-23.11.2017 Dessau-Roßlau 660,00 € noch offen