Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2407 30.01.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 31.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Oliver Kirchner (AfD) Enquete-Kommission: Linke Szene (II). Demokratieförderung durch Bundesmittel in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1332 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Bundesregierung betont stets die gute Zusammenarbeit mit den Bundesländern bei der Umsetzung von Programmen und Projekten zur Demokratieförderung und Toleranzerziehung. In allen Bundesländern wurden Landes-Demokratiezentren eingerichtet . In Sachsen-Anhalt ist dieses Landes-Demokratiezentrum als Landeskoordinierungsstelle im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration und hier im Bereich „Integration, Prävention von Rechtsextremismus“ angesiedelt. Ich gehe daher davon aus, dass das Ministerium einen profunden und vollständigen Überblick über alle durch die Bundesregierung geförderten Projekte im Bundesland hat. Dies ist zumindest ein wesentlicher Aspekt des überarbeiteten „Landesprogramms für Demokratie , Vielfalt und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt“. Im Strategiepapier „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“ legt die Bundesregierung ihr Konzept dar, das sich hauptsächlich auf eine Förderung in vier Bereiche stützt: Das Programm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Bundesministeriums des Innern , die Arbeit der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) mit dem dort angesiedelten „Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt (BfDT)“ und 2 der Trägerförderung der BpB. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung: In Sachsen-Anhalt ist das Landes-Demokratiezentrum als Landeskoordinierungsstelle im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration in der Stabsstelle „Demokratieund Engagementförderung“ angesiedelt. 1. Welche Bundesprogramme zur Demokratieförderung, außer den oben genannten , haben seit einschließlich 2015 Träger in Sachsen-Anhalt gefördert oder fördern diese noch? Der Landesregierung sind keine weiteren Bundesprogramme zur Demokratieförderung bekannt, die ggf. Träger in Sachsen-Anhalt gefördert haben bzw. fördern. 2. Welche Mittel stehen für Sachsen-Anhalt aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit “ zur Verfügung? In welchen Jahren sind Mittel in welcher Höhe , in welche Städte, Landkreise, Projekte/Veranstaltungen, Träger, Zentren (einschließlich des Landes-Demokratiezentrums) mit welchen konkreten Zielen und Projektinhalten geflossen und an welchen Orten haben diese Projekte/Veranstaltungen stattgefunden? Die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ für das Land Sachsen-Anhalt können der Förderrichtlinie zum Bundesprogramm unter folgenden Link entnommen werden: www.demokratie-leben.de Das Bundesprogramm gliedert sich in folgende Programmsäulen: a. Bundesweite Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“ (Förderbereich A), b. Förderung von Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Vernetzung sowie von Mobiler, Opfer- und Ausstiegsberatung (Anmerkung: die Gesamtförderung setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag sowie weiteren 95.180 Euro anteilig der Verteilung auf Basis des Königssteiner Schlüssels. (Förderbereich B), c. Förderung von Modellprojekten in unterschiedlichen Themenbereichen des Bundesprogramms . zu a. Die Partnerschaften für Demokratie werden unmittelbar vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Eine Förderung mit Landesmitteln ist bisher nicht erfolgt. Informationen darüber, in welchen Jahren Zuwendungen des Bundes in welcher Höhe, in welche Städte, Landkreise, Projekte/Veranstaltungen, Träger, Zentren in Sachsen-Anhalt geflossen sind, liegen der Landesregierung nicht vor. 3 zu b. Die Förderung des Demokratiezentrums in Sachsen-Anhalt zur landesweiten Koordinierung und Vernetzung sowie von Mobiler, Opfer- und Ausstiegsberatung aus Bundesmitteln betrug im Jahr 2015 469.298 Euro, im Jahr 2016 485.355 Euro und im Jahr 2017 642.642 Euro. zu c. Hinsichtlich der Fördermittelzuweisungen des BMFSFJ für die Modellvorhaben in Sachsen-Anhalt kann die Landesregierung ausschließlich über die Projekte Auskunft geben, die im Zeitraum von 2015 - 2017 durch das Land kofinanziert wurden. Die Förderung aus Bundesmitteln betrug im Jahr 2015 526.858 Euro, im Jahr 2016 668.127 Euro und im Jahr 2017 1.306.547 Euro. Die konkreten Zielstellungen und Projektinhalte der geförderten Modellvorhaben in den unterschiedlichen Programmsäulen können der Webseite zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unter folgendem Link entnommen werden: www.demokratieleben .de 3. Welche Mittel stehen für Sachsen-Anhalt aus dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ zur Verfügung und in welchen Jahren sind welche Mittel in welche Städte, Landkreise, Projekte/Veranstaltungen, Träger , Zentren mit welchen konkreten Zielen und Projektinhalten geflossen und an welchen Orten haben diese Projekte/Veranstaltungen stattgefunden ? Die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ für das Land Sachsen-Anhalt können der Förderrichtlinie zum Bundesprogramm unter folgendem Link entnommen werden: www.zusammenhalt-durchteilhabe .de Die Projekte werden seitens des Landes sowohl durch die Landeszentrale für politische Bildung als auch durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration kofinanziert . Das Gesamtvolumen der durch die Landeszentrale für politische Bildung unterstützten Projekte betrug im Jahr 2015 985.357 Euro, im Jahr 2016 1.482.748 Euro und im Jahr 2017 386.932 Euro. Das Gesamtvolumen der durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration unterstützten Projekte durch den Bund betrug im Jahr 2017 759.390 Euro. Informationen darüber, in welchen Jahren Zuwendungen des Bundes in welcher Höhe, in welche Städte, Landkreise, Projekte/Veranstaltungen , Träger, Zentren in Sachsen-Anhalt erfolgt sind, liegen der Landesregierung nicht vor. Mit dem Verwendungsnachweis wird dem Hauptmittelgeber - hier dem Bundesministerium des Innern (BMI) - ein Sachbericht vorgelegt, der durch den Bund geprüft wird. 4. Welche Mittel stehen für Sachsen-Anhalt durch das „Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt (BfDT)“ zur Verfügung und in welchen Jahren sind welche Mittel in welche Städte, Landkreise, Projekte/Veranstaltungen, Träger, Zentren mit welchen konkreten Zielen und Projektinhalten geflossen und an welchen Orten haben diese Projekte /Veranstaltungen stattgefunden? 4 Die Landesregierung verfügt hierzu über keinerlei Informationen, das Land wird nicht eingebunden. Zuständig sind das BMI und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). 5. Seit 2015 besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit “, Mittel zur Bekämpfung des Islamismus und des Linksextremismus („linke Militanz“) zu verwenden. In welcher Höhe wurden Mittel aus dem Bundesprogramm zur Bekämpfung des Islamismus und des Linksextremismus in Sachsen-Anhalt verwandt? Das Projekt “Salam Aleikum - Friede sei mit dir. Prävention gegen Islamismus" wurde wie folgt aus Bundesmitteln des Bundesprogramms “Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit”/Programmbereich: „Förderung von Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Vernetzung sowie von Mobiler, Opfer- und Ausstiegsberatung“ in den Jahren 2015 bis 2017 gefördert: Jahr Fördervolumen 2015 40.000 EUR 2016 57.740 EUR 2017 52.873 EUR Ab Oktober 2017 wurde das Modellvorhaben erweitert mit dem Titel "Salam Aleikum. Prävention gegen Islamismus und Beratung zu religiöser Radikalisierung" und aus Sondermitteln des vorgenannten Programmbereichs in Höhe von 37.573 EUR bezuschusst . Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wurden in Sachsen-Anhalt keine Mittel zur Finanzierung von Projekten gegen Linksextremismus verwendet. 6. Welche Projekte gegen Islamismus und Linksextremismus wurden in Sachsen-Anhalt mit Mitteln des Bundesprogramms seit 2015 umgesetzt oder sind geplant und wie viele und welche Projekte gegen Rechtsextremismus und Rassismus gibt es? Projekte gegen Islamismus: Träger Projekt Multikulturelles Zentrum Dessau e. V. Salam Aleikum – Friede sei mit dir. Prävention gegen Islamismus und Beratung zu religiöser Radikalisierung. 5 Projekte gegen Rechtsextremismus und Rassismus: Träger Projekt Alternatives Jugendzentrum Dessau e. V. GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt Freiwilligen-Agentur Halle-Saalekreis e. V. Regionales Beratungsteam Süd-West Miteinander e. V. Regionale Beratungsteams Nord, Mitte und Süd Multikulturelles Zentrum Dessau e. V. Beratungsstelle für Opfer rechter Strafund Gewalttaten für die Region Anhalt /Bitterfeld/Wittenberg Miteinander e. V. Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt in Sachsen-Anhalt Trägerverbund Miteinander e. V. und AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. Kompetenzstelle Eltern und Rechtsextremismus Miteinander e. V. Arbeitsstelle Rechtsextremismus Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) e. V. ENT_Knoten_Punkt Miteinander e. V. Frei (T)Räume Erleben Miteinander e. V. Rauswege – Deradikalisierung und Prävention in der Resozialisierung Netzwerk für Demokratie und Courage Sachsen-Anhalt e. V. Engagiert vor Ort Friedenskreis Halle e. V. Film ab – Mut an Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) e. V. Welcome to my library – Vielfalt und Mehrsprachigkeit in Bibo und Kita Verein zur Förderung der beruflichen Bildung e. V. Demokratieförderung durch kommunale Konfliktberatung in der Altmark AWO-SPI soziale Stadt und Land Entwicklungsgesellschaft mbH Jugend für Vielfalt! Argumentativ stark gegen Rassismus und Diskriminierung 6 7. Wird das Wirken der unter 7. angefragten Projekte evaluiert bzw. ist dies geplant? Wenn geplant, ab wann und für welchen Zeitraum? Wer ist/wird mit der Evaluation beauftragt? Unter der Prämisse, dass sich die Frage auf die angefragten Projekte der Frage 6 bezieht, ist Folgendes auszuführen: Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ wird durch den Bund evaluiert , beauftragt ist das Institut proVal GbR Gesellschaft für sozialwissenschaftliche Analyse - Beratung – Evaluation in Hannover. Nähere Informationen stellt der Bund unter dem Link www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de/ueberuns/142609/wissenschaftliche -begleitung zur Verfügung. Das Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI) ist seit dem Start des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ federführend mit der Aufgabe der Programmevaluation beauftragt . Die Programmevaluation untersucht die Umsetzung und die Effekte der Programmaktivitäten in ihrer Gesamtheit, ordnet sie fachlich ein und bewertet sie. Die wissenschaftliche Begleitung der Programmbereiche „Landes-Demokratiezentren“, „Strukturförderung zum bundeszentralen Träger“ und „Modellprojekte“ liegt beim DJI. Die Partnerschaften für Demokratie werden durch die beiden sozialwissenschaftlichen Institute ISS-Frankfurt a. M. und Camino (Berlin) wissenschaftlich begleitet. 8. Ist der Landesregierung bekannt, ob geförderte Projekte und/oder Veranstaltungen in Treffpunkten von den in den Verfassungsschutzberichten Sachsen-Anhalts (2014, 2015, 2016) aufgeführten linksextremen Gruppen durchgeführt wurden? Wenn ja: Wann, welche Projekte und/oder Veranstaltungen in welchen Zentren/Einrichtungen und wer war Träger des Projektes /der Veranstaltung? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob geförderte Projekte /Veranstaltungen in Treffpunkten von linksextremistischen Gruppierungen stattgefunden haben. 9. Welche Organisationen/Träger aus Sachsen-Anhalt nehmen seit wann am „Forum gegen Rassismus“ der Bundesregierung teil? Die Landesregierung verfügt dazu über keinerlei Informationen, sie wird nicht einbezogen . Zuständig ist das BMI. 10. Welche Organisationen/Träger aus Sachsen-Anhalt nehmen seit wann an „Trägerkonferenzen” der Bundesregierung teil, die sich auf die oben genannten Bundesprogramme oder ausgelaufene Programme dieser Art beziehen ? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor, die Bundesländer werden nicht eingebunden, die Organisation erfolgt durch BMFSFJ bzw. BMI. 7 11. Welche Organisationen/Träger aus Sachsen-Anhalt nehmen seit wann an Symposien zum Thema Rechtsextremismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder der Landesämter für Verfassungsschutz als Gäste, Referenten , fachkundige Personen oder Ähnliches teil? Seit einschließlich 2015 - entsprechend der Formulierung Frage 1 - begegnet die Landesregierung dem Thema Rechtsextremismus mit umfangreichen Maßnahmen in Öffentlichkeit und Verwaltung. Die Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen- Anhalt führte im angefragten Zeitraum eine Fachtagung zum Thema „Neue Strömungen im Rechtsextremismus - Parteien und Neue Rechte“ am 03.11.2016 durch. An dieser Fachtagung nahmen etwa 130 Gäste teil, davon neben Bediensteten aus Verwaltungen und Kommunen auch ein Vertreter einer gemeinnützigen Organisation des Sports. 12. Welche Träger/Organisationen wurden und werden seit 2012 durch die Bundeszentrale für politische Bildung in Sachsen-Anhalt gefördert? Durch die Bundeszentrale für politische Bildung werden Projekte aus dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ gefördert. Der Landesregierung liegen keine weiteren Informationen vor.