Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2408 30.01.2018 (Ausgegeben am 31.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Oliver Kirchner (AfD) Enquete-Kommission: Linke Szene (IV). Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1334 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen des Bundesprogrammes Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus , Gewalt und Menschenfeindlichkeit müssen in den teilnehmenden Kommunen („Partnerschaften für Demokratie“) sogenannte Begleitausschüsse eingerichtet werden. In den Ausschüssen sitzen häufig Vertreter der Organisationen, die aus eben diesen Mitteln des Bundesprogramms gefördert werden. Diese Vertreter enthalten sich laut einigen Satzungen während Abstimmungen lediglich dann, wenn es bspw. um die Zuweisung von Fördermitteln zugunsten der eigenen Organisation geht. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung: Die „Partnerschaften für Demokratie“ werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert. Das Land Sachsen-Anhalt förderte die „Partnerschaften für Demokratie“ bisher nicht, sodass der Landesregierung dazu nur begrenzt Informationen vorliegen. 2 1. Welche Begleitausschüsse zum Bundesprogramm gibt es seit wann in welchen Kommunen und mit welchen Vertretern welcher Organisationen bzw. welchen Einzelpersonen in welcher Funktion sind diese Ausschüsse besetzt ? Welche dieser Begleitausschüsse tagen grundsätzlich transparent und öffentlich? Mit dem Start des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ im Januar 2015 haben im Land Sachsen-Anhalt auf kommunaler Ebene 15 Partnerschaften für Demokratie die Förderzusage durch das BMFSFJ erhalten, im Jahr 2016 kamen weitere vier Partnerschaften hinzu. Der Begleitausschuss hat sich in allen 19 „Partnerschaften für Demokratie“ in Sachsen-Anhalt konstituiert. Neben den Vertretungen aus relevanten Ämtern der kommunalen Verwaltung und anderen staatlichen Institutionen muss der Begleitausschuss laut Förderleitlinie des BMFSFJ mehrheitlich mit lokalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt sein (vgl. (https://www.demokratieleben .de). Informationen darüber, welche Vertretungen welcher Organisationen bzw. welche Einzelpersonen in den Begleitausschüssen sitzen, sowie dahingehend, welche Begleitausschüsse grundsätzlich transparent und öffentlich tagen, liegen der Landesregierung nicht vor. 2. Sollten die Begleitausschüsse aus Sicht der Landesregierung grundsätzlich öffentlich und transparent tagen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Das BMFSFJ legt die Vorgaben zur Arbeit in den Begleitausschüssen durch die entsprechenden Förderleitlinien fest. Aussagen zu dieser Frage enthalten die Förderleitlinien nicht. Das Land Sachsen-Anhalt, namentlich das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, ist ausschließlich für die fachliche Begleitung und Vernetzung der internen- und externen Koordinierungs- und Fachstellen zuständig. Den „Partnerschaften für Demokratie“ ist zur Erreichung ihrer Zielsetzungen daran gelegen, eine möglichst große Öffentlichkeit und Transparenz zu schaffen, um eine breite Unterstützung in Politik, lokaler Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu erhalten. Eine Notwendigkeit zur Änderung oder Ergänzung der Förderleitlinien wird daher seitens der Landesregierung nicht gesehen. 3. Sieht die Landesregierung ein Problem darin, dass die Begleitausschüsse mit Vertretern besetzt sind, deren Organisationen o.Ä. Begünstigte der Förderung aus Mitteln des Bundesprogramms sind? Wenn ja, was wird dagegen unternommen? Wenn nein, warum nicht? Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 besteht seitens der Landesregierung keine Veranlassung, die Vorgaben des Bundes in seinen Förderleitlinien zu kritisieren. 3 4. Welche Regelungen und Instrumente des Integritäts- und Wertemanagements (Ethik-Kodizes o. Ä.) zur Verhinderung von Korruption und sonstigem Missbrauch, bspw. in Form von informellen Absprachen und Ähnlichem , werden in den Begleitausschüssen eingesetzt bzw. sind für die Entscheidungen in den Ausschüssen einschlägig? Die Implementierung eines Integritäts- und Wertemanagements zur Verhinderung von Korruption und sonstigem Missbrauch wird ggf. in den jeweiligen Geschäftsordnungen der Begleitausschüsse geregelt. Die Förderleitlinien des BMFSFJ empfehlen den Begleitausschüssen, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Weitere Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. 5. Einige der teilnehmenden Kommunen informieren die Öffentlichkeit nicht über die Umsetzung der Projekte, die Förderhöhe oder über die teilnehmenden Träger. Sollte aus Sicht der Landesregierung und im Sinn einer korrekten Umsetzung des Bundesprogramms jede teilnehmende Kommune die Öffentlichkeit über die Projekte und die jeweilige Förderhöhe unterrichten ? Wenn nein, warum nicht? Welche Instrumente der Veröffentlichung nutzen die Kommunen? Die Informationspolitik der teilnehmenden Kommunen obliegt der kommunalen Selbstverwaltung. Die Förderleitlinien geben Empfehlungen zur Öffentlichkeitsarbeit, eine Verpflichtung zur Veröffentlichung besteht lediglich im Rahmen bestehender Gesetze bzw. Verordnungen und kann über die zuständigen kommunalen Gremien nachgefragt werden. Ungeachtet dessen wird eine aktive Öffentlichkeitsarbeit über die üblichen Formen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Webseite, Social Media, Publikationen; Pressemitteilungen etc.) vom federführenden Amt, der Koordinierungs - und Fachstelle, dem Begleitausschuss und dem Jugendforum umgesetzt. Die Koordinierungs- und Fachstelle sowie das federführende Amt laden zudem mindestens einmal im Jahr alle relevanten zivilgesellschaftlichen Akteure, entsprechende Einrichtungen und Verantwortliche aus Politik und Verwaltung zu einer Demokratiekonferenz ein, um partizipativ den Stand, die Ziele und die Ausrichtung der weiteren Arbeit in der „Partnerschaft für Demokratie“ zu reflektieren und zu bestimmen.