Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/241 11.08.2016 (Ausgegeben am 12.08.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Geschäftsbesorgungsvertrag (GBV) mit der Investitionsbank (IB) vom 4. November 2013 Kleine Anfrage - KA 7/128 Vorbemerkung der Fragestellenden: Am 4. November 2013 hat die Landesregierung einen Geschäftsbesorgungsvertrag zur Übertragung von Aufgaben zur wissenschaftlichen Begleitung und Unterstützung im Rahmen einer ziel- und wirkungsorientierten Entscheidungsvorbereitung und -steuerung mit der IB geschlossen. Zweck war die wissenschaftliche Begleitung und Unterstützung sowie Betrieb und Fortentwicklung von Methoden und Werkzeugen zur ziel- und wirkungsorientierten Entscheidungsvorbereitung und Steuerung sowie die Beschaffung, Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Die Antworten zu den Fragen 3, 5 und 6, die die Unteraufträge der IB an Dritte betreffen , beruhen auf Zuarbeiten der IB. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Welche konkreten Aufgaben wurden der IB mit dem Geschäftsbesorgungsverträgen vom 4. November 2013 übertragen? Mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag vom 4. November 2013 wurden der IB Aufgaben im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung und Unterstützung sowie zum Betrieb und der Fortentwicklung von Methoden und Werkzeugen zur 2 ziel- und wirksamkeitsorientierten Entscheidungsvorbereitung und Steuerung übertragen. Folgende Themenbereiche umfasst die wissenschaftliche Begleitung: - Aktualisierung und Fortentwicklung des Strukturkompasses, - Dokumentation des Konsolidierungsfortschritts der Kommunen bei der Umsetzung des Förderprogramms „STARK II“, - Begleitung und Bewertung des Umsetzungsprozesses des Investitionsprogramms „STARK III“, - Erstellung und Fortschreibung des Kommunalen Finanzmonitors für den Stabilitätsrat Sachsen-Anhalt sowie - ein bis zwei weitere jährlich zu beschließende Aufgabenstellungen im Rahmen der strategischen Partnerschaft zwischen dem Land und der IB. 2. Welche Referenzen und Kompetenzen hat die IB, das zentrale Förderinstitut des Landes, im Bereich der wissenschaftlichen Politikberatung? Die IB als das zentrale Förderinstitut des Landes unterstützt das Land nach § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (InvBankErV ST) in dessen Auftrag bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Daher ist die IB in der zurückliegenden Legislaturperiode in allen zuvor genannten Themen als Beraterin und strategische Partnerin der Landesregierung Sachsen -Anhalt bereits involviert gewesen. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung bringt sie dieses Wissen mit ein. So wurden bereits seit 2009 durch die IB Datenbanken und Auswertungsberichte zu volkswirtschaftlichen Indikatoren etabliert , die im Rahmen des in 2013 abgeschlossenen GBV fortgeführt werden sollten . 3. Welche der mit GBV vom 4. November 2013 übertragenen konkreten Aufgaben hat die IB an Dritte vergeben? Welche Gründe haben zur Übertragung der Aufgaben an Unterauftragnehmer geführt? Zu den folgenden Themenbereichen sind Arbeitspakete von der IB an Dritte vergeben worden: - Fortführung und Weiterentwicklung des Strukturkompasses Sachsen-Anhalt sowie des Kommunalen Finanzmonitors; - Wissenschaftliche Begleitung der Programme STARK II und III sowie des Stabilitätsrates Sachsen-Anhalt; - Unterstützung bei den so genannten künftigen Aufgabenstellungen im Rahmen der strategischen Partnerschaft zwischen Land und Investitionsbank. Hintergrund der Unterbeauftragung ist, dass die Dritten über spezielles Fachwissen verfügen. 3 4. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung Aufgaben der wissenschaftlichen Begleitung und Unterstützung der Landespolitik an die IB und nicht direkt an andere Auftragnehmer vergeben? Hierfür sprachen die in der Antwort auf Frage 2 genannten Gründe. Hinzu kam die wichtige Bündelungs- und Mittlerfunktion der IB mit Blick auf die in der Antwort auf Frage 1 genannten Aufgaben. 5. Welche Unteraufträge hat die IB mit Dritten geschlossen? Bitte einzeln aufschlüsseln nach Datum des Vertragsschlusses, Vertragspartnern, Vertragslaufzeit und jährlich entstandenen Kosten. Datum des Vertragsschlusses Vertragspartner Vertragslaufzeit Jährliche Kosten 10.12.2013 Statistisches Landesamt des Landes Sachsen -Anhalt 01.01.2014 - 31.12.2020 70.000 EUR brutto 25.02.2014 Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gGmbH 01.03.2014 - 31.12.2020 636.650 EUR brutto 15.09.2014 Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e. V. 15.09.2014 - 31.01.2015 12.495 EUR brutto (Kosten insgesamt) 6. In welchem Verfahren wurden die jeweiligen dritten Vertragspartner ermittelt ? Wurde vor Vertragsschluss mit Unterauftragnehmern eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt? Hat die Landesregierung bei jedem Vertragsschluss einzeln der Aufgabenübertragung an Dritte zugestimmt ? Der GBV berechtigt die IB, Unteraufträge an Dritte zu erteilen. Eine weitere Zustimmung durch die Landesregierung war nicht erforderlich. Des Weiteren unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) bei Aufträgen ab den dort geregelten Schwellenwerten sowie dem Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (LVG LSA). Ermittlung des Vertragspartners Statistisches Landesamt des Landes Sachsen- Anhalt: Für den Betrieb des Strukturkompasses und des Kommunalen Finanzmonitors sowie für die Vornahme weiterer Auswertungen ist eine aktuelle Datengrundlage erforderlich. Die offizielle und aktuelle Datengrundlage für Sachsen-Anhalt wird über das Statistische Landesamt des Landes Sachsen-Anhalt bereitgestellt . Somit gab es in Bezug auf diesen Vertragspartner keine alternativen Anbieter . Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung war daher entbehrlich. 4 Ermittlung des Vertragspartners Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gGmbH: Die IB hat im Rahmen der vorgeschriebenen EU-weiten Vertragsausschreibung des Dienstleistungsauftrags zur wissenschaftlichen Begleitung und Unterstützung ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VOF durchgeführt . In dieses Verfahren inkludiert ist die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung durch die Bewerber. Ermittlung des Vertragspartners Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e. V.: Gegenstand der zu erstellenden Studie war die Befassung mit dem kommunalen Gebäudebestand und dessen energetischer Sanierung. Laut einer IB-internen Prüfung existiert für eine derartige freiberufliche Leistung mit kreativwissenschaftlichem Charakter kein realer Markt mit entsprechenden Anbietern bzw. kein Verzeichnis, keine Datenbank oder eine andere vergleichbare Auflistung potenzieller Anbieter. Einzig der o. g. Vertragspartner war der IB als Anbieter der nachgefragten Leistung bekannt. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung war daher entbehrlich. Aufgrund des Auftragsvolumens in Höhe von 10.500 Euro netto war die Vergabe dieses Auftrags nicht vom sachlichen Anwendungsbereich des Landesvergabegesetzes (LVG LSA) erfasst. Vielmehr war eine Freihändige Vergabe nach der Verordnung des MW über Auftragswerte für die Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A vom 16. Dezember 2013 zulässig.