Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2410 30.01.2018 (Ausgegeben am 31.01.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Christina Buchheim (DIE LINKE) Sozialversicherungsfreiheit der ehrenamtlichen Tätigkeiten Kleine Anfrage - KA 7/1347 Vorbemerkung des Fragestellenden: Zur Stärkung des Ehrenamts betonte der Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht (CDU) in der Landtagssitzung am 20. Juni 2014, dass die Sozialversicherungsfreiheit der ehrenamtlichen Tätigkeiten ein Schritt in die richtige Richtung wäre. Nachfolgend erklärte er: „Mein Haus hält nach wie vor an seiner Auffassung fest, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit auf kommunaler Ebene sozialversicherungsfrei sein muss. Um auf Bundesebene zu diesem Thema Rechtsklarheit für alle Beteiligten zu schaffen, wurden in der Vergangenheit diverse seitens des Landes Sachsen -Anhalt unterstützte Versuche unternommen, über Bundesratsinitiativen eine Änderung des § 7 des SGB IV zu erreichen, um damit sämtliche Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger künftig bundesweit sozialversicherungsfrei zu stellen. Voraussetzung für eine derartige Freistellung ist unter anderem eine bundeseinheitliche Definition der ehrenamtlichen Tätigkeit. Unter dem Ehrenamt ist nicht nur das kommunale Ehrenamt der ehrenamtlichen Bürgermeister und Gemeinderäte zu verstehen. Ehrenamtliche Tätigkeit findet sich auch in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung und zahlreicher anderer rechtlicher Körperschaften sowie im freiwilligen bürgerschaftlichen Engagement.“ Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist festgehalten, sich auf Bundesebene dafür einsetzen zu wollen, ehrenamtliche Tätigkeit von der Sozialversicherungspflicht zu befreien. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Welche Schritte mit welchen inhaltlichen Zielsetzungen haben die Landesregierungen Sachsen-Anhalts seit der Landtagsdebatte im Juni 2014 auf Bundesebene unternommen, um eine bundeseinheitliche Definition der ehrenamtlichen Tätigkeit zu erreichen und eine Sozialversicherungsfreiheit für ehrenamtliche Tätigkeiten auf kommunaler Ebene zu erreichen? Was kann die Landesregierung zum aktuellen Sachstand berichten? 2. Welche Schritte mit welchen inhaltlichen Zielsetzungen wird die Landesregierung bis zu welchem Zeitpunkt unternehmen, um eine bundeseinheitliche Definition der ehrenamtlichen Tätigkeit zu erreichen und im Sinne des Koalitionsvertrages eine Sozialversicherungsfreiheit für ehrenamtliche Tätigkeiten auf kommunaler Ebene zu erreichen? Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)“ unterstützte Sachsen-Anhalt eine Entschließung des Bundesrates zur Schaffung einer dauerhaften Regelung zur Nichtanrechnung von Aufwandsentschädigungen als Hinzuverdienst auf vorgezogene Altersrenten und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (BR-Drs. 628/16 (Beschluss)). Die Bundesregierung äußerte sich in ihrer Stellungnahme zu dieser Entschließung dahingehend, dass erst in der 19. Legislaturperiode des Bundestages zu entscheiden sei, wie Aufwandsentschädigungen im Rentenrecht nach Ablauf der bis zum 30. September 2020 geltenden Übergangregelung für die Nichtberücksichtigung von Aufwandsentschädigungen kommunaler Ehrenbeamter als Hinzuverdienst bei Alters- und Erwerbsminderungsrenten (§ 313 Absatz 8 SGB VI) zu behandeln sind (BR-Drs. 628/17). Eine Länderumfrage zu den Erfolgsaussichten einer weiteren Bundesratsinitiative in dieser Angelegenheit ergab, dass derzeit im Bundesrat hierfür keine Mehrheit zustande kommen würde.