Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2418 01.02.2018 (Ausgegeben am 02.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Höppner (DIE LINKE) Umwelt-Belastung bei der Erdöl- bzw. Erdgas-Gewinnung in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1288 Vorbemerkung des Fragestellenden: Es gibt Befürchtungen, dass eine bisher nicht erfasste gesundheitliche Belastung aus dem Ernährungs-Kreislauf beim Genuss von Feldfrüchten, die auf ehemaligen giftbelasteten Schlammgruben gewachsen sind, besteht. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass die giftigen Schlämme auch das Grundwasser belasten. Es gibt Hinweise darauf, dass ehemalige giftbelastete Schlamm-Gruben der Erd-Gas- Gewinnung um die Wendezeit und danach nicht ordnungsgemäß entsorgt wurden, sondern mittels Planierraupen zugeschoben wurden. Diese Gruben müssten alle im Altlasten-Register enthalten sein. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wie viele ehemalige giftbelastete Schlammgruben gab/gibt es auf der Fläche des heutigen Sachsen-Anhalts? In Sachsen-Anhalt sind rund 800 Tiefbohrungen (> 100 m) zu Erkundungs- und Gewinnungszwecken von Kohlenwasserstoffen niedergebracht worden. Abhängig vom Bedarf, Tiefe und Zielstellung der Bohrung wurde im direkten Umfeld der Bohranlage ein Bohrschlammgrubensystem aus bis zu drei Bohrschlammgruben ausgehoben, in das das erbohrte Bohrgut und die Bohrspülung eingeleitet wurden. Da nicht neben jeder Bohrung ein Bohrschlammgrubensystem angelegt wurde oder der Bohrschlamm entsorgt worden ist, ist die genaue Anzahl von Bohrschlammgrubensystemen in Sachsen-Anhalt nicht bekannt. 2 2. Wo befinden sich die Standorte der nicht ordnungsgemäß entsorgten ehemaligen Schlamm-Gruben? Die Lage der Bohrungen kann über die Landesbohrdatenbank des Landesamtes für Geologie und Bergwesen unter der Internetadresse https://lagb.sachsenanhalt .de/service/geofachinformation/landesbohrdatenbank/ eingesehen werden. 3. Inwieweit gehen die Landesregierung bzw. die von ihr beauftragten Gutachter Hinweisen aus der Bevölkerung auf bisher unbekannte mögliche Altlasten nach? Hinweise aus der Bevölkerung werden durch die zuständigen Ordnungsbehörden geprüft, die im Einzelfall über notwendige Maßnahmen entscheiden. 4. Wie viele und welche der bekannten Verdachtsfälle konnten bisher als tatsächliche Altlastenstandorte bestätigt werden? Im Zuge des Rückbaus von bergtechnischen Anlagen in der Altmark wurden bislang 226 Bohrschlammgruben zurückgebaut. 5. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Untersuchung landwirtschaftlich genutzter Flächen bei, unterhalb derer mögliche Öl- und Bohrschlammgruben bekannt sind und auf denen die Feldfrüchte auffällige Merkmale krankhaften Wuchses bzw. Verkümmerungen aufweisen? Erfordernis sowie Art und Umfang von Untersuchungen und Maßnahmen richten sich nach den Anforderungen des Bundesbodenschutzgesetzes und der Bodenschutzverordnung und sind einzelfallbezogen durch die zuständigen Bodenschutzbehörden zu beurteilen. Liegen entsprechende Anhaltspunkte vor, wird im Einzelfall über die Umsetzung notwendiger Gefahrenabwehrmaßnahmen entschieden. 6. Kann die Landesregierung Aussagen dazu machen, welche Unternehmen für die bislang verifizierten Altlastenstandorte verantwortlich sind? Für die Untersuchung und Sanierung der bislang verifizierten Altstandorte ist die ENGIE E&P Deutschland GmbH in Anspruch genommen worden. 7. Welche der Öl- und Bohrschlammgruben sind bereits aus dem Bergrecht entlassen worden, welche nicht? Aktuell stehen noch 20 Bohrschlammgrubensysteme unter Bergaufsicht. Im Rahmen des Rückbaus bergtechnischer Anlagen sind in der Altmark von 1994 bis Ende 2017 insgesamt 215 Bohrungen verfüllt sowie 250 Sondenplätze und 226 Bohrschlammgruben zurückgebaut worden. Dafür wurden bislang rund 237 Mio. EUR aufgewendet .