Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2419 05.02.2018 Hinweis: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 06.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Entwicklung der Situation der Lehrbeauftragten an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1296 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landesregierung hatte sich mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 unter anderem das Ziel gesetzt, die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern. Diese Erhöhung ist an die Bedingung gekoppelt, die Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen zu verbessern. In den Ergänzungsvereinbarungen zu den Zielvereinbarungen 2015 bis 2019 zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und den Hochschulen des Landes wurde vereinbart, mindestens 50 Prozent der zusätzlich an die Hochschulen ausgereichten Mittel für personalwirtschaftliche Maßnahmen einzusetzen. In der Antwort zur Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Personalstruktur und wissenschaftlicher Mittelbau an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt“ (Drs. 6/1323) antwortete die Landesregierung auf die Frage, ob das Pflichtlehrangebot ausschließlich durch hauptamtliches wissenschaftliches Personal gewährleistet werden kann und wenn nicht, welche Gründe dafür vorliegen. Aus der Antwort ging hervor, dass die Hochschulen sich u. a. aufgrund nicht ausreichenden Personalbudgets , flexibleren Lösungsnotwendigkeiten oder auch nichtausfinanzierten Stellenplänen der Vergabe von Lehraufträgen an Lehrbeauftragte (Honorarkräfte) bedienten. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung: In der Antwort auf die Frage 2 sind aufgrund des hohen Detailgrades der Frage in Verbindung mit den sehr kleinen Kohorten Informationen enthalten, die es Dritten ermöglichen, Rückschlüsse auf beteiligte Personen zu ziehen. Diese Datensätze dürfen gemäß § 11 Abs. 2 Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz - HStatG) nur an zuständige oberste Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung durch die statistischen Ämter übermittelt werden. Die beteiligten Personen haben darüber hinaus ein berechtigtes Interesse daran, dass diese Daten nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung hat jedoch auch eine Schutzpflicht gegenüber ihren Informationsquellen. Die Antwort der Landesregierung zu Frage 2 wird insoweit mit der Bitte um Anwendung der Geheimschutzordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt (GSO LT) gesondert übermittelt. Hierbei wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Geheimnissen mit einbezogen werden können. Hierzu zählt auch die GSO LT. Die Anwendung der §§ 33 und 34 GSO LT ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen- Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung sowie Betroffener Dritter zu befriedigen. Frage 1: Wie hat sich seit 2011 die Zahl der Lehrbeauftragten an den Hochschulen im Land entwickelt? Bitte geben Sie in Jahresscheiben den absoluten und prozentualen Anteil der Lehrbeauftragten an und gliedern Sie die Angaben nach den einzelnen Hochschulen laut Hochschulgesetz. Zur Beantwortung der Frage 1 wurden Zahlen des Statistischen Landesamtes verwendet . Im Jahr 2011 gab es an den Hochschulen im Land insgesamt 1.340 Lehrbeauftragte, das entsprach einem Anteil von 7,5 % am Hochschulpersonal insgesamt. Nach einem leichten Anstieg im Jahr 2013 auf 1.465 Lehrbeauftragte (8,0 %) ging die Zahl der Lehrbeauftragten im Jahr 2014 auf 1.366 (7,4 %) wieder leicht zurück. Seitdem ist ein geringer Anstieg auf 1.460 Lehrbeauftragte im Jahr 2016 (8,1 %) zu verzeichnen . Insgesamt ist festzustellen, dass es von 2011 bis 2016 über alle Hochschulen hinweg nur geringe Schwankungen im Bereich von 7,4 bis 8,1 % gab. Generell ist zu erwarten, dass der Anteil der Lehrbeauftragten an den Fachhochschulen höher ist als an den Universitäten des Landes, was mit einem höheren Praxisbezug der Ausbildung an den Fachhochschulen zu begründen ist. Hier liegt der Anteil der Lehrbeauftragten zwischen 20 und kurzzeitig 42 %. 3 Die Zahl der Lehrbeauftragten an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle schwankt im Vergleich mit den anderen Hochschulen stärker. Grund hierfür ist ein notwendiges hohes Maß an künstlerischer und gestalterischer Flexibilität in Zusammenhang mit § 50 Abs. 1 Satz 2 HSG LSA. Eine zahlenmäßige Übersicht zu den Lehrbeauftragten aller Hochschulen laut Hochschulgesetz beinhaltet die Anlage. Angaben zur Theologischen Hochschule Friedensau und zur Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle werden mit aufgeführt , da sie in der Gesamtstatistik berücksichtigt sind. Frage 2: Wie entwickelt sich die Betreuungsrelation zwischen Studierenden und den Lehrbeauftragten seit 2011? Geben Sie in Jahresscheiben die Betreuungsrelationen als Verhältnis der Zahl der Studierenden im Wintersemester und der Zahl der Lehrbeauftragten gerechnet auf das Jahr des Beginns des Wintersemesters an und gliedern Sie die Angaben nach den einzelnen Hochschulen laut Hochschulgesetz sowie nach in der Statistik üblichen Fächergruppen. Eine zahlenmäßige Übersicht zur Betreuungsrelation zwischen Studierenden und Lehrbeauftragten seit 2011, summiert über alle Hochschulen, enthält die folgende Tabelle. Es wird darauf hingewiesen, dass hier Studierende, Lehrbeauftragte und Betreuungsrelation erfasst werden, zugeordnet nach fachlicher Zugehörigkeit, nicht nach den jeweiligen Fachbereichsstrukturen in den Hochschulen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden analoge Daten für die einzelnen Hochschulen der Geheimschutzstelle des Landtages übermittelt. Die Zahl der Lehrbeauftragten enthält keine Information über den Umfang der von ihnen wahrgenommenen Lehraufträge, mithin entspricht ihr Anteil am Hochschulpersonal nicht notwendigerweise ihrem Anteil an der Hochschullehre. 4 Studierende und Lehrpersonal in Sachsen-Anhalt Zahlen nach Fächergruppen der amtlichen Statistik Quelle: amtliche Statistik Sachsen-Anhalt 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Studierende (ohne Polizei) 55.417 55.560 55.646 54.719 54.667 54.272 01-Geisteswissenschaften 9.299 9.485 9.557 9.355 3.860 3.725 02-Sport 774 728 659 662 622 667 03-Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 17.200 17.181 17.306 16.755 22.511 22.888 04-Mathematik, Naturwissenschaften 7.803 7.619 7.439 7.276 4.562 4.506 05-Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 4.265 4.378 4.447 4.610 4.586 4.621 07-Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 2.970 3.087 3.135 3.176 3.236 3.238 08-Ingenieurwissenschaften 11.078 10.996 11.023 10.825 13.222 12.568 09-Kunst, Kunstwissenschaft 2.028 2.086 2.080 2.060 2.068 2.059 Lehrbeauftragte 1.340 1.396 1.465 1.366 1.401 1.460 01-Geisteswissenschaften 293 328 319 308 138 171 02-Sport 9 7 6 15 26 19 03-Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 396 395 416 341 490 529 04-Mathematik, Naturwissenschaften 75 85 86 67 35 41 05-Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften - - - - - - 07-Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 93 86 79 84 89 109 08-Ingenieurwissenschaften 164 162 192 180 202 211 09-Kunst, Kunstwissenschaft 137 147 162 166 179 182 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 173 186 205 205 242 198 Betreuungsrelation 01-Geisteswissenschaften 3,2% 3,5% 3,3% 3,3% 3,6% 4,6% 02-Sport 1,2% 1,0% 0,9% 2,3% 4,2% 2,8% 03-Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 2,3% 2,3% 2,4% 2,0% 2,2% 2,3% 04-Mathematik, Naturwissenschaften 1,0% 1,1% 1,2% 0,9% 0,8% 0,9% 05-Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 07-Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 3,1% 2,8% 2,5% 2,6% 2,8% 3,4% 08-Ingenieurwissenschaften 1,5% 1,5% 1,7% 1,7% 1,5% 1,7% 09-Kunst, Kunstwissenschaft 6,8% 7,0% 7,8% 8,1% 8,7% 8,8% 5 Frage 3: Kann das Pflichtlehrangebot ausschließlich durch hauptberufliches wissenschaftliches Personal abgedeckt werden? Bitte beantworten Sie die Frage differenziert nach den einzelnen Hochschulen laut Hochschulgesetz sowie nach in der Statistik üblichen Fächergruppen. Schätzen Sie die Entwicklung der letzten Jahre seit 2011 ein. Sollte das Pflichtlehrangebot nicht ausschließlich durch hauptberufliches wissenschaftliches Personal abgedeckt werden können , legen Sie bitte dar, a) welche wichtigen Gründe dazu führten und ob sich diese durch die Erhöhung der Grundfinanzierung verändert haben; b) welche Mehrkosten den Hochschulen entstehen würden, sicherten sie alle Pflichtlehrangebote ausschließlich durch hauptberufliches wissenschaftliches Personal der Hochschulen selbst ab; c) in welchem Umfang zur Gewährleistung des Pflichtlehrangebots seit 2011 Lehrbeauftragte eingesetzt werden mussten (geben Sie die Werte bitte in Jahresscheiben und in Prozent und absolut an); d) welche Schwerpunkte sich beim Einsatz von Lehrbeauftragten im Pflichtlehrangebot bezüglich der einzelnen Hochschulen in Sachsen-Anhalt bzw. bezüglich bestimmter Fächer oder Fächergruppen abzeichnen; e) ob und welche Mindeststandards für Lehraufträge hinsichtlich Bezahlung, Vertragsdauer und Verlängerungsoptionen gelten. Das Pflichtlehrangebot an den Hochschulen des Landes kann nicht ausschließlich über hauptberufliches wissenschaftliches Personal abgedeckt werden. So ist eine Flexibilität der Hochschulen hinsichtlich der Studiengangstruktur, z. B. zur Einrichtung neuer Studiengänge, zu gewährleisten. Ein weiterer Punkt ist die unumgängliche Personalvakanz z. B. bei der Neubesetzung von Professuren. Und schließlich empfiehlt der Wissenschaftsrat den Fachhochschulen mit Beschluss vom 21. Oktober 2016 (Drs. 5637-16): „Die wissenschaftliche und zugleich anwendungsbezogene Lehre als primäre Aufgabe der Fachhochschulen soll aus Sicht des Wissenschaftsrates auch künftig ganz überwiegend von Professorinnen und Professoren geleistet werden, die über die bewährte Dreifachqualifikation in Lehre, Forschung und Berufspraxis verfügen. Sie sollen das hauptberufliche wissenschaftliche Personal an Fachhochschulen weiterhin quantitativ dominieren. Entsprechend bekräftigt der Wissenschaftsrat seine Empfehlung, 80 % des Lehrangebots eines Fachbereichs durch hauptberufliches wissenschaftliches Personal, vorrangig durch Professorinnen und Professoren, abzudecken (und nur 20 % durch Lehrbeauftragte aus der beruflichen Praxis).“ Eine Statistik zu Lehrbeauftragten auf Fachbereichsebene wird an den Universitäten des Landes nicht geführt. Eine rückwirkende Zuordnung aller Lehraufträge zu Fächergruppen vom Jahr 2011 an war innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Erhebungen der Fachhochschulen zu dieser Teilfrage beziehen sich teilweise auf Fächergruppen und teilweise auf Fachbereiche, weshalb eine vergleichende Darstellung hierzu nicht möglich ist. 6 Antwort zu Frage 3a: Voraussetzung für die Einrichtung neuer Studiengänge ist, dass das Lehrangebot prinzipiell durch hauptberufliches wissenschaftliches Personal abgedeckt werden kann. Gemäß § 50 Absatz 1 Satz 1 HSG LSA können zur Ergänzung des Lehrangebots Lehraufträge erteilt werden. Zudem empfiehlt der Wissenschaftsrat Fachhochschulen bzw. Hochschulen für Angewandte Forschung eine Abdeckung des Lehrangebots über Lehrbeauftragte in Höhe von bis zu 20 Prozent. Dies wird durch die Hochschulen im Land realisiert. Gründe für den Einsatz von Lehrbeauftragten in der Pflichtlehre sind dementsprechend der geforderte Praxisbezug der Ausbildung an Fachhochschulen, die künstlerischen Studiengänge gem. § 50 Absatz 1 Satz 2 HSG LSA sowie übergangsweise Personalvakanzen z. B. in der Startphase neuer Studienangebote sowie während der Verfahren zur Besetzung von Professorenstellen (alle Hochschulen). Eine Erhöhung der Grundfinanzierung hätte deshalb nicht notwendig einen niedrigeren Anteil der Lehre durch Lehrbeauftragte zur Folge. Antwort zu Frage 3b: An den Fachhochschulen wird ein wesentlicher Anteil der Pflichtlehre durch Praxispartner geleistet. Dies entspricht der aktuellen Empfehlung des Wissenschaftsrats 2016 für die Fachhochschulen (s. o.). In diesem Bereich ist ein Ersatz durch hauptberufliches Hochschulpersonal nicht wünschenswert. Da bei den Universitäten bereits der Umfang der Pflichtlehre-Lehraufträge nicht bezifferbar war (s. o.), konnten auch keine Mehrkosten ermittelt werden. Für künstlerische Studiengänge wird auf die Antwort zur Frage 3a verwiesen. Antwort zu Frage 3c: Die folgende Tabelle enthält die insgesamt an den Hochschulen geleisteten Lehraufträge nach Semesterwochenstunden und prozentual am Lehrangebot. Wie hoch der Anteil der Pflichtlehre an den Lehraufträgen ist, wird statistisch nicht erfasst. Anzahl und prozentualer Anteil der Semesterwochenstunden durch Lehrbeauftragte Quelle: Abfrage der Hochschulen, 2017 SWS % SWS % SWS % SWS % SWS % 2011 6.462 16,1 651 21,9 1.476 21,3 325 18,7 240 12,90 2012 7.339 17,9 651 22,1 1.530 21,9 290 16,7 260 13,84 2013 7.388 18,0 568 19,1 1.816 25,0 259 14,9 271 14,48 2014 7.954 19,1 568 20,8 1.787 24,7 266 15,3 229 12,63 2015 8.041 19,2 568 21,5 1.468 21,2 272 15,7 245 13,59 2016 8.203 19,5 568 21,5 1.433 20,8 252 15,9 197 11,24 HS Harz Studienjahr KHH HS Anhalt HS Md-Sdl HS Mers 7 Antwort zu Frage 3d: In nachfolgender Tabelle sind die Schwerpunkte beim Einsatz von Lehrbeauftragten im Pflichtlehrangebot für die einzelnen Hochschulen bestimmter Fächer oder Fächergruppen aufgeführt. Schwerpunkte bei Einsatz von Lehrbeauftragten im Pflichtlehrangebot: Quelle: Abfrage der Hochschulen, 2017 MLU OvGU KHH HS Anhalt HS Md-Sdl HS Mers HS Harz Musik keine Angabe für alle Fächer Agrar- u. Ernährungs -wissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften Kunst und Kunstwissenschaft , Recht, Wirtschaftswissenschaften , Sozialwissenschaften (Angaben für das letzte akademische Jahr) Rechtswissenschaften , Wirtschaftswissenschaften , Sozialwissenschaften Tourismus, Verwaltungswissenschaften , Wirtschaftswissenschaften Antwort zu Frage 3e: Die Hochschulen regeln und verwalten den Einsatz von Lehrbeauftragten in ihren Lehrauftragsordnungen, Richtlinien bzw. Grundsätzen autonom. Darin sind Regelungen wie Bezahlung, Vertragsdauer usw. enthalten. An allen Hochschulen werden Lehraufträge längstens für jeweils ein Semester erteilt. Da durch Lehraufträge keine Angestelltenverhältnisse begründet werden, können sie auch keine Verlängerungsoptionen enthalten. Neue Lehrauftragsverträge sind aber bei Bedarf auch mit denselben Auftragnehmern möglich. Die Vergütung für eine Lehrauftragsstunde richtet sich in der Regel nach der Qualifikation des Auftragnehmers und liegt zwischen 20 und 50 Euro. Frage Nr. 4: Ist es zutreffend, dass ein Mindestanteil an Lehrbeauftragten an den Hochschulen für die Akkreditierung von Studiengängen notwendig ist? Wenn ja, a) wie hoch ist dieser Mindestanteil und b) wie handhaben dies die einzelnen Hochschulen im Land? Bitte beantworten Sie differenziert nach den einzelnen Hochschulen laut Hochschulgesetz. In den Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung vom 8. Dezember 2009 (in der Fassung vom 20. Februar 2013 des Akkreditierungsrates (http://archiv.akkreditierungsrat.de/index.php?id=beschluesse) wurde kein Mindestanteil an Lehrbeauftragten an den Hochschulen für die Akkreditierung von Studiengängen festgelegt. Für Fachhochschulen gibt es seit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates von 2016 (siehe Antwort zu Frage 3, Seite 5) einen Richtwert von 20 Prozent für die Abdeckung des Pflichtlehrangebots durch Lehrbeauftragte . 8 Anlage Hochschulpersonal in Sachsen-Anhalt Quelle: amtliche Statistik, Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Personal insgesamt 17.792 18.137 18.250 18.355 18.397 18.119 Lehrbeauftragte 1.340 1.396 1.465 1.366 1.401 1.460 Anteil 7,5% 7,7% 8,0% 7,4% 7,6% 8,1% Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Personal insgesamt 8.406 8.397 8.380 8.274 8.376 8.061 Lehrbeauftragte 280 296 326 298 310 416 Anteil 3,3% 3,5% 3,9% 3,6% 3,7% 5,2% Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Personal insgesamt 6.511 6.772 6.723 6.718 6.680 6.567 Lehrbeauftragte 241 252 237 230 269 215 Anteil 3,7% 3,7% 3,5% 3,4% 4,0% 3,3% Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Personal insgesamt 285 334 379 387 409 407 Lehrbeauftragte 2 28 58 70 87 50 Anteil 0,7% 8,4% 15,3% 18,1% 21,3% 12,3% Hochschule Anhalt 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Personal insgesamt 850 839 909 911 892 978 Lehrbeauftragte 259 240 222 203 195 243 Anteil 30,5% 28,6% 24,4% 22,3% 21,9% 24,8% Hochschule Harz 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Personal insgesamt 360 369 382 371 335 338 Lehrbeauftragte 117 113 122 115 96 101 Anteil 32,5% 30,6% 31,9% 31,0% 28,7% 29,9% Hochschule Magdeburg-Stendal 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Personal insgesamt 669 734 765 974 970 946 Lehrbeauftragte 259 301 324 278 264 231 Anteil 38,7% 41,0% 42,4% 28,5% 27,2% 24,4% 9 Hochschule Merseburg 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Personal insgesamt 573 558 578 584 595 679 Lehrbeauftragte 123 113 124 118 124 144 Anteil 21,5% 20,3% 21,5% 20,2% 20,8% 21,2% Theologische Hochschule Friedensau 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Personal insgesamt 87 89 91 90 91 87 Lehrbeauftragte 20 20 20 20 20 20 Anteil 23,0% 22,5% 22,0% 22,2% 22,0% 23,0% Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Personal insgesamt 51 45 43 46 49 56 Lehrbeauftragte 39 33 32 34 36 40 Anteil 76,5% 73,3% 74,4% 73,9% 73,5% 71,4%