Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2422 05.02.2018 (Ausgegeben am 06.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Chris Schulenburg (CDU) Natura 2000 - Ausgleichszahlung für die Landwirtschaft und Entschädigung nach der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 Kleine Anfrage - KA 7/1309 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen in Form von Ausgleichszahlungen für Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Natura-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten. Ein Landwirt erhält die Ausgleichszahlung nach der Richtlinie Natura 2000 - Ausgleich für die Landwirtschaft vom 30. Januar 2008 (MBl. LSA S. 240) dafür, dass er die Fläche gemäß der Natura-2000-Richtlinie nicht regulär nutzen kann. Ausgeglichen wird damit das sich aufgrund der Beschränkungen im Vergleich zu einer landwirtschaftlich möglichen optimalen Nutzung ergebenen Mindereinkommen. Die Ausgleichszahlung ist eine Gegenleistung für das im öffentlichen Interesse liegende Verhalten des Betriebsinhabers, bestimmte Grundanforderungen für die Erzeugung einzuhalten . Der Anspruch ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil wegen des Hochwassers 2013 die Grünfläche nicht entsprechend der Richtlinie bewirtschaftet und die Mahd, aufgrund der Vernässung durch das Hochwasser, nicht vorgenommen werden konnte. Mit dem Schadensausgleich nach der Hochwasserrichtlinie ist nicht gleichzeitig auch die Ausgleichszahlung nach der Richtlinie Natura 2000 beglichen (vgl. Entscheidung VG Halle (Saale) 1 A 19/15 vom 13. Januar 2017 sowie Entscheidung Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt 1 L 39/17 vom 9. Mai 2017). 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. In welcher Höhe wurden Haushaltsmittel für die Gewährung nach der Richtlinie Natura 2000 in den Jahren 2013 bis 2017 eingestellt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. In den Jahren 2013 bis 2017 wurden für die Gewährung von Zahlungen nach der Richtlinie Natura 2000 folgende Haushaltsmittel eingestellt: 2013: 3.600.000,00 € 2014: 2.400.000,00 € 2015: 2.600.000,00 € 2016: 1.882.700,00 € 2017: 2.639.330,00 € 2. In welcher Höhe erfolgten Ausgleichszahlungen nach der Richtlinie Natura 2000 in den Jahren 2013 bis 2017 (Abflüsse)? Bitte nach Jahren aufschlüsseln . In den Jahren 2013 bis 2017 erfolgten nach der Richtlinie Natura 2000 folgende Mittelabflüsse : 2013: 2.216.100,00 € 2014: 3.035.705,00 € 2015: 2.602.050,00 € 2016: 1.593.079,00 € 2017: 2.275.067,00 € 3. Bei wie vielen Betroffenen und in welcher Höhe wurden keine Ausgleichszahlungen nach der Richtlinie Natura 2000 geleistet, weil ein Schadensausgleich nach der Richtlinie Hochwasserschutz 2013 erfolgte. Vorbehaltlich des Abschlusses von sieben noch in Prüfung befindlichen Fällen wurde bei 115 Antragstellern die Zuwendung nach der Richtlinie Natura 2000-Ausgleich im Jahr 2013 aufgrund der gleichzeitigen Gewährung eines Schadensausgleichs nach der Richtlinie Hochwasserschutz gekürzt oder versagt. In diesen Fällen wurden insgesamt 893.000 € nicht ausgezahlt bzw. zurückgefordert. 4. Bei wie vielen Betroffenen und in welcher Höhe wurden Ausgleichszahlungen nach der Richtlinie Natura 2000 trotz eines Schadensausgleichs nach der Richtlinie Hochwasserschutz geleistet. Im Fall zweier Betriebe, deren Gerichtsverfahren abgeschlossen und das Urteil damit rechtskräftig geworden ist, wurde für den Zeitraum des Hochwasserschadensereignisses 2013 neben der Hochwasserentschädigung auch der Natura 2000-Ausgleich gewährt. Da jedoch noch weitere gerichtliche Verfahren anhängig sind, kann die Frage nicht abschließend beantwortet werden (vgl. Antwort zu Frage 6). 3 5. Wie viele Rückzahlungsforderungen, im Hinblick auf schon genehmigte Fördermittelanträge nach Natura 2000, wurden in den letzten 6 Jahren vorgenommen ? Und in Höhe welcher Gesamtsumme?   [Ist das Problem ein Einzelfall oder ist es systemimmanent?] Die Anzahl der Rückzahlungsforderungen in den letzten 6 Jahren ist nur mit erheblichem Aufwand zu ermitteln. Rückzahlungsforderungen entstehen, wenn durch eine Nachberechnung festgestellt wird, dass eine bereits geleistete Zahlung widerrechtlich zu hoch ausgefallen ist. Nachberechnungen können aber auch Nachzahlungen zur Folge haben. Eine entsprechende Übersicht wird zeitnah nachgereicht. 6. Inwieweit plant die Landesregierung nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz , die nicht gezahlten Ausgleichszahlungen im Hochwasserjahr 2013 nachzuholen bzw. die einbehaltenen oder zurückgeforderten Ausgleichszahlungen auszuschütten oder zu erstatten, weil aufgrund der o. a. Gerichtsentscheidungen eben keine unzulässige Doppelförderung vorliegt?   Zur Frage, ob ein Landwirt neben einer Zuwendung für Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 auch Ausgleichzahlungen nach der Richtlinie Natura 2000-Ausgleich für die Landwirtschaft für den Zeitraum des Hochwasserschadensereignisses 2013 beanspruchen kann, sind derzeit noch gerichtliche Verfahren anhängig . Aus diesem Grunde ist eine Beantwortung der Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.