Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2423 05.02.2018 (Ausgegeben am 06.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Monitoring von invasiven Arten über Datenbanken Kleine Anfrage - KA 7/1344 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Koordinationsstelle Invasive Neophyten in Schutzgebieten in Sachsen-Anhalt - genannt KORINA, beim Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU e. V.), erfasst die Vorkommen invasiver Pflanzenarten in einer Datenbank. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Welche weiteren Datenbanken existieren im Land Sachsen-Anhalt zur Erfassung und Bewertung von invasiven Arten? Bei der Antwort bitte folgende Aspekte berücksichtigen: 1.1 Welche Institute/Einrichtungen/Vereine beschäftigen sich mit der Erfassung von invasiven Arten über Datenbanken? 1.2 Welche Datenbanken werden von den in 1.1 benannten Administratoren gepflegt und betreut? 1.3 Wie viele invasive Arten werden über die in 1.1/1.2 ermittelten Datenbanken erfasst und wie viele Datensätze sind zu diesen einzelnen Arten hinterlegt? 1.4 Über welche Projekte / Finanzmittel werden die in 1.1 bis 1.3 benannten Datenbanken gefördert und finanziert? 1.5 Welche qualitativen Analysen können über die von 1.1 bis 1.4 identifizierten Datenbanken durchgeführt werden? Der Landesregierung sind zurzeit keine weiteren Datenbanken bekannt. 2 2. Falls Frage 1 nicht zutreffen sollte und auch generell: Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung zum weiteren Ausbau des datenbankgestützten Monitorings von invasiven Arten? Aus der Berichtspflicht gemäß Art. 24 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten ergibt sich zwangsläufig für Sachsen-Anhalt das Erfordernis des Aufbaus von Datenbanken für die invasiven Arten. Erstmalig bis zum 1. Juni 2019 und danach alle sechs Jahre berichten die Mitgliedstaaten an die Kommission. Die Berichte beinhalten neben Verbreitungsdaten für jede vorkommende invasive Art der Unionsliste unter anderem auch Angaben zu durchgeführten Kontrollmaßnahmen, zu Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung von neu auftretenden Arten, zu getroffenen Managementmaßnahmen für weit verbreitete Arten sowie zu Kosten der zur Einhaltung der Verordnung getroffenen Maßnahmen. 3. In welchen überregionalen Datenbanken werden Daten invasiver Arten aus Sachsen-Anhalt aufgenommen und ausgewertet? Bei Antwort bitte z. B. das Wildtierinformationssystem der Länder berücksichtigen . Invasive Arten, die dem Jagdrecht unterliegen: Für die derzeit in der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung stehenden Tierarten Marderhund, Waschbär, Nutria und Bisam werden in Sachsen-Anhalt Daten im Rahmen des Wildtierinformationssystems der Länder Deutschlands (WILD) erhoben. Ziel dieses langfristigen Projektes ist die bundesweite Erfassung ausgewählter Wildtierarten mit wissenschaftlichen Methoden, um künftig über abgesichertes Datenmaterial zu verfügen. Erfasst werden die Daten von ehrenamtlichen Jägerinnen und Jägern, die die Daten in von WILD entwickelten Formularen eintragen. Diese werden dann von den Ansprechpartnern, den WILD-Zentren sowie den Länderbetreuern in eine Datenbank transferiert und ausgewertet. Die Ergebnisse der bisherigen Datenerhebungen sind ausführlich in den WILD- Jahresberichten veröffentlicht. https://www.jagdverband.de/node/3677 Invasive Arten, die dem Fischereirecht unterliegen: Das Monitoring von Fischarten - so auch von invasiven Fischarten - erfolgt in der Datenbank „Fischartenkataster“ durch das Landesverwaltungsamt als obere Fischereibehörde . Eine Verknüpfung bzw. ein Datenaustausch mit überregionalen Datenbanken erfolgt nicht.