Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2430 08.02.2018 Hinweis: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 13.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Störungen der IT-Infrastruktur der Landespolizei Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1363 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit ausgelegt. Die Landesregierung hat aber dafür Sorge zu tragen, dass Tatsachen, die dem Wohle des Landes Sachsen-Anhalt, der übrigen Bundesländer und des Bundes Nachteile zufügen würden, nicht bekannt werden. Entsprechend der Verschlusssachenanweisung für das Land Sachsen-Anhalt (VSA- LSA) sind Dokumente als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ einzustufen, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann (§ 7 VSA-LSA). Vorliegend sind den Antworten polizeiinterne ablauforganisatorische und einsatztaktische Informationen zu entnehmen. Aus dem öffentlichen Bekanntwerden des zur Beantwortung der Fragen in Betracht kommenden Umfangs der der Landesregierung vorliegenden Informationen können ggf. Rückschlüsse auf die sicherheitsrelevante und - spezifische IT-Architektur gezogen werden. Es steht zu befürchten, dass das Bekanntwerden dieser Informationen die Gefahr bergen würde, dass durch gezielte Angriffe auf die IT-Sicherheit bzw. IT-Infrastruktur polizeispezifische Anwendungen nicht mehr funktionstüchtig und hierdurch die Sicherheit und Ordnung gefährdet wären. 2 Entsprechend der VSA-LSA ist bei verständiger Würdigung der Angaben die Antwort der Landesregierung auf die Fragen daher als Verschlusssache „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ einzustufen und in der Geheimschutzstelle des Landtages zur Einsichtnahme zu hinterlegen. 1. Wie oft kam es in den Jahren 2014 bis 2017 zu Störungen der IT- Infrastruktur der Landespolizei und damit zu Einschränkungen oder Ausfall von sicherheitsrelevanten polizeifachspezifischen Anwendungen? Bitte nach Jahren und, sofern die Störung nicht landesweit vorlag, nach betroffenen Behörden, Einrichtungen und Dienststellen aufschlüsseln. Die Beantwortung unterliegt der Einstufung „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGE- BRAUCH“ und kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 1.1 Wie viel Zeit lag jeweils zwischen der Störungsmeldung und dem Beginn der Störungsbeseitigung? Die Beantwortung unterliegt der Einstufung „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGE- BRAUCH“ und kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 1.2 Wie lange dauerten diese Störungen jeweils an? Die Beantwortung unterliegt der Einstufung „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGE- BRAUCH“ und kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 1.3 Welche der sicherheitsrelevanten polizeifachspezifischen Anwendungen und Fachanwendung für die formelle Kommunikation der Polizeien des Bundes und der Länder waren jeweils betroffen? Die Beantwortung unterliegt der Einstufung „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGE- BRAUCH“ und kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 1.4 Welche sicherheitsrelevanten Daten und Informationen konnten während der Störungen nicht erfasst, recherchiert oder übermittelt werden? Die Beantwortung unterliegt der Einstufung „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGE- BRAUCH“ und kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 3 2. Gab oder gibt es im Falle der Störung der IT-Infrastruktur andere adäquate Kommunikationswege zwischen den Polizeien des Bundes und der Länder oder alternative Zugriffsmöglichkeiten auf die sicherheitsrelevanten polizeifachspezifischen Anwendungen? Falls ja, welche sind diese? Wie häufig wurden diese während einer Störung im betreffenden Zeitraum genutzt? Die Beantwortung unterliegt der Einstufung „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGE- BRAUCH“ und kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 3. Welcher landeseigene oder externe Dienstleister war in den Jahren 2014 bis 2017 für die Behebung der Störungen verantwortlich? Die Beantwortung unterliegt der Einstufung „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGE- BRAUCH“ und kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen.