Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2431 08.02.2018 (Ausgegeben am 13.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Transportbehälter für die Beseitigung von Wildschweinkadavern Kleine Anfrage - KA 7/1365 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der 41. Landtagssitzung vom 20. Dezember 2017, TOP 5a „Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest“ konnte die materialtechnische Ausstattung, zu den vorzuhaltenden Behältnissen für die Beräumung von Schweinekadavern, die beim Ausbruch einer Tierseuche anfallen, nicht abschließend diskutiert werden.  Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wie viele Container zum Transport von verendeten bzw. geschossenen Wildschweinen werden im Landesverwaltungsamt in Halle vorgehalten und welche Kapazitäten (fassbares Einzelvolumen/Container bzw. Behälter) beinhalten diese? Bei der Antwort bitte auch das Gesamtvolumen für alle Container/Behälter für das Land Sachsen-Anhalt berücksichtigen. Im Landesverwaltungsamt in Halle werden gar keine Container zum Transport von verendeten bzw. geschossenen Wildschweinen vorgehalten. Das Land hat 30 Container (á 1.100 l) zur Zwischenlagerung von Wildschweinen im Tierseuchenfall beschafft. Zehn Container wurden bereits geliefert und werden beim Landeskontrollverband/der ATS GmbH in Halle gelagert. Die 20 weiteren Container sollen Mitte Februar 2018 geliefert werden. 2 2. Wer bzw. welche Firmen übernehmen den Transport der Behälter/Container an die entsprechenden Orte der verendeten Wildschweine bzw. in die möglichen Seuchenausbruchgebiete und wer bzw. welche Firma übernimmt den Transport des bzw. der verendeten Wildschweine in die Tierkörperbeseitigungsanstalten (TBA)? Bei der Antwort bitte auch die Einzeltransportkosten mit berücksichtigen. Teilfrage 1: Der Transport der Behälter/Container an die entsprechenden Orte der verendeten Wildschweine bzw. in die möglichen Seuchenausbruchsgebiete ist durch die für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Landkreise/kreisfreien Städte zu organisieren. Teilfrage 2: Firma SecAnim GmbH Transportkosten bei der Entsorgung im Tierseuchenfall: 9,57 € netto pro Anfahrt Falltier 3. Welche TBA sind für die Verbrennung der anfallenden Wildschweinkadaver im Seuchenfall vorgesehen bzw. werden aktuell für die Beseitigung der Wildschweinkadaver benutzt? Bei der Antwort bitte auch die tägliche Tonnage (Verbrennungskapazität je TBA) der zu entsorgenden Tiere, Nebenprodukte u. a. mit angeben. Firma SecAnim GmbH, Rauhes Gehege 1, 39317 Mützel Kapazität Normalentsorgung: 400 t pro Tag Maximalkapazität: 480 t pro Tag Wildschweinkadaver ohne Anzeichen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit außerhalb eines Seuchengeschehens unterliegen nicht der Beseitigungspflicht . 4. Mit welcher Erhöhung der täglichen Tonnage rechnet die Landesregierung - im Seuchenfall (Auftreten von ASP im Wildschweinbestand) - in den für die Beseitigung vorgesehenen TBA? Der Anfall des zu beseitigenden Schwarzwildes in den Restriktionszonen (Material der Kategorie 1 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) ist abhängig vom Tierseuchengeschehen (z. B. Größe des gefährdeten Gebietes; Alter/Gewicht der betroffenen Tiere) und lässt keine allgemeinen Aussagen zu.