Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2433 08.02.2018 (Ausgegeben am 13.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Gottfried Backhaus (fraktionslos) Familiennachzug von Wirtschafts-Flüchtlingen Kleine Anfrage - KA 7/1379 Vorbemerkung des Fragestellenden: Ob am Kabinetts- oder am Stammtisch - das Thema Flüchtlingsnachzug beherrscht die Diskussion. Von einigen Hunderttausend ist mal die Rede. Andere sprechen von einer Million. Mit dieser Anfrage möchte ich Klarheit in das Zahlen-Wirrwarr bringen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Was bedeutet es, wenn auch Angehörige von Flüchtlingen mit einem eingeschränkten Schutzstatus, sogenannte subsidiär Geschützte, nach Deutschland einreisen dürften? 2. Mit welchen Zahlen beim Familiennachzug rechnet die Landesregierung für die Jahre 2018 bis 2021? Die Fragen 1. und 2. werden gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung geht davon aus, dass der Anfragesteller Auskunft zum Nachzug zu nach dem Asylrecht schutzberechtigten Personen begehrt. Die in diesem Zusammenhang verwandten Terminologien „Wirtschafts-Flüchtlinge“ und „Flüchtlingsnachzug“ sind unsachgemäß. Wirtschaftliche Fluchtgründe sind asylrechtlich nicht relevant. Sie allein ermöglichen nicht die Zuerkennung humanitären Schutzes sowie eines daraus gegebenenfalls ableitbaren Familiennachzugs. Subsidiär Schutzberechtigte erhalten einen Schutzstatus, weil ihnen in ihrem Heimatland ein ernsthafter Schaden (etwa Bedrohung des Lebens, Folter, Todesstrafe etc.) droht. Es handelt sich bei ihnen regelmäßig um Kriegsflüchtlinge 2 und gerade nicht um Menschen, die allein aus wirtschaftlichen Gründen ihr Land verlassen und um Asyl ersuchen. Der Nachzug von Familienangehörigen zu subsidiär Schutzberechtigten ist auch kein „Flüchtlingsnachzug“. Die im Familiennachzug nachreisenden Personen sind nämlich per se keine Flüchtlinge. Sie reisen legal über ein Visum ein und erhalten einen Aufenthaltstitel in Abhängigkeit von der Aufenthaltsberechtigung des Stammberechtigten. Bereits in den Antworten auf die Kleinen Anfragen 7/1046 und 7/1251 wurde dargelegt, dass der Landesregierung eine Prognose zu einem gegebenenfalls zu erwartenden Anstieg von Familiennachzügen nicht verlässlich möglich ist.