Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2435 08.02.2018 (Ausgegeben am 13.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Vollkosten für alle, wann? Kleine Anfrage - KA 7/1409 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landesregierung informierte im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Niederschrift 7/LAN/16), dass die Entgeltstaffelung für die Betreuung der Waldbesitzer und Forstbetriebsgemeinschaften durch das Landeszentrum Wald abgeschafft werden wird und damit für alle Vollkosten erhoben werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Betrifft die Vollkostenrechnung alle durch das Landeszentrum Wald und den Landesbetrieb Forst erbrachten Dienstleistungen? Wenn nicht, oder eingeschränkt, welche Dienstleistungen sind betroffen? Die in Rede stehende Vollkostenrechnung betrifft die Entgelterhebung für die Betreuungsleistungen des Landeszentrums Wald für den Privat- und Körperschaftswald nach der Verordnung über die Betreuung für den Privat- und Körperschaftswald vom 11.12.2012 (PKWaldVO). Die Betreuung beinhaltet insbesondere folgende entgeltliche Leistungen der Revier- und Betriebsleitung : • Forstlicher Betriebsvollzug, • Vorbereitung und Vollzug des Holzverkaufs einschließlich Angebotseinholung und Übergabe der Verkaufshölzer an die Käufer, • Vorbereitung der Leistungs- und Materialbeschaffung , • Vorbereitung und Begleitung von Fördermaßnahmen , • Naturalbuchhaltung, Abrechnung von Forstarbeiten, • Aufteilung von Kosten und Leistungen auf einzelne Waldbesitzer. 2 Der Landesforstbetrieb ist nicht betroffen. 2. Wann tritt die - für die Vollkostenerhebung notwendige - Änderung der Verordnung über die Betreuung für den Privat- und Körperschaftswald (PKWaldVO), vom 11. Dezember 2012, in Kraft? Die Umstellung auf Vollkosten soll bis spätestens 31.12.2020 erfolgen. Es wird derzeit geprüft, die PKWaldVO in diesem Zuge aufzuheben, da mit der Abschaffung der Entgeltstaffelung der Hauptregelungsgehalt der Verordnung entfällt . 3. Welche Regelungen der PKWaldVO wurden konkret geändert bzw. befinden sich in der Diskussion zur Änderung? Bitte nennen und begründen. Siehe Antwort zu 2. 4. Bis zur Veränderung der PKWaldVO sollte möglicherweise eine De-minimis -Beihilfe als indirekte Beihilfe gewährt werden: Ist diese Regelung derzeit in Anwendung bzw. kann sie Anwendung finden ? Bitte begründen. Bei den derzeitigen subventionierten Betreuungsleistungen des Landeszentrums Wald, die nicht kostendeckend sind, handelt es sich um indirekte Betriebsbeihilfen . Es wird derzeit geprüft, ob bis zur Einführung von Vollkosten für die Betreuungsleistungen des Landeszentrums Wald die bisherige indirekte Beihilfe als De-minimis-Beihilfe gewährt werden kann. Ein Ergebnis zu dieser Prüfung kann zum jetzigen Zeitpunkt nach Auffassung des MULE nicht vorweggenommen werden.