Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/245 15.08.2016 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 16.08.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Finanzanlagen des Landes Sachsen-Anhalt und Carbon Divestment Kleine Anfrage - KA 7/123 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Land Sachsen-Anhalt investiert sein Vermögen an den Finanzmärkten. Das Verhalten von Anlegern an Finanzmärkten hat einen mittelbaren Einfluss auf die Begrenzung von Treibhausgasemissionen sowie auf die Erreichung international vereinbarter Klimaziele. Als „Carbon Divestment“ wird der Abzug von Kapital aus solchen Unternehmen verstanden, deren Geschäftsmodell dem Ziel der Klimaneutralität widerspricht. Zahlreiche Städte, über siebzig kirchliche Organisationen, der schwedische Pensionsfonds und jetzt auch das Land Berlin verpflichten sich bereits dem Carbon Divestment. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. In welcher Höhe und in welche Aktien, Fonds und Anleihen hat das Land jeweils investiert? Bitte auch Unternehmen mit Landesbeteiligung, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts mit ihren jeweiligen Investitionen angeben. 2. Von wem wird das Geld des Landes verwaltet und welche Anlagerichtlinien bestehen für die Geldanlagen des Landes Sachsen-Anhalt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. 2 Eine Aufstellung der Unternehmen mit Landesbeteiligung ab einem Beteiligungsgrad von mindestens 25,1 % sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die bei dieser Umfrage erfasst wurden, sind der Anlage 1 zu entnehmen. Eine Aufstellung der Investitionen, die auf eigenen Angaben des jeweiligen Anlegers beruhen, können der Anlage 2 entnommen werden. Die Mittel der Sondervermögen Altlastensanierung (inkl. Vernässung und Erosion ) und Pensionsfonds sowie die Rücklage Steuerschwankungsreserve des Landes werden gemeinsam mit Mitteln der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, der Kunststiftung, der Stiftung Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, des Talsperrenbetriebes und der IBG in vom Land aufgelegten Fonds investiert. Die Bestände des jeweiligen Anlegers an vom Land aufgelegten Fonds zum 31. Dezember 2015 sind in Anlage 3a aufgeführt. Die Daten zu Einzelinvestitionen der jeweiligen Fonds zum 31. Dezember 2015 enthält die Anlage 3b. Die einzelnen vom Land aufgelegten Fonds werden von den folgenden, spezialisierten Gesellschaften verwaltet: Fonds Verwalter Altmark-UI-Fonds Berenberg Asset Management Börde-UI-Fonds Deutsche Asset & Wealth Management International GmbH Fläming-UI-Fonds NORD/LB Asset Management AG Harz-UI-Fonds AMUNDI Asset Management Kyffhäuser-UI-Fonds EMCORE Elbe-UI-Fonds Universal-Investment-Gesellschaft mbH Drömling-UI-Fonds Fisch Asset Management Huy-UI-Fonds Global Evolution Brocken-UI-Fonds Allianz Global Investors GmbH Die aktuell geltenden Anlagerichtlinien für die einzelnen vom Land aufgelegten Fonds sind als Anlage 4 beigefügt. 3. Inwiefern werden soziale und ökologische Kriterien bei Geldanlagen des Landes berücksichtigt und wie lauten diese Kriterien? Die Anlage der Mittel orientiert sich ausschließlich im Rahmen von kurz-, mittel und langfristiger Anlagestrategien an den gesetzlich vorgegebenen Zielen Sicherheit, Liquidität und Rendite. Nur dort, wo die Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Kriterien und Kriterien für gute (Staats- oder) Unternehmensführung (sogenannte ESG-Kriterien, Environmental, Social and Governance ) die Zielerreichung unterstützt und nicht im Widerspruch steht, sind ESG- Kriterien Teil des Investmentprozesses der Manager der vom Land aufgelegten Fonds. So ist bspw. die ESG-Einschätzung ein wesentlicher Bestandteil im Investmentprozess für Schwellenländeranleihen (Huy-UI-Fonds). Darüber hinaus begrüßt und unterstützt die Landesregierung die kontinuierliche Beobachtung und Einschätzung von sowie die weitere Schaffung von Transparenz in Hinblick auf ESG-Kriterien in seinen Mandaten. 3 4. Falls derartige Anlagekriterien noch nicht existieren, sieht die Landesregierung die Möglichkeit und Notwendigkeit, zukünftig derartige Kriterien mit einzubeziehen? Wenn nicht, bitte begründen. Nein. Die Landesregierung hält die Einbeziehung von ESG-Kriterien als Anlagekriterien für vom Land aufgelegte Fonds bzw. Anlagen des Landes nur dort für notwendig, wo ESG-Kriterien die Erreichung der gesetzlichen Zielvorgaben der Geldanlage unterstützen. Hier sind diese Kriterien bereits in die Investmentprozesse der vom Land aufgelegten Fonds eingearbeitet bzw. das Land prüft regelmäßig die Notwendigkeit diese Kriterien in die Investmentprozesse von Fonds einzuarbeiten. 5. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit und Notwendigkeit, das jüngste Vorhaben des Berliner Finanzsenators zum Carbon Divestment zu unterstützen und sich an der Schaffung eines Aktienindex für sozial und ökologisch nachhaltiges Anlegen zu beteiligen? Wenn nicht, bitte begründen. Nein. Es ist üblich, dass Investoren maßgeschneiderte Indices bei Indexanbietern in Auftrag geben. Auch die Landesregierung hat in Hinblick auf die selbst aufgelegten Fonds teilweise, falls notwendig, maßgeschneiderte auf die individuellen Anlagebedürfnisse des Landes Sachsen-Anhalt ausgerichtete Indices in Auftrag gegeben. Ansonsten verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4.